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Januar 1517.
«S4.
Brunnen. 4317, 21. Januar (vfs Sam Agnesentag).
Archiv Schwyz.
Tag der drei Orte Uri, Schwyz und Nidwalden.
«. Wegen eines Todtschlags zu Verzasca sollen die Boten, die auf Lichtmeß zur NechuungsabnalMnach Lauis und Luggarus gehen, sorgen, daß derselbe nicht ungestraft bleibe. ?«. Ebenso in Betreff einesDiebstahls zu Luggarus, wo der Dieb entronnen ist. v. Das Begehren der Landleute in der Niviera,daß ihnen der dritte Theil der Bußen, welche an die Oberhand fallen, zukommen soll, wird als unbegründetabgewiesen. «I. Die Berschwerde der Kaufleute, die von Magadino bis zum Klösterli Waareu führen, daßsie mit dem Fuhrlohn und der Fürleite härter als bisher gehalten werden, soll von den Boten, die hinein-gehen, untersucht und erledigt werden, v. Ueber einen Todtschlag zu Ablesch, worüber die Verwandtensich mit dem Thäter abgefunden, soll weitere Untersuchung walten, I. Der Priester zu Ablesch wegen/welche das Ihrige durch Wasserschaden verloren haben, läßt man es bei den daherigen Verfügungen desVogts bewendet sein. K-. Von der Brücke über die Moösa haben die von Bellenz den größten Nutzen,lassen sie aber in Verfall gerathen. Die Voten, die hineingehen, sollen daher die Burger von Bellenz anweisen,diese Brücke bis St. Johannestag herzustellen. I». Vogt Echser bringt einen Rechtsfall vor, der wegenBezahlung von drei Kronen zu Brissago entstanden ist. Darüber will man auf dem nächsten, wieder nachBrunnen gesetzten Tag verhandeln. i. Jeder Bote weiß, was Uri an die Boten der sechs Orte zu Berngeschrieben hat, für den Fall, daß der Franzose beim Frieden bleiben und uns Codelago lassen wollte.Ii,. Unterwalden bringt an, es sei von den Rechnungen der ennnetbirgischen Vögte noch etwas Geld aus-stehend, man sollte einen Tag festsetzen, um selbes einzubringen. I. Da die acht Orte an den Schlösser»Lauis und Luggarus Theil zu haben begehren, uns aber aus vielerlei Ursachen dieses Begehren nicht füglicherscheint, so soll auf Dienstag nach St. Pauli Bekehrung (27. Januar) wieder ein Tag zu Brunnen sei»,um zu berathen, wie man sich gegenüber diesen: Begehren verhalten wolle. ,»». Die Klage derer aus dei»Mainthal, daß die aus den Schlössern gezogenen Knechte der drei Städte von ihnen bezogenes Salz nochnicht bezahlt haben, wird den Boten, die hineingehen, überwiesen.
«SS.
Bern. 4347, 21. Januar (Mittwoch »ach LoiwstwM).
Staatsarchiv Luccrn: Allgemeine Abschiede, 25». Staatsarchiv Zürich: Abschiede, VII. Ulli. Staatsarchiv Bern: Allgemein-Eidgenössische Abschiede, >t. »«,'1. Archive Schwyz, Schaffhause».
t». Die Anwälte des Königs von Frankreich haben den zu Genf abgeredeten Friedenstractat den Eid-genossen überantwortet und dagegen haben diese ihnen den Tractat von Galera, von dem die Siegel abge-nommen wurden, herausgegeben, ebenso sind die Briefe und Bündnisse von Mailand und der Friedenstractatvon Dijon sammt andern Schriften auf dem zu Freiburg gehaltenen Tage auch übergeben worden. I». -l»lden Anzug, daß man nun nach Maßgabe des zu Freiburg geschlossenen Friedens denen, die Ansprachen a»