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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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August 1517.

anhängigen Rechte bleiben lassen. Dieses wird angestellt bis zur Rückkehr der zum Markgrafen geschicktenBoten.Dabr> ist Inen ouch beuolhen, bim Herrn Cardinal zu stand, wie jeder pot zu sagen weiß." i»Solothurn bringt an, sein Gotteshaus sei vor etwas Zeit abgebrannt und habe bei diesem Anlaß seineUrkunden und Gewahrsame verloren, so daß es nun Mühe habe, seine Zinsen, Renten und Gülten einzu-ziehen. Es bittet also um Verwendung beim Papst, daß ihm gestattet werde, drei Conservatoren aus dendrei Bisthmümern Basel, Lausanne und Besanyon zu nehmen, vor die es seine Rechte bringen möge. Daswird auf Bitte Solothurns bewilligt; das Gotteshaus soll eine Supplication inachen und uns Copie davongeben, dann will man diese bestens empfehlen, ik.. Dieser Tag ist angesetzt worden der Schlösser Lauis undLuggarus wegen, um die geraume Zeit lang Zwietracht unter den Eidgenossen waltete. Diese Zwietracht istnun durch Gottes Gnade auf diesem Tag beseitigt worden. Die Orte und Herrschaften, welche an diesenSchlössern Theil haben, haben sich vereinbart, die übrigen Orte in den Mitbesitz kommen zu lassen, wie dieseSchlösser auch vordem gemeinsam gewesen, so daß man nach dem Abschied von Lucern denen von Lauisdie vor Jahren zu Baden gegebenen Briefe und Siegel nach ihrem ganzen Inhalt halten soll und will unddaß eine Kostenausgleichung unter allen Orten stattzufinden habe, worüber auf dem künftigen Tag Michaelis(29. September) zu Baden eine Rechnung ausgestellt werden soll. Um alle andern daher erwachsenen Streit-fragen soll es beim Abschied von Lucern sein Verbleiben haben, so daß wir Eidgenossen einander wie unsereAltvordern vertrauen, namentlich um die Forderung etlicher Orte diese Schlösser und Herrschaften nicht vouHänden zu geben. K« Da das Schloß Lauis durch einige Personen geschleift worden ist, wobei besondersHeinrich Göltschi und der Erb von Uri als die Anstifter dieser, ohne Wissen und Willen der Obrigkeiten vor-genommenen Handlung bezeichnet werden und auf diesem Tag sich verantworten sollten, hat der Mehrtheilder Eidgenossen erkannt, daß dieses nicht zu dulden sei, sondern daß Göltschi und Erb das Schloß wiederherstellen oder im Betretensfall an Leib und Gut gestraft werden sollen. Auch das Geld, das sie aus derZollbüchse genommen, sollen sie ersetzen. Uri soll sich nach ferneren Strafbaren in dieser Sache erkundigen,iss. Die zwölf Orte, welche Theil an Lauis und Luggarus haben, sollen auf St. Verenentag (1. September)ihre Boten zu Uri haben, Glarus soll seinen Ammann, der vormals Amtmann zu Luggarus gewesen, aufden Tag senden, um Rechnung zu geben, ii. Jeder Bote weiß und hat darüber einen Abschied, was diedrei Orte Lucern, Uri und Unterwalden in Betreff des Herrn Cardinals von Sitten und der LandschaftWallis berichtet haben. Darauf haben wir von allen Orten mit dem Cardinal und den Boten von Wallisweiter verhandelt und nach vieler Mühe und Arbeit es dahin gebracht, daß der Cardinal erklärt, damitman sehe, daß er Niemanden Recht abschlage, so mögen die vou Wallis unter folgenden geistlichen Würde-trägern, als dem päpstlichen Legaten Bischof von Vernlan und den Bischöfen von Constanz, Basel und Chureinen auswählen, um in Betreff der Streitigkeiten um geistliche Sachen Recht zu sprechen; dem soll dannvon päpstlicher Heiligkeit geboten werden, dieses Richteramt zu übernehmen und bei seinem Spruche soll esendgültig sein Bewenden haben, lieber die weltliche Sachen berührenden Punkte sollen die Eidgenossenebenfalls endgültig und inappellabel richten. Darauf hat man an den Papst um eine Commission geschriebenund die von Wallis aufgefordert, einen aus den vier Prälaten auszuwählen; Lncern soll bis St. Verenentagden Wallisern dießsalls schreiben, Zürich dem geistlichen Nichter und den Parteien Tag ansetzen in seinerStadt. In diesem Anlaß und Recht ist Niemand ausgeschlossen als allein Jörg auf der Fluh, den will derCardinal vor päpstlicher Heiligkeit berechten. Inzwischen soll keine Partei gegen die andere etwas Unfreund-liches vornehmen. Der Abt von Cappel nimmt alle Opfer und Gottesgaben aus St. Burkhardskirchr