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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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September 1517.

«R. Die alten Verbannten, die zur Franzosenzeit im Schloß Lauis gewesen sind und unsern Herren niegeschworen hatten, haben wir sammt ihren Weibern begnadigt, ebenso die Weiber und Kinder der verstorbenenVerbannten, dabei aber alle gemeinsam um 100 Ducaten gestraft, v. Von den neuen Verbannten habenwir einen Theil begnadigt, andere haben die Begnadigung nicht annehmen wollen, weil wir den drittenTheil der Strafen vorbehalten haben; bezüglich derer, welche jetzt in fremden Ländern sind, sollen die Bote»auf den nächsten Tag der Jahrrechnung zu Lauis Vollmacht erhalten zu handeln, l. Etliche von Lauis,welche die Verproviantirung des Schlosses besorgt haben, begehren Entschädigung. K. Der Landrichter z»Lauis hält für nothwendig, daß man 4 K Knechte da halte, damit er bessern Gehorsam erhalten möge>I». Da wir Rechnung verlangt haben über das, was die sechs Orte in den zwei letztvergangenen Jahre»bezogen haben, es sei von der Landsteuer, vom Zoll oder Anderm, so wollen deren Boten dieses Begehre»an ihre Herren bringen, i. Da Einige von Nri 100 Kronen ans dem Zoll genommen haben, so wirbverlangt, daß diese Summe an die Zollkasse wieder erstattet werde.

Folgt ein Verzeichniß derneuen Banditen", welche die Begnadigung angenommen haben, mit Ang»^insunders wie jeklicher bestraft ist." Es sind deren 19, die Summen gehen von 3 bis auf 40 Ducaten. D»»''folgen die Namen von fünfneuen Banditen", welche die Begnadigung nicht angenommen haben, diesen si»^von 8100 Ducaten auferlegt. Nicht erschienen seien ungefähr 20.

Verzeichniß des Geschützes im Schloß zu Luggarus. 1517, (Zürcher Abschied). 4 Cartaunen, ^Schlangen (eine davon vorne abgesägt und hinter dem Zündloch gebrochen), 10 Halbschlangen, 87 Hackenbüchsi»"1 Kammerbüchse, 3 Boler.

Zu Bellenz liegt folgendes Geschütz, das von Lauis und Luggarus dahin geführt ist und gemeinengenossen gehört: 2 Cartauncn, 2 Schlangen, 3 Fagunen, 20 Hacken zu Bellenz, 20 Hacken zu Lauis.

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Sitten. 4 ZI 7, 2. October (Freitag nach Nivüg,olis).

Staatsarchiv Lucern: Acten Wallis. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, rll. Uli!.

Boten: Zürich. Felix Weingartner. Lucern. Werner von Meggen, Ritter. Uri. Martin Neg^Unterwalden. Heinrich Herlig.

Diesen Boten, welche im Namen gemeiner Eidgenossen und insbesondere ihrer Herren von Ziü^'Lucern, Uri und Unterwalden begehrt haben, daß die Landleute von Wallis dem zuletzt von gemeinergenossen Boten zu Lucern ausgegangenen Abschied stattthun sollen, wurde von den Wallisern folgenderinasi^geantwortet:

Im Anfang haben wir durch Boten der genannten Eidgenossen, Mitbürger und Landleute uns in ^»'Recht verfassen lassen, das zu Sitten durch Nathsboten der Landschaft Wallis in Beisein eidgenössischeBoten gesprochen werden sollte. Da nun dieses Recht gesprochen werden sollte, haben diese Boten mit Ei»'willigung der Näthe gemeiner Landschaft, auch beider Parteien, ein Recht nach Lucern veranlasset. Da si'^'die Unsern nach Maßgabe des Abschieds erschienen und haben Recht begehrt. Auch der Cardinal, in ^Meinung, der Handel berühre ihn, sei auf ein sicheres Geleit hin da erschienen, habe aber mancherlei Äns>flüchte gebraucht, so daß die Unsern nach erlittenen schweren Kosten unverrichteter Dinge von dannen g»h^mußten. Hierauf sind Rathsboten der ehegenannten Mitbürger und Landleute vor uns erschienen und sM»