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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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März 1517.

zwischen dem Cardinal von Sitten und seinen Anhängern einerseits, und der Landschaft Wallis andererseitswaltenden Zwistigkeiten zu vermitteln und haben mit gemeinen Landleuten folgende Punkte verabredet: 1. Ge-meine Landleute von Wallis sind einhellig, des Cardinais wegen an den heiligen Vater zu schreiben, damit manwisse, woran man ist, und weiter berathen könne. 2. Der Erzgrube (im Bagnerthal) und anderer Sachenwegen, woran der Landschaft gelegen ist, haben sie einhellig beschlossen, der Sache im Wege Rechtens nach-zugehen. 3. Diejenigen, welche das Breve des Papstes an den Landeshauptmann Georg auf der Fluhhinterrücks erbrochen haben, sollen mit Recht gestraft werden. 4. Betreffend das Schloß Martinach, welchesihre Altvordern erobert haben und das nun Peter Schinner besitzt, meinen etliche Landleute, er solle esnicht innehaben aus merklichen Ursachen. Darauf sind gemeine Landleute einig geworden, Peter Schinnersoll mit drei annehmbaren Bürgen Tröstung geben, sich, so oft es gefordert werde, in's Recht zu stellen.Freies Geleit soll er haben bis zum Urtheil, gegen Nrtheil und Strafe aber soll ihn das Geleit nicht schirmen.Gibt er genügsame Tröstung, so sollen die Knechte im Zusatz zu Martinach abziehen, wenn nicht, so wolleman die Räumung des Schlosses erzwingen. 5. Die Boten der drei Waldstätte haben verordnet, daß dieTell, welche nid derMors" (Morge) allenthalben aufgelegt ist, ausgerichtet werde und daraus die Knechte imZusatz zu Martinach ihre Bezahlung erhalten. Sie hoffen, der mindere Theil werde dem mehreren in dieserSache nachfolgen und sich darein fügen. 6. Und da nun alle Parteiung abgestellt werden soll, so haben sieweiter verordnet, daß in der ganzen Landschaft aller Krieg und alle Zusammenrottung und Gewalt abgethan seiund wer an den andern etwas zu sprechen hat, solches aus dem Rechtsweg thun soll. Wer dagegen handelst/der soll bestraft werden. Keiner soll mehr als sechs Knechte mit vor Gericht bringen. 7. Wenn daBdie Landleute, die in diesem Handel nicht begriffen sind, sich dieser Anordnung und Abrede auch anschließen/so werden wir dann in Unterhandlung treten über einen ziemlichen Rechtsatz, damit alle andern Händelabgethan werden und gemeine Landschaft zu gutem Frieden komme. 8. Die Boten der Eidgenossen habenallen Handel, wie er hievor geschrieben steht, am letzten Tag März zu Martinach dem Peter Schümm'im Schloß vorgehalten und dieser erklärte sich einverstanden, dem Abschied, soweit er ihn berührt, nachzu-leben. Erstlich hat er seine Tröstung, wie die unten genannt ist, gestellt, und bei seinem Eid gelobt, si^von Kosten und Schaden zu ledigen und im Rechten persönlich zu erscheine:?. Zweitens ist er zusriedewum alle Klagen, welche die Landschaft oder Einzelne gegen ihn führen wollen. Recht zu nehmen vor zw^Chorherren, die vom Landeshauptmann bezeichnet werden, auch ein bis drei Boten von den drei WaldstätteWwelche mit den Boten der sieben Zehnten Recht und Urtheil spreche?? solle??. Der Nechttag wird nach SitstUbestimmt auf de?? 10. Mai und soll bis zu Erledigung aller Klagen ununterbrochen fortgesetzt werde??. Vel-tens, inzwischen soll Andreas Tschanning als Castellai? mit 6 Knechten zu Martinach bleibe??, und als CastellaUdas Recht da administriren. Viertens, wenn Jemand die Knechte Peter Schinners im Schloß mit Rechlangreifen will, so solle?? auch sie freies Geleit haben bis au's Recht, doch solle?? alle Trutzworte, Kamp^ladungeu u. s. w., die bisher geschehe?? sind, abgestellt sein und nicht anders als mit Recht weiter verfolgwerden. Auch sollen die Knechte im Schloß auf Erfordern Tröstung geben nach Gestalt der Sache. Äufdiese Begehren Peter Schinners haben sich mit Leib und Gut nach Landrecht zu Bürgen und Tröstung f^rihn nach Laut des obige?? Artikels gestellt Stephan Magschen von Naron, Hans Wüstiner und Hans Schulers,beide Burger und Einwohner von Sitten. Von diese??? Abschied sind zwei Ausfertigungen gemacht und aufBegehre?? beider Parteien durch Hans Hug, den Bote?? von Lucern, ii? seine»? eigenen und seiner Mitgeselstuvoi? Uri und Nnterwalden Rainen besiegelt worden.Datum ze Martinacht vff de?? leiste?? Tag Mertzrain? M. v°- vnd xvij Jar."