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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Juli 1517.

schriftlich ersucht, wir möchten ihrem Mann Sicherheit und Geleit geben, daß er zu ihr nach Neuenbürgkommen und gehen dürfe. Da aber über diesen Gegenstand noch nicht alle Boten gleiche Vollmachten hattetso fiel derselbe nochmals in den Abschied bis zum nächsten Tag. s». Da der Cardinal von Sitten einGeleit begehrt, so soll jedes Ort seinen daherigen Willen an Zürich schreiben. «. Die Reitlöhne, welcheeinzelne Orte in aller Namen bisher ausgegeben haben, soll jedes Ort an sich tragen, in Zukunft aber solle»sie vergtitet werden, z». Bezüglich der ungehorsamen Hauptleute und Knechte bleibt es bei dein Beschluß, daßjedes Ort dieselben nach ihrem Verdienen und seinem Gutfinden strafen soll. ag. Auf Michaelis (29. Septe»»ber soll Hasfurtcr zu Baden uns der 24 Pfund Gelds wegen Autwort geben. « . Jeder Bote kennt den Handeldes Fatzmann; man soll alles darauf Bezügliche erheben und die Kundschaften den Boten mittheilen, die aufseinen Nechttag verordnet sind. s. Der Münzmeister von St. Gallen begehrt, sich zu Baden setzen und dain der acht Orte Namen auf das schwäbische Korn Dickplapharte und Batzen münzen zu dürfen, die Kauf-leute werden ihm schon Silber liefern und Münze dafür nehmen. Auf dein nächsten Tag soll man hier-über antworten. 4. Die Bitte derer, welche das Schloß Lauis gebrochen haben, und die darauf bezügliche»Schriften werden angehört. Von Zürich haben dazu geholfen, Bernard Widmer, Peter Ensperg, Hans Koler,Heinrich Schnorf, Rudolf Subinger. Darüber wird Tag angesetzt nach Lucern auf Sonntag vor Laurent!'(9. August). He. Auf Michaelis soll jedes Ort seine definitive Antwort wegen des Pensionenbriefs »»^Baden geben, v. Der Botschaft der Markgräfin von Nöthein wird gesagtstill zu stand" bis wir »»^den vier Orten im Reinen seien. . Der vier Orte Bitte, sie bei dem alten Burgrecht bleiben zu lasse»und ihnen die Briefe aufzurichten, soll auf dem nächsten Tag behandelt werden, x. Alst den Tag Michaelssoll Antwort gegeben werden auf das Anbringen des Vogts von Sargans und des Schreibers von Wale»-statt desabgethanen armen menschen halb."Jr müssen ouch der Sundersiechen halb." -l»lBegehren Eberlis von Rischach im Namen des Herzogs von Württemberg ist eine Botschaft von SchwOund Basel zur Vermittlung zwischen ihm und seinen Widersachern abgeschickt worden.

xs- nach Schwyzer Exemplar, 1k, <> fehlen im Berner Exemplar.

Zu ». Rom, 1517, 9. Juli. Leo X. klagt, daß die Eidgenossen ihre Knechte, welche beim Herzog vo»Urbino gegen ihn stunden nicht zurückgerufen, diejenigen dagegen, welche dem heiligen Stuhl zu Hülfe zu ziehe»bereit waren, am Auszug verhindert hätten und wiederholt eindringlich sein früher gestelltes Hülfsgesuch.

Solothurner Abschiedeband VIII.

1517. Datum zu Baden. Concept der Verantwortung der Eidgenossen an Leo X. wegen Verweigern»!!der Hülfe gegen Herzog von Urbino:

Daran sei das Benehmen der päpstlichen Gesandten ausgenommen den Bischof von Verulan schuld-Auf ihr Anbringen haben wir zu Baden auf Visitationis Marie antworten wollen; schon vorher aber habe»sie wider die Vereinung eine Anzahl Fußknechte aufgewiegelt und zum Theil weggeführt, die haben wir zurü^gerufen und einen weitern Tag angesetzt nach Baden auf Dienstag vor Maria Magdalena, mit Anerbieten, e>»Hülfsbegehren nach Inhalt der Vereinung in Berücksichtigung zu nehmen. Die päpstlichen Gesandten haben abeeauch hier wieder in erster Linie nur Freiknechte, dann als dieses abgeschlagen wurde 4000 Mann verlangt. T>»6schien uns zu wenig, wir wollten sie nicht aussetzen, sondern wenn 8000 nach der Vereinung verlangt und auchdie schon ausgezogenen unter die gesetzten Hauptleute zu schwören angehalten würden, so habe der Mehrtheil Gewaltzuzusagen und man hoffe, die andern Orte werden auch beistimmen. Das wollten aber die Gesandten nicht,sondern sagten, sie werden Landsknechte zu erhalten suchen. Sie begehrten von uns einen Abschied der letzte»Abrede, wir von ihnen einen Abschied über den ganzen Hergang des Geschäfts. Sie verweigerten das »ud