August 1517. 197Z
^ Argau, gibt aber nichts an den Bau und die Zierden dieser Kirche. Dem Abt soll daher empfohlen^-rden, auch seinerseits etwas an den Bau und die Zierden dieser Kirche zu thun. z». Der Moser vonletwpl hat einen Handel gegen Zug, betreffend einen Pfründner im dortigen Spital und einige Gülten. ManMhrt von Zug, daß es dein Moser „sin verschriben gült, darumb er brief vnd sigel hat", ausfolgen lasse"ud wenn es an ihn Ansprachen habe, selbe nach Inhalt der Bünde geltend mache, wo er gesessen ist.
Die Voten der acht Orte, gegenwärtig zu Lucern versammelt, Urkunden: Herrn Ulrichs, Freiherrn vonM)msax Botschaft sei vor ihnen erschienen und habe vortragen lassen: Nachdem die sieben Orte, welchen^ Nheinthal zugehört, Herrn Ulrich für die Dienste, die er ihnen im vergangenen Krieg geleistet und denchaden, welchen er dadurch erlitten den Burgstal Frischenberg, das Dorf Sax und die Lienz mit allen Rechtenund Gerechtigkeiten, Zubehörden u. s. w., was sie daran als Herren des Rheinthals besessen, mittels einer'Ult dem Siegel von Zürich in aller Namen besiegelten Urkunde, als ewige, freie und unwiderrufliche Gabe'u sich und seine Nachkommen geschenkt und übergeben haben, geschehe nun Herrn Ulrich von unfernaudvögten oder Andern Eintrag und Eingriff in seine dießfälligen Rechte, weßhalb er jene VergabungAllerdings bestätigt, befestigt und gehandhabt zu sehen wünsche. Darauf haben die Boten dieses Tagesleiien Vergabungsbrief besichtigt, sich überzeugt, daß er also laute und dem nach erkennt, daß die Leuteselbst ihm und seinen Erben huldigen, schwöreil und Alles thun sollen, was sie vorher den sieben Orten^ lhun schuldig waren, ohne unserer Laudvögte oder irgend Jenlandes Verhinderung; wir haben sie auch^ er Eide und Pflichten gegeil uns entlasseil in Kraft dieses Briefs, der in aller Namen mit dein SiegelStadt Lucern besiegelt wird.
«, fehlen im Luccrner Exemplar.
Zu «I. 1. Schreiben der Eidgenossen clä. Lucern, 13. August hau Johann Jacob Trivulzio) wegen Re-stitution der Grafen von Pergamini:
«^.uciiuimus sxcollcvtio vsstro scripta — ubi bb V. sc per boc sxcusars prctsnäit, tpioü couüscotioülorum bonorum non tucrit tacta sub inoäsrno rcZs, ssä sub rcgimius xis insinorio rogisImllouici. Ibiuc^Xcusationcrn insutüciontoin rsporiinus oaproptor guoci ciicti comitss sub rsgimiuo Älaxirniliani clucis etuostro aäMtorio rcstitnti tncrnnt et ipsos in littsris rcgiis spscialitcr noininatos postrsmo iuucuimus, guu-propter oxcsllsntiain vsstram bortamur, nt non velit contranonirs pacis tractatui soll ipsos comitcs alloorum bona rostituoro, sicnt st jarn^jain regle inajostati scripsimus ot ab sa pstirnns öt.
2. Schreiben gleichen Inhalts an den König von Frankreich.
Staatsarchiv Lucern: Allg. Abschiede 304.
Zu «». Staatsarchiv Lucern: Allg. Abschiede ?. 307, Concept cl. ä. 1517, Mittwoch nach St. Lorenzentag.
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Ernen. IZ47, 1. September.
Staatsarchiv Lucern : Acten Wallis.
, .. Gemeiner Eidgenossen Boteil habeil den Laiidleuten von Wallis einen Abschied vorgelegt, wodurch dieWichen dein Herrn Cardinal und der Landschaft waltende Zwistigkeit abgestellt werden soll. Darauf „ist'ffer (der Walliser) autwurt": 1. Es ist früher ein Abschied gemacht worden durch Boten unserer Mitbürger .^ Landleute von Lucern, Uri und Unterwaldeu, der zu Sitten auf Samstag vor Ascensionis (16. Mai)^ Eiiiwilllgnug gemeiner Laudleute aufgerichtet und besiegelt wurde; wir bitten die genannten drei Orte, uns
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