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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Januar 1517.

so konnte darüber nichts Abschließliches verhandelt werden. Man bedachte jedoch den Unwillen, den dergemeine Mann, dem das Geld gehört, empfinden würde, wenn man unverrichteter Sache, ohne die Theilunggemacht zu haben, von dem Tage käme, und hat daher beschlossen, die Theilung in gleicher Weise vorzu-nehmen, wie sie bei der ersten Rata vorgenommen wurde, auf die freien und ausgehobenen Knechte in jedemOrt und die Zugewandten. Die Forderungen, Klagen und Ansprachen dagegen werden bis zur nächsten Zahlungverschoben. Inzwischen soll ein besonderer Tag angesetzt werden, um die Forderungen und Klagen gehörigzu untersuchen und durch die heutige Theilung soll Niemanden etwas an seinen Rechten vergriffen sein.Einzig die schon vielfach angeregte Ansprache des Lienhard Rothengatter von Canstanz, der uns 500 Knechtenach Dijon zugeführt und auch andere Dienste gethan hat, wird sofort erledigt; man gibt ihm und seinenKnechten für Alles und Jedes 1500 Gnlden, doch soll er davon denen, die nachher wider uns Dienst ge-than, nichts geben, sondern was ihnen beträfe, für sich selbst behalten. Die 1500 Gulden sind den an derTheilung participirenden Orten und Zugewandten von ihren Theilennach markzal der houptsumm" abge-zogen worden. Ii.. Dem Werner Rath werden Empfehlungsschreiben gegeben, wie jeder Bote zu sagenweiß. I. Des Handels des Hans von Meßbach wegen ist Anzug geschehen, es möchten die fünf Orte, welcheihn anschuldigen, ihre Klagen ihm eröffnen, oder aber soll man ihn derer entschuldiget halten. Und da derHandel zwischen dem von Meßbach und dem Hasfurter und Marti nun abgethan ist, so soll dem genannte»von Meßbach ein Widerruf gethan werden mit Bezahlung seiner Kosten. Das soll jeder Bote heimbringe».

Bern soll in unser aller Namen eine Botschaft nach Lyon senden, nm die ans Lichtmeß fallenden Pen-sionen zu erheben, e». Schaffhausen soll eine Botschaft nach Nothwcil schicken, um den dortigen Venner,der in seiner Herren Ungnade gefallen, zu empfehlen.

«iT, 1 stehen nicht im Schwyzer Abschied. I, in fehlen im Berner Abschied.

Zu Ir. Die Boten der Städte und Länder gemeiner Eidgenossenschaft bitten Lucern mit Berufung auf den Be-richt seines Boten vom letzten Tag, seinen Unwillen gegen Herrn Werner Rath abzustellen und in Betracht der vo»demselben den Eidgenossen jederzeit geleisteten guten Dienste, namentlich bei den Friedensverhandlungen zu Freubürg sc., ihm den gethanen Eid nachzulassen und zu sorgen, daß das, was ihm zu Lucern mit Gewalt entwendetworden ist, wieder zurückgestellt werde, ä. cl. 1517, Bern, Montag nach Vincentii. (Staatsarchiv Lucern, Unge-bundene Abschiede.)

KU«.

Zürich. IZ17, 4. Februar (Mittwoch nach u. L. Fraucn Tag zn Lichtmeß).

Staatsarchiv 1/uccrn: Allgemeine Abschiede, I?. 254. Staatsarchi» Zürich: Abschiede, VII. 110. Staatsarchiv Bern: Allgemein-Eidgenössische Abschiede, 1s. S!>0. Archive Solothiirn, Freiburg, Schaffhauscn.

Boten: Zürich. Burgermeister Nöist; Junker Caspar Göldlin; M. Berger. Bern. Junker Hans vo»Erlach. Lucern. M. Heinrich von Alikon, Stadtschreiber. Uri. Vogt Zick. Schwyz. Martin in derMatt. Obwalden. Hans Heinzli. Nidwalden. Ammann Stolz. Zug. Seckelmeister Schell. Glarus-Vogt Landolt. Basel. Adelrich Meyer. Freiburg. Solothurn. Venncr Nuchti. Schaffhause».Eberls von Fulach. Appenzell. Ammann Suter.

Baden, Vremgarten, Mellingen, Thurgau, Nheinthal w. begehren Antwort, ob man nach ihremWunsche ihnen zu einer jährlichen Pension vom König von Frankreich verhelfen wolle. Antwort:möchten ihnen gern zu Allem verhelfen, aber sie seien mit diesem Begehren zu spät eingekommen, es