April 1517. 1051
^eses Tages ohne Vollmacht waren, so wurde die Sache auf einen andern Tag verschoben, e. Der junge^t'af Peter Pergamini von Mailand, dessen Vater uns stets anhänglich gewesen, klagt, es werde ihm dasSeine, trotz des Friedenstractats, noch immer vorenthalten. Darauf wird dem König von Frankreich undunfern drei Boten, die jetzt des Herzogs von Württemberg wegen bei ihm sind, geschrieben, daß der Friedens-iractat an diesem Grafen wie an Andern gehalten werden möchte. «I. Denselben drei Voten wird auch^fohlen, in Sachen Arnold Winkelrieds und der Gardeknechte ihr Möglichstes zu thun, damit sie abgetragenwerden. Wollte es nicht gütlich geschehen, so lasse man es nach Laut des Friedensvertrages au's RechtHunnen. Inzwischen sollen Winkelried und die Gardeknechte keine Unruhe macheu. v. Durch MeisterFranz, den Verordneten der päpstlichen Botschaft, wird verlangt, daß wir auf den Maitag nochmals eineBotschaft an unsere Eidgenossen von Obwalden abordnen möchten, um sie zu bitten, die päpstliche Vereiuungwit uns anzunehmen. Es wird beschlossen, Meister Franz möge eine Botschaft, aus welchem Ort er will,öu sich nehmen. Dabei wird ihm empfohlen, dahin zu wirken, daß die ausstehenden Pensionen baldigst bezahltwerden, I. Lucern bringt an, es habe das unziemliche Trinken und Fluchen verboten, nun halten sich aberZugehörige anderer benachbarter Orte, die in sein Gebiet kommen, nicht an das Verbot und behaupten,^ucern habe ihnen nichts zu verbieten. Daraus wird beschlossen, daß Jedermann die Seinen anweise, solchemverbot gehorsam zu sein. K. Der englische Bote verlangt abermals ein freundliches Schreiben au seinenKönig. Der Mehrtheil der Boten will aber bei der zu Zürich gegebenen Antwort bleiben. I». Herr Johann-öacob Trivulz begehrt für sich und die Seinen zu ihren Geschäften Sicherheit, da der Friedensschluß ihnwie andere Diener des Königs inbegriffen habe. Da nicht alle Boten dießfalls Befehl hatten, soll man vomOchsten Tag Antwort geben, i. Bezüglich des Spans zwischen Basel und Nothweil soll Basel die Antwort^warten, die vom Grafen Rudolf von Sulz kommen soll, dann wird man in der Sache weiter handeln,ww sich gebührt. Ii.. Jeder Bote weiß, wie dem Franz von Sickingen, der alle Kaufleute außer denen^ Eidgenossen niederwirft, des Fatzmanns wegen geschrieben worden ist und wie er die Kanfleute aus derEidgenossenschaft so ehrlich gehalten hat. I. Appenzell verlangt, auch Theil an den Schlössern Lanis und^uggarus zu erhalten, und verspricht dafür, alle mit dein Mitbesitz verbundenen Pflichten zu erfüllen und wie^usher Leib und Gut treulich zu uns zu setzein Das will man heimbringen, rs». Der Tag der Jahr-^chming zu Neuenbürg wird auf den 15. Mai nächsthin verschoben, r». Auf diesem Tag haben die Boten,welche beim König von Frankreich waren, Ammann Schwarzmurer von Zug und Schultheiß Falk von Freiburg,Bericht erstattet über die freundliche Aufnahme, die sie beim König gefunden, wie sie gleich Fürsten gehaltenworden seien; der König habe das Friedensinstrument sofort besiegelt und erklärt, es halten zu wollen, auchHoffnung ausgesprochen, die Eidgenossen werden ihrerseits dasselbe thun. Und da sie vier Artikel in Befehlöohabt, der Studenten, der Ansprecher, der Aufwiegler und der Gefangeneu wegen, so seien sie bezüglich der^usprecher, der Aufwiegler und der Gefangenen an den Herrn Canzler und den Bastard von Savoyeu zur Unter-handlung gewiesen worden; der Studenten wegen habe der König selbst geantwortet, er wolle, wiewohl die Eid-bmosseil ihm nicht dieselbe hilfliche Vereinung wie mit seinem Vorfahren haben, für jedes Ort 100 Fr.aussetze,,- welcher Student sich auf den letzten Tag im Mai zu Paris stellt, der soll die 100 Fr. guartaliterehalten. Darauf habeu die eidgenössischen Boten mit den Franzosen geredet, daß man in Zukunft dieStudenten ziemlich und ehrlich halten und namentlich sie vor nächtlichem Unfug stcher stellen möchte. Der^spreche,- wegen habe der König eine Botschaft zu uns geordnet, die bereits unterwegs sei, doch möchtenön Abkürzung der Sache die Eidgenossen alle diese Ansprachen vorläufig prüfen und die unbilligen abweisen.