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September 1517.
Kraft des Burg- und Landrechts bei diesem Abschied schirmen und die Gegenpartei weisen zu wollen, daß sienach dessen Inhalt das Recht erwarte, das werden auch wir thuu und auf dem Tag, der uns demgemäßbestimmt wird, erscheinen. Wenn die drei Orte es begehren, so mögen sie aus andern eidgenössischen Orte»Beisitzer in's Recht nehmen nach ihrem Gutdünken. 2. In Betreff der geistlichen Händel nach Inhalt desletzten Abschieds zu Lucern nehmen wir den hochwürdigen Bischof zu Consta»; als Nichter über alle Klage»und Ansprachen an, vorbehalten jedoch Sachen, um die das Land Wallis Siegel und Briefe hat und Erwer-bungen, die mit dem Schwerte gemacht sind, diese sollen in Kraft bestehen und an kein Recht gesetzt werden-Und da der Herr Cardinal auf letztem Tag zu Lucern unsere Altvordern und uns schwerlich beschimpft haßso wollen wir bis zu Austrag des Rechts ihn nicht im Lande haben und vor ihm ruhig sein. Was da»»mit Recht und Nrtheil erkennt wird, das wird die Landschaft Wallis halten. Doch soll in diesen! Recht keinLandmann ausgeschlossen sein. 3. Dainit das Recht gehörig versichert sei, anerbieten wir, für Hauptsache,Kosten und Schaden nach der drei Orte Gutfinden Bürgschaft zu geben und verlangen, das Gleiche soll auchvon der Gegenpartei geschehen. 4. Wir vernehmen, der Cardinal verklage uns Hinterrucks und werbe Knechtum uns zu überfallen. Wir hoffen, die Eidgenossen, zu denen unsere Altvordern und wir stets Leib undGut gesetzt haben und denen wir abermals unsere Sache anvertrauen, werden solches nicht gestatten, mahnendaher die drei Orte kraft des Burg- und Landrechtes, daß sie Niemanden wider uns Durchzug durch ALand gestatten, und bitten sie, auch die übrigen Orte dießfalls zu mahnen. 5. Wir haben die festen, weisenNathsboten der drei Orte, Peter Zukäs, des Raths zu Luceru, Ammanu zur Fluh von Unterwalden undVogt Echser von Uri, die zu dieser Zeit bei uns für die Hinlegung der Zwistigkeiten sich große Mühe geben,gebeten, diese unsere Meinung an unsere lieben Mitbürger und Landleute der drei Orte zu bringeu. „3"vnser Versamlung zu Eruen am ersten tag September anno xv° xvij."
7 T«.
S ch wyz. 4 j» 4 7 , 4. September (Freitag nach Verona).
Staatsarchiv INiccrii: Allgemeine Abschiede, r. :!v». Staatsarchiv Zürich: Abschiede, VII. 180.
Tag der Orte Zürich, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und Glarus.
t». Uri, Schwyz und Nidwalden erklären, sie seien mit der Verlegung des Tages der Ansprechtwegen nach Bellenz nicht einverstanden, sie beharren bei der Bestimmung des Orts, wie sie in den Capitel»des Friedens enthalten sei und haben solches den königlichen Regenten zu Mailand geschrieben. 4». Ä»?den Bericht, daß die Knechte im Zusatz zu Luggarus keine Ordnung halten und sich ungeziemend aufführen,wird den Boten der zwölf Orte, die daselbst sind, geschrieben, sie sollen eine Ordonnanz machen und besorge»,daß man die, welche dieselbe nicht halten, herausschicke und andere an ihre Stelle sende, e. Dieserwar angesetzt, um den Handel abzustellen, den Jörg auf der Fluh gegen den Cardinal von Sittengenommen hat. Da man allerlei Mißbeliebiges aus Wallis vernommen, hat man „tapferlich" hineingeschrieben, und das Schreiben durch einen eigenen Boten von Zehnten zu Zehnten tragen lassen,beiden Parteien zu befehlen, daß sie gegen einander stille stehen, die Vertriebenen heimkehren lassen u»dbeiderseits das Recht nach Inhalt des Abschieds von Lucern erwarten; wir werden dem gehorsamen Thesigegen den ungehorsamen beholfen sein; es wird von ihnen Antwort begehrt. Auch soll der Bruder des