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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Juli 1516.

««7.

Zürich. 1 ZI 6, 23. Juli (Mittwoch nach Naxäalsvkt).

Staatsarchiv Lncernz 'Allgemeine Abschiede, I'. 1tt7. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, VII. 8tt d. Staatsarchiv Bern: AllgemeineEidgenössische Abschiede, <1. 152. Archive Solothurn, Schaffhausen.

Boten: Zürich. Burgermeister Röist; M. Berger; Caspar Göldli; Jacob Grebel. Bern. Hans vonErlach. Luceru. M. Heinrich von Alikon, Stadtschreiber. Uri. Bögt Göltschi. Schwyz. Martin in derMatt. Obwalden. Niclaus Jmgrund. Nidwalden. Vogt Bündter. Zug. Vogt Götschi zu Hag.Glarus. Pannerherr Stucki. Basel. Ulrich Falkner, Stadtschreiber. Freiburg. Hans Techtermann-Solothurn. Hans Heinrich. Schaffhausen. Hans Ziegler. Appenzell. Vogt Moser. Abt vonSt. Gallen. Ludwig von Helmstorf, Ritter. Stadt St. Gallen. Christian Studer. Bünden. JörgGenitt aus Prättigau.

Die Anwälte des Abts in der Reichenau klagen gegen den Unfern von Steckborn und Bernangwegen einer jährlichen Steuer, welche diese dem Gotteshaus in der Reichenau schuldig seien und bishergegeben haben. Die von Steckborn und Bernang dagegen behaupten, sie seien auf diese Klage nicht schuldigzu antworten, da sie ein Abschied von Baden anweise, die Steuer nicht zu entrichten bis „ein bestellter Herr"in der Reichenau sei; die Anwälte des Abtes seien auch nicht hinreichend mit Vollmachten ausgewiesen.Man hat diesen Handel auf den Tag der Jahrrechnung zu Baden geschoben, allda sollen beide Theile mitihren Gemahrsamen und Vollmachten erscheinen, damit die Sache rechtlich ausgetragen werden könne. ?». Aufnächstem Tag soll man antworten, ob den Knechten im Thurgau, die jetzt wider Verbot zu kaiserlicherMajestät gelaufen sind, das ihnen in Verbot gelegte französische Geld verabfolgt werden soll oder nicht.«. Auf die Bitte derer von Hallau, daß jedes Ort ihnen ein Fenster in ihre neue Gesellenstube schenkenwolle, haben Zürich, Lucern, Uri, Schwyz, Glarus und Schäffhausen zugesagt, Nidwalden unter Vorbehalt,daß Obwalden zustimme, Freiburg, wenn die Mehrheit entspreche. Die übrigen Orte sollen bis zum nächstenTag antworten. «I. Bremgarten bittet durch eine Botschaft von Rüthen und Burgern um Befreiung vonden Appellationen und beruft sich dafür auf sein altes Herkommen. Man hat hierauf beschlossen, das Gesuchsolle auf der Jahrrechnung zu Baden unter Vorlage der Freiheiten und Gewahrsamen Bremgartens neuerlichgestellt werden, dann wolle man diese mit dem Urbar vergleichen und darauf Antwort geben, v. Einer vonBremgarten hat in der Herrschaft Rüsegg, wo Lucern die Niedern Gerichte besitzt, Güter verkauft; da meintder lucernerische Untervogt, die Fertigung soll vor ihm geschehen, unser Obervogt im Argau dagegen meint,es habe vor ihm zu geschehen. Daher soll mau die daherige Gerechtigkeit der Eidgenossen bis zum nächstenTag ermitteln. 1. Die acht Orte, welche mit Frankreich Frieden und Vereinung angenommen haben, ver-laugten von den fünf Orten, die noch gegen Frankreich in Fehde stehen, Antwort auf die Artikel, die sieihnen haben vortragen lassen, indem sie Willens seien, dem Franzosen zu halten, was sie ihm zugesagthaben. Darauf haben die Boten der fünf Orte im Auftrag ihrer Obern erklärt, daß „Mich artikel, sovisiere eidgnossen von den acht Orten an dem frankrichischen künig Hand funden. Inen nit wellent gemeintsin"; denn betreffend den ersten Artikel wäre es uns Eidgenossen nicht förderlich, wenn der Kaiser und derKönig die Vereinuug erneuern würden, die König Lndwig mit dem Kaiser behufs Unterdrückung der Vene-diger und vielleicht auch der Eidgenossen hatte. Betreffend den zweiten Artikel wegen der Schlösser „syo