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März 1517.
geschrieben, sie möchte daran seil?, daß uns die verfallene Pension ohne weitern Verzug bezahlt werde.I». Jeder Bote kennt die Verantwortung unserer Eidgenossen von Solothurn, betreffend den SchultheißenBabenberg, „so abgetreten." t. Dem Vogt von der Zihl ist Geleit gegeben auf den nächsten Tag undzurück nach Hause, damit man von ihm Rechnung haben möge. Bern und Freiburg sollen ihre Boten nachNeuenburg schicken, um sammt dem Landvogt in der Vogtei einen Statthalter zu setzen. It. Betreffenddie Schlösser Lauis und Luggarus wird, damit der Handel zwischen den acht und den fünf Orten entschiedenund man einig werde, beschlossen. Jedermann soll heimbringen, daß man einen definitiven Entschluß fasff>Da die acht Orte von ihrem Anspruch nicht abstehen wollen, so soll auf Montag unserer lieben FrauenAbend Annuntiationis (23. März) jeder Bote mit aller Vollmacht zu Lucern erscheinen. Die acht Ortesollen sich am Sonntag Lätare in einer besondern Conferenz darüber besprechen. I. Einige Edelleute in>Thurgau beklagen sich über eine vom Vogt Stocker ihnen in vergangenen Jahren des Krieges wegen auserlegte Steuer und glauben, diese Kosten hätten aus dem französischen Gelde bezahlt werden sollen undsollten ihnen zurückerstattet werden. Auf dem nächsten Tag soll man nach Anhörung Vogt Stockers hierüberverhandeln, i«. Dieser Tag ist angesetzt der ungehorsamen und unruhigen Knechte wegen, die täglich Z»allen kriegführenden Theilen ausbrechen und dadurch die Eidgenossenschaft in viele Unruhe und Nachtheiibringen. Darauf wird beschlossen: 1. Jedes Ort und auch die Zugewandten sollen auf die AufwiegletAufsehe» halte«,, sie, gleichviel woher sie seien, gefangen nehmen und nach Verdienen richten lassen; ihrGut soll confiscirt, ihre Weiber und Kinder ihnen, falls sie entronnen wären, nachgeschickt werde«,. 2. Eben!"soll man der ausgezogenen gemeinen Knechte Gut confiscireu, ihnen Weib und Kind nachschicken und, wen"sie wieder ins Land kommen, sie strafen. 3. Jedes Ort soll bei sich das Tragen abgeschnittener Kleiderund Kreuz-Pfauenfedern verbiete«,, «vie sie die Landsknechte bisher getragen haben, i». Den, Landvogtim Thurgau wird geschrieben, er soll Acht haben, wenn der Cardinal nach Co«,stanz komme, um eine»Aufbruch zu machen, und uns Eidgenossen davon sofort Kenntlich geben. «. Jeder Bote soll heimbringe»,ob «na«, ab dein nächsten Tag dem Kaiser und der«, Papste schreiben wolle „denselben Cardinal sins viwbwigen fürneinens abzestellen." z». Gemeüier Eidgenossen Boten zu Lucern versammelt schreibe«, an de»Bastard von Savoyen, Gouverneur der Provence, er möchte sich bei««, König von Frankreich für die Nü^erstattung von Wollenwaaren verwenden, welche im Jahr 1515 einer Kaufmannsgesellschaft von Ravensburg,bei welcher auch der lucernischc Schultheiß Jacob von Hertenstein betheiligt gewesen, auf dein Meer weg'genommen und zu Händen des Gouverneurs der Provence gekommen seien, da doch die Eidgenosse«, währendder Kriege den Kaufleuten freien Durchgang und Wandel gestattet haben und auch einer der Ihrigen beider Sache betheiligt sei.
t fehlt im Berner Exemplar.
Zu 8- Den Vortrag der päpstlichen Botschaft cl<1. „am leisten Tag Hornungs 1517", welcher nebst den„nüwen potschaften" noch meldet, daß die Pension bereit liege und nur deßhalb so lange verzögert worden ff»weil mehrere Briefe und Boten nicht an Bestimmung gekommen seien u. s. w. sehe «nan im Berner Allg. ^idg>Abschied t). 364, Freiburg SS. 141.
Zu i». Schreiben, äck. Lucern 6. März 1517 an den Bastard von Savoyen in, Lucerner Allgen«. Äb-schiedeband?. Seite 275.