September 1517.
1079
7TT
Luggarus. 1ZI7, 1 7. September (vff Donstag am xvff tag des ersten Hcrbstinonats).
^tuccrn : Allgemeine Abschiede, I'. 2S8. Ebenda! LauiS und Luggarus Abschiede, I, 2». Staatsarchiv Bern: Allgemeineldgenössische Abschiede, Ii. 41». Staatsarchiv Zürich : kost XI. Band 14» i>. 2Z. Archive Solothnrn, Freiburg, Schaffhausen.
Jeder Bote weiß seinen Herren zu berichten, wie die Landschaft Luggarus geschworen hat. I». Ebenso,^ »der« von Mendris und Balerna Hand eingestelt bis an vnser Herrn vnd obern zu bringen." «, DieLuggarus begehren, wir möchten ihnen helfen, daß sie im Herzogthum Mailand zollfrei fahren undholen können, wie sie das von den Herzogen von Mailand erlangt haben. Das Gleiche haben auchH von Lauis begehrt. Man soll dieses den Boten, welche ans den Tag der Ansprechen wegen verordnetwerden, empfehlen. «I. Der Priester im Schloß hat 9 Gl. Sold; man soll ihm einen (bessern) ordnen.
Der Nachrichter hat begehrt, man soll ihm den Lohn aufbessern oder ihm 2 Gl. geben, wenn er vonvggarus in andere Gerichte gehen und Leute foltern müsse, die nicht hingerichtet werden. Alan hat dembefohlen, ihm ein Kleid zu schenken. Die Martiglionen von Gamborogno am Luggarussee bitten,möchte den Boten auf den Tag der Ansprecher wegen empfohlen werden, ihnen eine Entschädigung aus-zuwirken für den Schaden, den sie durch Raub und Brand von den Franzosen erlitten haben, als der Friededjgabgeredet war. K-. Die Burger von Luggarus haben verlangt, daß die Boten, welche aufH Rechnung kommen werden, die Landmarch zwischen ihnen und denen von Bellenz bereinigen. I». Ammannu von Glarus hat seine Rechnung abgelegt, ebenso der alte solothurnische Vogt im Mainthal; beiderMungen werden als wohl gestellt anerkannt. Z. Einigen Flüchtigen wird „das Land aufgethan". Ii,. DieBrissago, welche wir zum Eid aufforderten, haben durch einen Abgesandten erklärt, sie haben dem Grafen»ca geschworen und einen Tag hievor sei ein Commissar des Königs bei ihnen gewesen und habe ihnen dasllifiliche Verbot zurückgelassen, uns zu schwören. Darauf haben wir die Sache anstehen lassen, um nnsernkN'eu und Obern darüber zu berichten. I. Die Boten haben die von Mendrisio bei ihrer alten Eides-bleiben lassen, bei der sie gehorsam sein wollen; durch den französischen Boten, Herrn von Granges,aber Einsprache gethan und gemeint worden, laut der Vereinung soll ein Theil den andern mit Rechthalt^" Gewalt depossedircn, bei Verlust der Hauptsache. Der König werde diese Bestimmung
^ ^ Vs möchte unserseits auch geschehen. Ihm wurde geantwortet, das wollen auch unsere Herren undmu, allein Mendris gehöre zum Lauiser Thal und laut der Vereinung stehe das uns zu. Nach vieler^ ^ hat man sich mit dem Herrn von Granges dahin vereinigt, daß er gemeinschaftlich mit dem Vogt vonaui«? einen Richter nach Mendris setzen soll, der soll im Namen keiner Partei da Nichter sein, sondernsvst^ aufbehalten, bis mit Recht erkennt oder in Güte ausgemacht ist, wem Mendris gehört. Jedes Ort^ auf den Tag zu Baden auf Michaelis seinen Boten Befehl geben, wie weiter in der Sache gehandeltvon ^ Jedem Boten sind 13 Kronen und 3 Ducaten von den neuen und alten Verbannten
rillt ^ lvir gestraft haben, geworden, es bleiben noch 191 Kronen ausstehend, die soll der Land-er voa Lauis einziehen, z». Endlich ist vom Commissar von Luggarus angezogen, ob stets ein Botesiegeln soll, oder ein Vogt von Lauis oder Luggarus. «». Jeder Bote soll auch die Klage des^>zösischm Boten heimbringen, daß Einer von Oriolz (Airolo) ihn habe todtschlagen wollen, und auch seinenund daß derselbe den König übel gescholten habe.
Zu t. Die Betreffenden sind genannt, mit Angabe der ihnen auferlegten Bußen.
Zu «. Steht nur im Zürcher Exemplar.