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Juli 1517.
daselbs als vnderthenig, nach dem vnd Inen befolhen wird, enthalten vnd trülich dienen vnd die satzung v»^ordinanz, so Inen von B. Ht. anzöigt vnd gegeben wirt, halten vnd nach Jrem Inhalt thun getrülich als gell»'wen knechten zimpt nach Jrem vermögen, als sy och schuldig sind.
Ouch sol ein jeder Hauptmann haben einen Rodel, der glich sige dem Rodel der Herren, vnd denselbennen nach gestalt vnd zal der Personen, als sy sind von Heimat gescheiden vnd die kröne» habent wellen habe»'
Item ein jeder houptman sol nit mer knecht annemen noch bringen dann Im ist geordnet, vnd ob er»»'anneme dann Im wer nachgelassen, sol er schuldig sin, dieselben wider heim zu schicken. Vnd ob er söllich knechtvber die Zal wider Br. Ht. anwelt willen brechte vnd Inen vnwüssent, sölle der Hauptmann sy bezalen vß sine»'gelt, dansit Clng verhüt werde, die sich möcht begeben zwüschent B. Ht., siner Ht. anwelten vnd den knechten,also über die Zal kemint, denen B. Ht. vnd Jr Ht. Anwelt nützit vermeinten schuldig ze sind keinswegs. ^ob der Hauptmann kein knecht oder minder dann sin geordnete Zal gen Blesanz brecht, sol derselb houptm»»»die Summe Geltz, die er vff sin geordnete Zal knecht hat empfangen, zu B. Ht. Commissari Händen wider «nbwurten oder Im die abgezogen werden in siner bezalung on all widerred nach Neitung sovil er minder knechtbringt vnd als die Rechnung sich findt, on all geuerd vnd vntrüw. — Zu Urkund dieser dingen sind zwei glich'förmig abscheid oder bestellbrief gemacht, mit B. Ht. Commissari vnd anweld sigel vnd vndergschrift bevest»^vnd bewart vnd durch si vnderschriben. Dise ding sind beschechen zu Zürich am xxi tag Brachmonat mv° xvij M'"
Concept im Staatsarchiv Zürich.
Zu x. Rom, 1517, 7. Juli. Leo X. schreibt an die Eidgenossen, den 2. gleichen Monats habe er d>ePension abgeschickt, entschuldigt die Verzögerung mit den schweren Bedrängnissen, in welchen der heilige Stuhlgewesen. Er habe sich verwundert, daß die Eidgenossen den Kriegsknechten, welche er eilends zu seinem Sch»^verlangt, den Aufbruch nicht gestattet haben. Ermahnung, sie beförderlich ziehen zu lassen.
Ucbcrschung im Staatsarchiv Zürich.
Zu I». 1517, 9. Juli. Augsburg. Matthäus, Cardinal von Sitten, schreibt an die Boten gemeiner Ad'genossen, wo sie versammelt sind : Obschon es ihm bei den großen Diensten, die er den Eidgenossen erwiesen, etn'^sonderbar vorkomme, daß ein Tag nach Lucern angesetzt worden sei, um über die Sachen der Kirche von Sitten »»^seiner Person in Anwesenheit seiner Brüder und anderer Walliser zu handeln, ohne daß man ihn vorher dar»»'begrüßt hätte, sei er doch entschlossen, den Tag persönlich zu besuchen und bitte um sicheres Geleit für sichsein Gefolge von circa 6l) Pscrdcn. Originalbricf im Staatsarchiv Zürich.
Zu 2. Siehe Buchholz Ferdinand I. Band I. 228, auch folgendes Schreiben:
Stuttgart, 1517. Montag nach St. Ulrich. Ulrich, Herzog zu Württemberg theilt den Eidgenossen ^Abschrift des von ihm an die Reichsstände erlassenen Nechtfertigungsschreibens und Rcchtbictens gegen die w»dem Reichstag zu Mainz von kaiserlicher Majestät gegen ihn, wegen Bruch des Vertrags von Blaubcucrn, erh»'benen Anschuldigungen mit, erklärt sie als dem Kaiser von seinen Widerwärtigen „eingebildete Erdichtungenund wünscht, daß die Sache vor den Eidgenossen zur Untersuchung kommen möchte.
Solothuiner Abschiedeband Vlll-