Mai 1517.
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Ä. Der königliche Statthalter in Mailand, Herr von Lautrec, zeigt an, er habe in Gemäßheit der Capitelund des geschlossenen Friedens zwei Abgeordnete nach Bellenz geschickt, um da unsern Bescheid zu erwarten,u>ann und wo die Ansprachen der ennetbirgischen Ansprecher zu verhandeln seien. Darauf wird der Tagbestimmt zum Klösterli ans den Sonntag Trinitatis (7. Juni); Lucern und Unterwalden sollen zwei Zuge-setzte dahin geben. Nach Peterlingen sollen Bern und Zug Zugesetzte stellen, Bern soll mit dem Visconti reden,baß auch die französischen Zugesetzten nach Peterlingen beförderlich bezeichnet werden, damit Tag angesetztwerden kann. v. Jedes Ort soll die Ansprachen der Seinen vorläufig untersuchen, ob sie zulässig seien,uder nicht und von den zulässig erfundenen die, welche aus Italien herrühren, zum Klösterli, die aber, welcheui Frankreich und diesseits des Gebirgs erlaufen sind, nach Peterlingen weisen. Jeder Ansprecher soll vonseiner Obrigkeit einen Schein erhalten, daß seine Ansprache vorgebracht und an das betreffende Ort gewiesensei- t. Arnold Winkelried bringt ans diesem Tag neuerdings seine Klage an wegen Nichtbezahlung derSölde, die der ehemalige Herzog Maximilian ihm als Hauptmann und den Knechten seiner Garde versprochenhabe, mit Beifügen, die Knechte erklären, keinen weitern Tag mehr besuchen, sondern im Nichtentsprechensfalls^) selbst helfen und Mailand dafür angreifen zu wollen. Da nun solches wider den Frieden mit dem Königgehen würde, hat man ernstlich mit ihm geredet, solches bleiben zu lassen und seine Anhänger uns in einschriftliches Verzeichnis) zu geben. Dabei wurde auch an Nidwalden geschrieben, daß es ein solches Unter-Uehmen, woraus uns Unruhe erwachsen würde, nicht gestatten sondern verhindern soll. K. Jeder Boteirnnt die Klage unserer Eidgenossen von Uri, Schwyz und Unterwalden im Namen ihrer Kaufleute vonAllenz und die Klage der Kaufleute von Mailand, welche Franz von Sickingen niedergeworfen hat. Denbrei Ländern hat derselbe auf ein dießfälliges Schreiben geantwortet, er habe Ansprachen an das HausMailand gehabt, bevor Mailand in den Besitz des Königs von Frankreich gekommen sei und habe dieselbenuut Recht erlangt. Wir haben den Kaufleuten eine Empfehlung an den König gegeben, der, weil Sickingen^ ihm hält, am ehesten ihnen zur Wiedererstattung des Ihrigen helfen kann. le. Ans diesem Tag erschienenöie Botschaft des Bischofs von Constanz einerseits und der Pfleger von Einsiedeln mit einem Beistand^sierer Eidgenossen von Schmyz als Schirmherren des Gotteshauses andererseits. Der Bischof klagt, esU'nlte zwischen ihm und dem Gotteshaus Einsiedeln ein Span der Consolationen wegen, wofür ihm und demumrdigen Stift Constanz alljährlich ohne Widerrede 40 Gulden bezahlt worden seien bis auf die letzten sechs^nhre. Da habe der Abt. von Einsiedeln sich unter Papst Julius exemt gemacht und glaube nun die 40dulden für die Consolation nicht mehr schuldig zu sein. Gegen solche Exemtion habe der Bischof appellirtUnd einen päpstlichen Nichter, nämlich den Abt von Kreuzlingen, erlangt. Als dieser nun die Parteien vor^ 1 citirte, so habe Schmyz sich in die Sache gemischt, seinen Ammann Meinrad Stadler zum Bischof geschicktUnd sich merken lassen, es werde als Schirmer des Gotteshauses die Sache selbst ausmachen und Leib und^ nt an Erhaltung der Exemtion des Klosters setzen, was dem Bischof, der nur Recht begehrt, sonderbar under Vereinung, die er mit den Eidgenossen hat, widersprechend erscheine. Der Pfleger von Einsiedeln undu Beistand wollten zur Zeit keine Vollmacht haben, Antwort hierauf zu geben. Man hat nichts desto-Ulmder mit beiden Parteien geredet, daß sie in diesem Handel gegen einander still stehen und uns keine»ruhe machen; man setzt ihnen wieder Tag an ans die Jahrrechnung zu Baden ungefähr auf den drittenunntag nach Corporis Christi, da will man suchen, sie zu vergleichen; wenn das nicht zu Stande kommt,^ sollen die Voten Vollmacht bringen, was man weiter in Sachen handeln wolle. I. Johann Jacob Trivulzio^äohrt Versicherung, daß er und die Seinen kraft des angenommenen Friedens und der Capitel allenthalben
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