Januar 1517.
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3. Einläßlicher Bericht des Papstes an seine Gesandten zu Händen der Eidgenossen über den Sieg Selimsbei Aleppo, den Tod des Sultans von Egypten und die Befürchtungen wegen einem Einfall der Türken inItalien, mit Ermahnung, die Eidgenossen zur Hülfeleistung aufzufordern ää. Rom, 6. November isig.
Deutsch- Uebersetzung im Solothurner Abschied VIII. S, S auch im Freiburger Abschied so. 180.
Zürich. 4 Zj 7, 13. Januar (Zinstag nach dcr hl. 3 Könige Tag).
Staatsarchiv Zürich: Abschiede, VII. 131.
Abschied der Orte Zürich, Uri, Schwyz, Nidwalden, Basel und Schaffhauseu. Jeder Bote weiß, wie"uf dem letztgemachten Abschied der ennetbirgischen Schlösser wegen die Anfrage gestellt worden ist, wozu sich"un eines jeden Boten Herren und Obern entschlossen haben und wie darauf Folgendes ist verabschiedetworden: ». Erstlich betreffend die Schleifung des Schlosses Lauis waren einige Orte der Meinung, es">äre dieselbe noch zu früh, andere hatten ihren Boten darüber keinen Befehl gegeben. Man hat daher^schloffen, diese Maßregel einstweilen zu verschieben, bis man sehen werde „wie die lönff sich wöllint schicken."
Ferner soll jedes Ort seine Votschaft abfertigen, daß dieselbe auf Sonntag nach Lichtmeß (8. Februar)öu Lauis eintreffe, mit dem Auftrag, Rechnung abzunehmen, Appellationen zu erledigen, die Leute neuerdingsu> Eid zu nehmen und sonst alles Erforderliche zu verhandeln. Hievon werden der Landrichter zu Lauisund der Vogt zu Luggarus in Kenntnis; gesetzt, t. Und da uns scheint, es bedürfe, seit wir Frieden mitFrankreich haben und nicht mehr in Sorge stehen müssen, nicht einer so zahlreichen und kostspieligen Besatzung,so wird dem Landrichter, dem Vogt und unfern Hauptleuten aufgetragen, von jedem Ort vier auserlesene^usätzer auszuziehen und diese im Zusatz zu behalten und fürderhin sollen der Landrichter zu Lauis undVogt zu Luggarus mit diesen Knechten die Schlösser bewachen. Die übrigen Hauptleute und Knechtesollen heimgeschickt werden, man wird ihnen keinen Sold mehr geben. «R. Uri hat durch seine Voten überden Fall des Gefangenen, der in Lauis entronnen ist und worüber es den Landrichter zur Rede gestellt und"°ch nicht entschuldigt hat, berichtet. Darauf wird beschlossen, die Boten, welche nach Lauis gehen, sollendie Sache näher untersuchen und nach Gutsinden darin handeln. «. Da Codelago in Händen der Franzosenist, aber zu Lauis gehört und der Friedensvertrag vorschreibt, daß Lauis und Luggarus mit ihrer Zubehörde""s bleiben sollen, so soll jedes Ort seinen Boten auf den Tag zu Bern schreiben, da der Friede nun vonollen Orten besiegelt sei, so soll Codelago uns übergeben werden. Ebenso soll auch mit dem Bastard vonSavoyen geredet werden. Die Antwort soll schleunig zurückgebracht werden, damit man den Boten, die hinein-llehen, die erforderlichen Befehle geben kann. t. Die Sache des Hans von Meßbach soll nicht vergessen,sondern nochmals zu ernster Erwägung heimgebracht werden. A. Es ist Anzug gethan worden wegenSchultheiß Feer zu Lucern, den Schultheißen Conrad und Babenberg und Venner Stölli und Ochsenbein5" Solothurn, die bisher übel gehandelt und doch „in den Negimenten syen", auch wieder in ihre Ehreneingesetzt werden, zu Schmach und Unlob unser aller und gegenüber den Fremden. Man soll ernstlichheimbringen, was zu thun sei, damit solche Leute nicht ferner regieren und damit ein „erberkeit möge ent-halten werden."
L, K auch im allgemeinen Abschied von diesem Tag, Nr. 692 Iii. s und t»