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September 1517.
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Baden. 4617, 30. September (Mittwoch nach UKw-Ms).
Staatsarchiv Luccrn: Allgemeine Abschiede, 311. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, VII. 193. Staatsarchiv Bern: AllgemeineEidgenössische Abschiede, Ii. 83. Archive Areiburg, Solothurn, Schaffhansen.
»». Jeder Bote soll heimbringen, man soll auf Mittel denken, der Beschwerde der fremden Landstreicherlos zu werden. ?». Auf die Anfrage des Landvogts im Thurgau, wie er die Knechte, die zu päpstlich^Heiligkeit gelaufen sind, strafen soll, wird am nächsten Tag geantwortet werden, v. Die Anfrage de!Landvogts im Thurgau, was er auf das Geleitbegehren Wolf Dietrichs von Knöringen thun soll, will :»»"heimbringen, si» Der Span zwischen dem Bischof von Basel und dem Grafen von Valendis wird auf d>enächste (neuenburgische) Jahrrechnung im Mai verwiesen, v. Appenzells Begehren, bezüglich der HerrschaftLauis und Luggarus mit den zwölf Orten gleich gehalten zu werden, wird zur Beantwortung auf einen kü»sttigen Tag heim gebracht. 4'. Auf dein nächsten Tag soll man dem Vogt von Schenkenberg seinen in Mailanderlittenen Schaden vergüten; es betrifft jedem Ort (U/z gute Gulden. A. Ebenso au Basel die Kosten, welch?der Straßenränder wegen und sonst aufgelaufen sind; hieran betrifft es jedem Ort 0 Gulden 3 Dickplaphart-I«. Helbling von Freiburg fordert für die Fertigung des Berichts nach Ron: von jeden: Ort 3 Kronen 3Dickplaphart; die soll man auch auf nächstem Tag bezahlen. Z. Ammann Stocker fordert des Fatzina»»^wegen 65 rheinische Gulden ohne Neitlohn; das betrifft jedem Ort 5 rheinische Gulden; der Vogt vo»Schenkenberg des gleichen Handels wegen 20 Kronen und 20 Batzen Kosten ohne den Neitlohn, betrifftjedem Ort 2 gute Gulden 2 Dickplaphart. Das soll man auch nächstens bezahlen, k. Auf das Unt«^stützungsgesuch der Abgebranuten von Gamparin bei Lauis will man auf dem nächsten Tag antworte»-I» Auf das Schreiben des Königs von Frankreich und das mündliche Anbringen feiner Botschaft weg^Mendrisio und Valerna wird verfügt, den: König wieder zu schreiben und den Vögten zu Lauis und Luggar»^Erkundigung über den Handel und Bericht an uns oder an Uri aufzutragen. Man soll nächstenserklären, wie mau den König von Frankreich um das Geld für die Ansprecher, das zu Bern liege«: f»^quittiren wolle, r». Betreffend den Zusatz zu Luggarus haben wir auf Gefallen unserer Herren und Ober»erkennt, der Vogt zu Lauis soll in seinen Kosten zwei Knechte, der zu Luggarus einen halte::, dazu je^Ort einen; diese Söldner soll der Vogt aus den Nutzungen der Herrschaft bezahlen. Wenn der Vogtzu Lauis sechs, acht oder alle begehrt, soll man ihn: die nach Lauis schicken, «w» Da Nri, Schwyz »»^Unterwalden Lauis, Luggarus und Mainthal bevogtet haben, so sollen es jetzt Zug, Glarus und Basel thu»und nachher soll es den Orten nachgehen. A». Dem Fridolin Huser von Egglischmil sind der Pferde wege»/die ihn: von Fatzmanu verkauft und an seine Kosten gekommen sind, von jeden: Ort auf nächstem Tag ^gute Gulden zu geben. ,z. Herzog Ulrich von Württemberg hat abermals durch seine Votschaft anbringtlassen, man möchte ihn in Betreff der 10,000 Kronen, die ihm vor Dijon versprochen worden sind, bei dernächsten Zahlung bedenken, denn bei dem großen Kosten, den er gehabt und nach Allem, was vor Dtjo»geschehen, käme es ihn: beschwerlich und schimpflich vor und würde ihn mehr als der Verlust des Geld^verdrießen, wenn die Erfüllung jener Friedensbedingung nun bei ihn: aufhören sollte. Das haben wirhei'Mzubringen genommen, damit ihn: auf nächsten: Tag geantwortet werde, i'. Das Begehren des. Bürgermeistervon Zürich und des Ammanns von Glarus, des Zolls zu Mellingen wegen, ist dem Vogt von Baden