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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Juli 1516.

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nid dem Wald sinen boten vff nechsten tag abfertigen, ob die acht Ort nit mit antwurt begegnetind, daranman möchte kamen, das er gemalt vnd befelch Hab, miter zn ratschlagen, wie vnd was man mit den achtOrten wolle fürnemen vnd handlen, damit sy von sölicher französischer Vereynung mögint gebracht vnd wirEydgnofsen eins werden vnd Harum kein vffzug beschech." «Z. Die Unfern zu Lauis haben unter Andermgeschrieben, der Trivulz habe ihnen geschrieben, sie möchten gnte Nachbarschaft halten, er wolle es auch thun;ferner habe er angefragt, ob er einen Richter nach Mendrisio schicken solle oder ob sie einen schicken wollen.Darauf wird ihnen geschrieben, sie sollen sich an des Trivulzen glatte Worte nicht kehren und gute Wachehalten, ihre Einfrage wolle man heimbringen, i Tagansetzüng auf St. Maria Magdalena (22. Juli)'Mch Zürich. Die päpstliche Botschaft hat ihre guten Dienste zu Beilegung der Zwistigkeit zwischen denfünf und den acht Orten anerboten, t. Mit den kaiserlichen Voten wird der monatlichen 5000 Gulden^egen für Bewachung der Schlösser Lauis und Luggarus gesprochen. Antwort: Sie erwarten das Geldstündlich, mehr können sie nicht sagen, »i. Bremgarten bittet, nach dem bereits von Ort zu Ort gestelltenbegehren, es möchte nach altem Herkommen keine Appellation von dortigem Gericht angenommen, nochgestattet werden. Das wird in den Abschied genommen.

«?, Ir, «», i», i», <», G, t fehlen im Berner Exemplar.

Zu Begehren der römisch kaiserlichen Näthe an gemeine Eidgenossen auf dem Tag zu ZürichSonntag nach St. Ulrichstag.

1. Ueberreichung des Credenzbriefs und Versicherung der kaiserlichen Gnade.

2. Auf dem Tag zu Baden habe der Kaiser die acht Orte, welche den Frieden mit Frankreich anzunehmenWillens gewesen, als Glieder des deutschen Reichs und deutscher Nation davon ernstlich abmahmen lassen, zumales der Erbeinung Eintrag thäte. Das hätten gemeiner Eidgenossen Boten an ihre Herren zu bringen genommen.

3. Nun sollen die kaiserlichen Näthe auf dieses Begehren Antwort verlangen, damit kaiserliche Majestätwisse, woran sie mit ihnen sei.

4. Wenn die Eidgenossen, wie zu hoffen, beim Kaiser bleiben und die Erbeinung halten wollen, so werdeer all sein Vermögen zu ihnen setzen und Freude und Leid mit ihnen theilen. Es sei zu erwarten, daß ihre ver-einte Kraft einen ehrlichen Frieden erkämpfen werde. Daß der Kaiser einen Seffkratfrieden mit Frankreich machenwolle, sei nur ein böswillig erfundenes Gerücht ohne Grund.

5. Damit die Eidgenossen nicht glauben, es sei des Kaisers Meinung, daß sie mit Frankreich im Kriegbleiben sollen, so lang es ihm gefalle, erbiete er sich, gemeinsam mit ihnen in Friedensunterhandlungen einzu-treten, sobald sie es für geeignet halten und einen beständigen Frieden zu erlangen hoffen können.

6. Die Gesandtschaft soll auch den Eidgenossen in Erinnerung rufen, wie der Kaiser stets ihren Nutzen ge-fördert habe, und namentlich deßwegen, weil er ihren Truppen den Paß durch sein Land nach Mailand gegeben,mit dem Franzosen in Uneinigkeit und in diesen Krieg gekommen sei. Er sei aber immer geneigt, Lieb und Leidmit ihnen zu tragen, wenn sie ihrerseits auch in dieser Gesinnung bleiben.

7. Damit aber dieses Einverständniß desto fester und beständiger werde, wünsche der Kaiser, daß das ge-meine Bündniß, welches vormals zwischen päpstlicher Heiligkeit, kaiserlicher Majestät, weiland dem König vonAragonien, gemeinen Eidgenossen und etlichen andern Potentaten bestanden, zwischen dem Papst, Kaiser, Königvon Spanien und gemeinen Eidgenossen in Kräften bleibe und mit dem König von England neuerdings aufge-richtet werde. Die Gesandten sollen daher gemeine Eidgenossen im Namen kaiserlicher Majestät ermahnen, demBündniß mit ihr und ihren Bundesgenossen in allen Theilen getreulich nachzuleben, was auch ihnen gegenübervon der andern Seite geschehen werde.