Juli 1516.
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Item in dem fünften Artikel also lutend:
„Vnd damit wir Eidgnossen die frylikeit vnd liebe bepstl. Ht. befindent, so erbüt vnd verHeist dieselb vnshinfür järlich zc. zc.
Begerend die gemelten Oratores das fünfhundert Guldin minder geschriben werden vnd nit mer dannxv° vß der vrsach, das der Herzog von Jenua vnd die Jenueser sind abtreten.
Die Abredung der bezalung verloufner zit halb ist also, das jetzt dis monats bezalt werde die erst Pension,die ander vff der hl. dry küngtag nechstkünftig vnd also jerlich für vnd für vff denselben tag, so lang dis ver-einung wert.
Vnd zum leisten by dem beschloß, der also lut:
„Vnd mann nun wir die obgenanten Eidgnossen von stetten vnd lendern allein zu enthalt des hl.
röm. Stuls, bäpstl. Ht. vnd des gemeinen cristenlichen gloubens vnd nutzes."
Begerend die genannten Herren Oratores, das hie ouch angesetzt wurden dise wort:
Ouch des loblichen hus de Medicis vnd des obgemelten Stats vnd Commun zu Florenz.Haruff so geben wir zc.
vß der Vrsach, das dieselbige Statt vnd Commun zu Florenz oberthalb in den xxj artikel luter vergriffensind vnd ouch Jr anzal gebend.
Die wellend die großmechtigen Herren von Eidgnossen wol vnd im besten anncmen vnd ermessen on ver-ziehen, dann bäp. Ht. gegen Inen ganz wol geschikt ist vnd sich wyter wirt in gutem entschließen".
Archive Schwyz, Solothurn.
Zu I«. Vortrag des englischen Gesandten:
Nach dem letzten Heerzug habe er seinem König geschrieben, die eidgenössischen Knechte, welche bei diesemFeldzug waren, haben sich ehrlich und wohl gehalten und bereit gezeigt, mit dem abziehenden Feind zu streiten,weßhalb man keine üble Nachrede auf sie kommen lassen und den Mißerfolg des Zugs nicht allein dem Aus-bleiben des Geldes, sondern vielen andern Irrungen zuschreiben soll. Ferner habe er dem König berichtet, daßdie Eidgenossen ihre Knechte, die dem König von Frankreich zugelaufen waren, ab- und heimgemahnt haben.Als der König von England das vernommen, so sei er nicht um sein verlornes Geld, aber um seine und unsereEhre betrübt geworden und habe, um selbe wieder zu erlangen, den Eidgenossen geschrieben vnd sich erboten, einejährliche große Pension und dazu den Sold für einen neuen Heerzug zu geben, doch so angelegt, daß dessen Aus-gang seiner und der Eidgenossen Ehre entsprechen möge. Die Pension, sagt der Gesandte, soll jährlich 20,000englische Nobel betragen und genugsam versichert werden. Der König wolle die Eidgenossen nicht nach England,oder sonst in die Ferne führen, sondern an ihnen gelegenen Orten ihre Hülfe um seinen Sold brauchen und inaller Noth ihnen zu Hülfe kommen, wenn nicht — der Entfernung wegen — mit Mannschaft, doch mit Geld,wie sie das zum Theil schon erfahren haben und noch weiter erfahren werden. Wenn er ihrer Freundschaft undVerbindung ganz gewiß sei, so wolle er dann auch nicht allein mit Geld, sondern durch einen Angriff diesseitsdes Meers ihnen Hülfe gegen den gemeinsamen Feind bringen. Endlich verspreche der König von England ihnenauch die Hülfe des Papsts, des Kaisers und des christlichen Königs, welcher letztere für den Abschluß einesBündnisses mit den Eidgenossen in Kurzem eine Botschaft zu ihnen schicken werde, wie er das dem König vonEngland geschrieben habe. Staatsarchiv Bern: Allg. Eidg. Abschiede (Z. wo. Archiv Schwyz.