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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Juli 1517.

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Der Gardehauptmann Caspar von Silinen sei eilig herausgeschickt worden, um Knechte anzunehmen, hielaut mitgebrachtem Breve der Sprechende, Jacob Gambara, als Haupt und Commissar nach Italien begleiten soll.

Aus Geständnissen der gefangenen Cardinäle haben sich nämlich Anschläge ergeben, welche für die Persondes Papstes, den Kirchenstaat und ganz Italien Gefahr drohen.

Deßhalb und gegen die mächtige Rüstung Francesco Marias (des Herzogs von Urbino) gegen die Anconi-tische Mark begehre der Papst der Eidgenossen unverzügliche Hülfe.

Die Könige von Frankreich und Spanien haben bereits in ihren eigenen Kosten Reisige geschickt, welche nurdie Hülfe der Eidgenossen erwarten, um die Feinde der Kirche anzugreifen.

Sie möchten daher ohne Rücksicht auf die verzögerte Bezahlung der Pension sofort ihre Hülfe leisten, denKnechten, die in päpstliche Dienste zu treten willig seien, zu ziehen erlauben. Durch die Lombardei werde derKönig von Frankreich ihnen freien sichern Durchpaß geben, die Schiffe, um sie aus dem Po zum päpstlichen Heerezu befördern, stehen bereit mit Sicherheit des Markgrafen von Mantua und des Herzogs von Ferrara. Aber dieKnechte dürfen nach des Papstes ausdrücklichem Willen nur mit Erlaubniß gemeiner Eidgenossen angenommenwerden: sie möchten also selbe eilig geben, damit der Papst in seiner Roth nicht anderer Leute Hülfe an-lasen müsse. Archiv Solothurn: Abschicdcband VIII. Archiv Schaphausen.

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Baden. 4647, 21. Juli (Zinstag vor Maria Magdalena).

Staatsarchiv Zürich t Abschiede, VII. Ii!!!. Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, It. 17,

Archive Schwyz, Solothnrii, Freibnrg, Schaffhause».

i». Dieser Tag ist über das Begehren päpstlicher Heiligkeit wegen Stellung von Kriegsknechten in'e» Dienst angesetzt worden. Man hat dem Papste geschrieben, daß an uns kein Mangel sei, die Sache^>erde nur dadurch gehindert, daß die Seinen an uns nicht in Gemäßheit der Vereinung gehandelt haben.

'luf das Anbringen des Carl von Meyenfeld wird beschlossen, Zürich, Glarus und Appenzell sollen aufOchsten Montag ihre Boten zu einem Vergleichsversuch nach Chur senden, e. In Betreff des SpansLauis und Luggarus haben die sieben Orte die viere gebeten, sich Zürich und Schaffhausenglich-zu machen" laut dem Abschied zu Lucern. Diese haben die Bitte heimzubringen genommen. «K. Die"vn Lauis begehren, daß man sie nicht dem König übergebe, sondern sie nach Inhalt ihrer Capitulation^ unsern Händen behalte, v. Die Gemeinde von Lauis begehrt, daß den Verbannten die Rückkehr undMng ihrer Güter gestattet, oder den Boten, die zur Nechnungsabnahme hinein kommen, Vollmacht gegebenverde, in diesem Sinne Beschlüsse zu fassen. 4'. Die päpstlichen Boten haben uns auf unser Begehren"gesagt, in keiner Weise, weder jetzt noch künftig, ohne unsern Willen Knechte aufzuwiegeln oder hinweg zuBezüglich der päpstlichen Pension kennen die Boten das Schreiben des Fuggcr. I». Wegenviidelin von Bremgarten, der sich auch in dem Handel des Juden verwickelt finden sollte, kennen die BotenSachverhalt. 4. Die Boten haben die schriftliche und mündliche Entschuldigung derer von Lauis augehört.' Es wird beschlossen, kein Vogt soll künftighin Gewalt haben, in unserm Namen und auf unsere Kosten)>>e unser Wissen Fenster zu geben, und anmit das Fensterbetteln, ausgenommen für Kirchen, Nathsstubenn° Gesellschaftshäuser gänzlich abgestellt sein. I. Wolf von Landenberg hat auf der Sprossenmühle zu"°en jährlich 14 Mütt Kernen, der Pfandschilling und die Lösung steht den acht Orten zu, daher willauf nächster Jahrrechnung zu Baden diese Lösung thun. »»». Hetzels Frau zu Neuenburg hat uns