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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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März 1517.

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7«V.

Schw 1) z. 4 Z4 7, 16. März (Mcntag nach dem Smitag vouti).

Staatsarchiv Zürich: Abschiede, VII. 444. Archiv Schasshausen.

Tag der Orte Zürich, Uri, Schwyz, Nidwalden, Basel, Schaffhausen.

r. Dieser Tag ist angesetzt, weil die acht Orte begehrt haben, daß man sie wieder in den Besitz derennetbirgischen Schlösser eintreten lasse, wie der letzte Abschied von Lncern ausweist. Darüber haben nunfünf Orte folgende Antworten gegeben: Zürich: Wenn die acht Orte ihren Theil an den Kosten abtragenhelfen wollen, so könne es nicht für deren Ausschließung sein. Appenzell, das vorher auch keinen Theildaran gehabt, immerhin ausgenommen. Uri will den drei Städten keinen Theil geben, auch Appenzell nicht,die übrigen vier Orte könne es nicht wohl ausschließen. Nidwalden und Schaffhausen wie Zürich. Baselhat nur zum Anhören und Berichten Vollmacht, will seine Antwort nach Lncern schicken. Schwyz: Damitwan weiterer Beunruhigung enthoben sei, habe es sich entschlossen, dem Begehren der acht Orte zu entsprechen,sofern dann erlangt werde, daß die Orte, die vorher auch Theil daran gehabt, und wir Eidgenossen der^11 Orte gemeinlich einander Brief und Versicherung geben, daß kein Theil diese Schlösser und Landschaftenweggeben soll, wenn sie ein Ort behalten wolle; wollte ein Ort davon stehen, so soll sein Theil an die andernsollen; auch sollen die eintretenden Orte ziemlichen Kostenersatz leisten. Diese Antwort von Schwyz hatWon heimzubringen genommen und will darüber auf dem Tag zu Lucern sich erklären. ?». Jeder Boteweiß, was die Boten von Luggarus auf diesen Tag heraus geschrieben haben, wie Gotlag (Codelago) Rivaund Morco wieder zu unfern Händen gestellt seien, Mendrisio aber noch nicht. Auch schreiben sie, wirsollen, wenn etwas mit den acht Orten verhandelt werde, die aufgelaufenen Bußen, auch die Bußen derVertriebenen vorbehalten, nach Maßgabe der Capitel und Zusagen, welche die zwölf Orte denen von Lauisü»d der Landschaft daselbst gegeben haben, worin denselben auch versprochen wird, sie mit Leib und Gutöu schirmen, wie andere Unterthanen. «». Zürich soll von der päpstlichen Botschaft erwirken, daß uns inVetreff des Geldes, welches der Papst uns schuldig ist, auf den Tag zu Lucern eine gemisse Antwort gegebenHerde. «K. Es erscheinen zwei Spielleute, die lang in den Schlössern gedient haben und nun von denVoten entlassen und bezüglich ihres Soldes an uns gewiesen sind und begehren ihren Sold. Darüber willHon zu Lucern antworten.

7«K.

Lucern. 4 Z4 7, 26. März (Donstag vor luUioa).

Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, !?. 2tt7. Staatsarchiv Zürich: Abschiede. Vll. 444. Staatsarchiv Bern: AllgemeineEidgenössische Abschiede, 374. Archive Schwyz, Solothurn, Freiburg, Schaphausen.

t». Einige Knechte aus dem grauen Bund beklagen sich über unsere Eidgenossen von Obwalden. Daraufwird erkannt, jedes Ort soll die, welche mit ihm gezogen und auf seinen Rödeln verzeichnet sind, bezahlen,^bwaldens hat man sich zum Theil wegen Bezahlung jener Knechte, deren neun sind, gemächtigt. ?», Einige^'te klagen, der Abt von Einsiedeln belange Pflichtige seines Gotteshauses für Zinse, Zehnten u. s. w. voroinem päpstlichen Nichter, was uns Eidgenossen großen Schaden bringen möchte. Darauf wird Schwyz