Juli 1517.
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7 tT.
Luggarus. 1317, 2 4. Juli (uff Mag am xxlüs i uiii).
Staatsarchiv Zürich: dost, XI. Band 14», I>. 28.
tt. Es ist angesehen, daß der Vogt von Freiburg, der Vogt zu Mendris ist, auf den nächsten Tag,gehalten wird, Rechnung geben und den Eidgenossen des Weinzolls zu Mendris wegen 75 Kronen geben^ ' I». Man soll entscheiden, ob man den Büchsenmeister wieder in Dienst nehmen wolle, oder nicht;^ fordert monatlich 5 Gulden Sold. «. Von dem Zoll zu Luggarus haben wir empfangen 1140 Kronen,von der Landsteuer 221 Kronen. Die Zoller zu Luggarus haben dem Landvogt 17 Kronen gegeben, die^ verrechnet hat; ferner haben sie ausgegeben 3 Kronen für Baumaterial im Schloß, 35 rheinische Gulden^ Priester für 5 Monate Sold; dem Baptist Morosini, Schreiber zu Luggarus, hat man an seinen Lohn^ Kronen gegeben, dem Edelmann Zenfis von Orell 17 Kronen 32 Gros wegen eines besiegelten Briefser XII Orte über den „Ertrichzoll" von Magadino; das ist man ihm jährlich zu geben schuldig. «I. Jedem"Ken ist zu Luggarus auf seines Ortes Theil gefallen 46 Kronen 30 rheinische Gulden an Gold 13 Ducaten,^ rheinische Gulden an Dickplapharten, 2 Kronen an Marcellen, 4 Gulden an Batzen, 4 Kronen 1 Dick-p^phart an allerlei Münze, v. Dem Vogt wird befohlen, einen Priester zu bestellen, um im Schloß zupredigen und Messe zu halten. 1. Lautrec hat auf unser Empfehlungsschreiben für den Grafen PergaminiKne Antwort gegeben; die Mutter des Grafen hat ihre Bitte, wir möchten uns ihrer und ihres Kindesbrgen Trivulzio annehmen, erneuert. K. Der Vogt von Luggarus hat verrechnet 157 Kronen 35 Gros.
Es sind etliche von Mailand erschienen und haben sich beklagt, es sei ihnen an der Tresa von gemeinen^dgenossen und den Franzosen ein Urtheil ergangen, wodurch sie sehr beschwert und nach Laut seither auf-brfundener Briefe verkürzt seien; sie verlangen Revision des Processes. Die Boten haben aber erkannt,Urtheil der Zugesetzten zwei Monate lang in Kraft bestehen zu lassen. Jedermanns Rechten ohne Schaden;wnert dieser Zeit mögen die von Mailand vor unsere Herren der XIII Orte treten und unter KenntnißgabeM die Gegenpartei da ihre Beschwerde anbringen. Was ihnen da gesprochen wird, dabei lassen wir eskwen, doch sollen sie die von Vellenz für die Kosten des weitern Verfahrens, sowie für Kosten und Haupt-M nach Inhalt des ergangenen Urtheils zuvor durch Bürgschaft sicher stellen.
Luceru. 1317, 28. Jull (Zinstag nach St. Jacobstag).
Staatsarchiv Luccrn: Allgemeine Abschiede, V. 2»z. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, VII. 172. Staatsarchiv Bern: AllgemciiieEidgcnösische Abschiede, I!. üü, Archive Frcibnrg, Solothnr», Schafflianse».
Verhandlung betreffend die Sache des Herrn von Chivron, Georgs auf der Fluh und milderer Ansprecherder Landschaft Wallis einerseits und der Brüder Caspar und Peter Schinner anderseits: Die^ tern sind vor den Boten dieses Tages erschienen und haben begehrt, da sie vernehmen, ihr Bruder, deravdinal, komme, so möchte man dessen Ankunft abwarten. In Berücksichtigung dieses Begehrens wurde^ lassen, lsis Montags früh die Verhandlung zu verschieben und die Ankunft Seiner fürstlichen Gnaden