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Februar 1517.
wenn alle Orte ihn beschwören. Man soll daher auf dem nächsten Tag in der Sache einig zu werdentrachten, i». Auf das wiederholte Gesuch der Nidwaldner, daß ihnen auch ihr Betreffniß an den von denenglischen Boten bezahlten 5000 Gulden für Behauptung der enuetbirgischeu Schlösser zukommen soll, sollendie fünf Orte Zürich, Uri, Schwpz, Basel und Schaffhauseu auf dem nächsten Tag antworten. «. AufCaspar Göldlins von Zürich Klage, daß ihm sein Reitlohn in Sachen der Kinder des de Furno noch nichtbezahlt sei, wird an Freiburg eine dießfällige Erinnerung beschlossen. Z». Bern und Freiburg sammt demVogt von Neuenburg sollen den Schreiber zu Neuenburg gefangen setzen, ihn über seinen Handel mit Schult-heiß Babenberg von Solothurn einvernehmen und über das Ergebniß des Nntersuchs gemeinen EidgenossenBericht geben. Auch soll Bern etliche Rathsglieder einvernehmen, was der Bastard von Savoyen mitgemeldtem Schultheißen geredet habe.
ii—z, fehlen im Lucerner Exemplar. », «» fehlen im Berner Abschied.
Zu x. Kaiserlicher Mt. Anbringen auf U. F. Lichtmeßtag:
1. Gemeine Eidgenossen möchten das gemeine Bündniß, worüber schon lange und auf vielen Tagen »ntihnen ist verhandelt worden, annehmen, denn dasselbe berühre nicht allein das Haus Oesterreich, sondern auchdas Haus Burgund und die Königreiche von Spanien, die doch dießmals und allezeit dem Haus Oesterreich unddeutscher Nation verwandt seien.
2. Es befremde kaiserliche Majestät, daß die Eidgenossen das Bündniß mit dem König von England nichtannehmen wollen, da derselbe doch mit kaiserlicher Majestät zum Höchsten verbunden sei und die alten Bündeder Eidgenossen dadurch nicht im Mindesten berührt werden.
3. Kaiserliche Majestät finde, daß die Eidgenossen sie in dem Frieden mit Frankreich nicht genugsam be-dacht und vorbehalten haben, indem sie durch die Verheißung, ihre Knechte weder kaiserlicher Majestät, nochAndern wider Frankreich oder das Herzogthum Mailand zu leihen, ebenso durch Zustellung des HerzogthumsMailand an den König im achten Artikel, gegen den Kaiser und das Reich gehandelt haben, ungeachtet a. Mai-land Kammcrgut des Reichs und von demselben lehnbar sei, 5. sie zu Baden versprochen haben, mit dem Franzosenwider des Kaisers Wissen und Willen zu dessen Nachtheil keinen Frieden zu machen. Daher ist kaiserlicher Ma-jestät Begehren, das; die Eidgenossen auch jetzt noch in die gemeine Vereinung eintreten. Und da sie sich erbieten,die Erbeinung am Kaiser und seinem Sohn getreulich zu halten, so versprechen diese das gleiche auch.
4. Der 4000 Knechte wegen, die zu Dietrichsbern gedient und für deren Ansprache ein Nechttag vor demBischof von Basel auf Sonntag Reminiscere gesetzt ist, scheine dem Kaiser, die Knechte hätten ihn, da dieSache nicht ihn, sondern den König von England berühre, der rechtlichen Ansprache erlassen, oder die Fürstenvon Constanz und Lothringen neben dem Bischof von Basel zu Nichtern annehmen mögen. Doch habe derKaiser bei England erwirkt, daß dieses den Knechten 3000 Gulden anerbiete, welche die Regierung von Inns-bruck ihnen auf Reminiscere zusenden werde, sofern sie sich damit begnügen. Wollen sie aber rechten, so verlangeder Kaiser, neben dem Bischof von Basel, statt Constanz und Lothringen, nun noch den Bischof von Straßburgund den Herrn von Vergier als Richter. Archiv Freiburg, Band so, isr.
Zu I. „Bäpstl. Ht. Botschaft anbringen vff den tag Zürich nach Lichtmeß mv° xvij
Aus dem päpstlichen Briefe, „so jetz komcn vnd zu tütsch gemacht ist", mögen die Eidgenossen ermessen, mwelch' bedenklicher Lage sich gemeine Christenheit befinde, weßhalb nach Sitte der Päpste der hl. Vater allenchristlichen Fürsten diese Roth verkünde, insbesondere aber sich an die Eidgenossen, als seine nächsten Bundes-genossen, Liebhaber des Glaubens und dessen Beschirmer wende, in der Hoffnung, ihre Tugend und Stärkewerde in dieser Lage das Beste thun. Die päpstliche Botschaft ermahnt also die Eidgenossen, ihre Rathschläg^