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Mai 1517.
Flandern geführt, den Herrn von Rie mit sich genommen, so bitte man um Ansehung eines andern Tags.Das wird heimgebracht. « . Bern und Solothurn begehren abermals, daß man ihnen Brief und Siegelgebe, sie bei ihrem alten Burgrecht mit der Grafschaft zu belassen. Das will man abermals heimbringen',Bern und Solothurn sollen auf den Tag zu Baden ihre Gewahrsame bringen. Eben das hat man mitder Stadt und Grafschaft Neuenburg, die auch eiue Botschaft schicken sollen, verabredet, l. Hetze! schreibtum Geleit, damit er zu seiner Hausfrau nach Neuenburg kommen und da wohnen und wandeln dürfe. Daswird, vorläufig ohne Antwort, heimgebracht. A. Es wird davon geredet, ob man in Zukunft behufs Kosten-ersparniß nur von vier oder sechs Orten Boten zur Rechnungsablage der Untervögte nach Neuenburg schickenwolle, aber beschlossen, auf dem nächsten Sonntag nach Mitte Mai sollen von allen zwölf Orten Boten zuNeuenburg erscheinen, die Rechnungen abnehmen, die Stöße und Spänne zwischen den Herrschaften Erlachund Grandson auszugleichen trachten und dabei den Obrigkeiten empfehlen, die Frage in Erwägung zu ziehen,ob man künftig behufs Kostenverminderung nur von vier Orten Boten auf die Rechnung schicken wolle.Ii». Louis Humbert begehrt Entschädigung für die Fleischbank, welche ihm die Stadt von einer Herrschasterkauft hat.
Zu ». Das Detail der Rechnungen wird weggelassen.
Lttcern. t -! t 7, 1 9. Mai (Zmstag vor der Vfsart).
Staatsarchiv Luceru: Allgemeine Abschiede, L.2 17g. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, VII. Staatsarchiv Bern: AllgemeineEidgenössische Abschiede, (j. Üllü. Archive Solothurn, Freiburg, Schaffhanseu.
A,. Der Vogt von Bergheim hat in einem Schreiben an Basel angebracht, Hans Fatzmann aus deinThurgau habe einem arinen Gesellen aus der Grafschaft Lenzburg, der auch klagend auf diesem Tag erschienenist, kürzlich zu Hirschfelden bei Nacht drei Pferde aus dem Stall genommen und selbe nach Bergheim geführtund da verkaufen wollen; er, der Vogt, habe ihn aber nebst den Pferden „zu Recht gehandhabt" und bisjetzt festgehalten, da er erklärt habe, er sei der Eidgenossen abgesagter Feind. Darauf habe man dem Vogtvon Bergheim geschrieben, er soll ihn bis auf unfern weitern Bescheid festhalten. Den Regeicken im Elsaßhat man den Frevel aligezeigt und ihnen bemerkt, der Handel sei ganz gegen die Erbeinung. Man soßübrigens berathen, wie man den Fatzmann berechten wolle, damit er uns nicht ferner Schadeil zufüge. ?». Aufdiesem Tag hat der Schultheiß Daniel Babenberg von Solothurn einen Boten gehabt, der einige Schriftenzeigte, welche genannter Schilltheiß seinen Herren zugesandt, die sich aber des Handels anderer Eidgenossengegen ihn nicht beladen wollten, weßhalb er begehrt, gemeine Eidgenossen möchten seine Schuld oder Unschuldbeim Köllig von Frankreich, oder wo es erforderlich sei, in Erfahrung bringen und ihm dann gütlich oderrechtlich von der Sache helfen, damit er wieder zu dem Seinen komme, v. Unsere Eidgenossen voll SchmVbringen an, es sollen von den Unfern, die zu Mailand angekommen sind, etliche noch unbegraben sein. Danun Herr Galeazzo Visconti auf diesen Tag uns geschriebeil hat, er sei mit unserer Empfehlung wohl auf-genommen worden und habe vom Köllig und dessen Mutter mehr erlangt, als ihm vom Bastard von Savoyenzugesagt worden sei, und anerbiete dafür alle Gegendienste, so wird ihm aufgetragen, sich über den Sachver-halt zu erkundigen und dafür zu sorgen, daß alle allfällig noch Unbegrabenen in geweihtes Erdreich kommen.