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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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März 1517.

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1517, 6. April, Brieg. Jörg auf der Fluh schreibt au die Eidgenossen:

Wiewohl er nach ihrem Abschied von Visp Willens gewesen, sich nach Sitten zu verfugen, so haben dochseine Freunde das nicht zulassen wollen und er bedaure demnach, ihnen da keine Freundschaft haben beweisen zukönnen, hoffe aber, sie werden auf den Rechttag wieder kommen und er dann das Versäumte nachzuholen Gele-genheit haben. Der zu Martinach beschlossene Abschied seigut genug", nur sollte darin auch Caspar, derBruder Peter Schinners begriffen sein, da beide mit einander in unvertheiltem Gute sitzen; doch setze er das demTage zu Lucern anHeim. Nach Abreise der Boten seien etliche Bauern wieder zusammengekommen und habengepocht wie vorher, doch sei dies nun zur Ruhe gebracht. Zu dieser Stunde werde er in Kenntniß gesetzt, daßdie Bauern nid der Morge,vnser eigen lüt", die ihnen auferlegte Steuer nicht bezahlt haben, sondern bei 300Mann stark gegen Martinach gezogen seien, um den Zusätzern daselbst statt Geld Prügel zu bringen. In diesemFall werde man sie mit Gewalt gehorsam machen. Seine Gegenpartei freue sich nicht über den Anlaß, dennsie wisse, daß das Recht gegen sie sei. Auf gestern haben einige Priester von des Cardinals Anhang abermalsgegen ihn und Andere wider alle päpstlichen Gebote einen Bann angeschlagen, denn sie sehen, daß kein anderesMittel mehr vorhanden, als mit solcher Schalkheit ihn an Erlangung seines Rechts zu hindern. Da nun aberer und seine Freunde bei Weitem das Mehr in Wallis und die Anhänger des Cardinals keine Gewalt haben,er aber, Jörg auf der Fluh, sich in den Anlaß gefügt und ihm nachzuleben versprochen habe, so bitte er die Eid-genossen, bei den drei Waldstätten zu erwirken, daß sie Boten und Briefe an diese Pfaffen senden, damit solchesabgestellt und solche unbillige geistliche Briefe nicht gegen der Eidgenossenschaft und der Landschaft WallisGebrauch gegen weltliche Personen angewendet werden. Er vernehme, daß etliche Anhänger des CardinalsHinterrucks an gemeine Eidgenossen geschrieben haben, sie sollen auf die Reden des Caspar Metzelt nicht hören,denn er habe keine Vollmacht. SolcheHinterstiche" müssen Befremden erregen, denn fraglicher Caspar sei vomLandrath einhellig als Bote an die Eidgenossen gesendet, um von ihnen Hülfe zu begehren gegen den Cardinalund Schirm zu Rom u. s. w. Solche Arglist brauchen Personen, die mit dem Cardinal gehandelt haben,dz synit wissen zu versprechen" und besorgen, dafür bestraft zu werden. Er bitte daher die Eidgenossen, sie wollen inSachen handeln,nach des gemeinen Manns in Wallis hochem Vertruwen."

Staatsarchiv Lucern: Acten Wallis.

TOZ.

Lucertt. j ZI 7, 4. April (off den Palmabend).

Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, «H. !!?!).

Archiv Solothurn.

A.» Die aus Frankreich zurückgekehrten Voten schreiben, sie wollen auf dem nächsten Tag gemeinen^genossen über ihre Mission Bericht erstatten. Die Herren und Obern derselben werden daher ihnen denkg anzeigen. ?». Dieser Tag wird zum Zweck einer Unterredung der sieben Orte in Betreff der Schlösser6uis und Luggarus und des Vortrags, der gemeinen Eidgenossen deßhalb von den fünf Orten gethan^de», gehalten. Die- fünf Orte fordern nämlich zweierlei; erstlich, daß wir Eidgenossen gemeinlich uns^schreiben, die genannten Schlösser und Herrschaften niemals mehr aus den Händen zu geben, und zweitens,^ Ulan ihnen, den fünf Orteil, ihre Kosten ersetze. Die sieben Orte habeil sich auf diesem Tag nun^'heilig entschlossen, eine solche Verschreibung nicht zu geben, sondern bei dein alten löblichen Gebrauchwas^uder den zwölff Orten je zu mer wirt, dabr> zu bliben." Der Kosten wegen ist die Meinung des Mehr-Heils; Wenn die fünf Orte die Nutzung, welche sie von den Schlössern bezogen, und das Geld, welches

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