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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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985
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Juli 1516.

98S

Der Abschied, welcher den difscntirenden Orten, welche die Tagsatzung vom I. Juli früher verlassen hatten,zugestellt wurde, findet sich in besonderer Ausfertigung in den Archiven von Zürich (Abschiede VII. 19), Bern(Allg. Eidg. Abschiede, tz. 98), Schaffhausen und lautet folgendermaßen:

Bern, IS16, 2. Juli (Mittwoch nach Peter und Paul, im Berner Exemplar Mittwoch nach Visitation!«Nario):

». „Als dann diser tag des merteils angesehen ist gegenwärtiger seltzamer löuff und zweyung halb vnd be-sunder vnderred vnd ratslag zetund, wie wir Eidgnossen vereindt vnd geruwiget möchten werden, weist ein jederbott, wie die französischen anwält berüfft vnd mit Inen vff die angezöugten beswärd vnd artikel vnser liebenEidgnossen von den fünf Orten von vns den übrigen acht orten vilfaltig Reden gebrucht. Vnd als aber dieselbenanwält nit nach notturft verfasset gewäsen, demselben nach etlich artikel schriftlich vergriffen vnd mit einer andernbygelegten dapfern Schrift dem künig durch bosten zugeschikt find, vnd so darüber biß jetzkomenden mentag oderzinstag andtwort verhoffet wirdt vnd das die dergestalt erlanget, dadurch söliche zu gut der fach solle dienen vndwir all daran gut gefallen haben, haben wir von den acht Orten vns vereindt, derselben antwurt allhie zu Bernzu erwarten, des erbietens so vns die selb antwurt zukome, alldann dero vnd was wyter darüber vnseres für-nemens, willens vnd gefallens sin wil die genampten vnser lieben Eidgnossen von den fünf Orten, es sye durchSchrift oder Botschaft zu berichten vnd an vnserm guten Vlis, damit Ruw vnd Einigkeit erfolget werde, garnützit erwinden zelassen, als geneigt vnd gutwillig, derselben lieben Eidgnossen von den fünf orten fach vnd an-ligen nit minder dann das vnser zu achten vnd zu bedänken." — Da von Uri und Schwyz auf diesem Tag keineBoten erschienen, sondern schriftliche Entschuldigungen eingelaufen find und die übrigen Orte Zürich, Basel undSchaffhausen nicht der Meinung waren, daß es nöthig sei, länger hier zu bleiben, so haben wir von den achtOrten ihnen diesen Abschied gegeben und in oben gemeldeter Hoffnung sie heimziehen lassen. I». Man soll allent-halben Vorsorge treffen, daß die Zigeuner, die dem gemeinen Mann eine große Last sind, außerhalb der Eidge-nossenschaft gehalten werden. «. Dem Herzog von Savoyen werden aus zwei Orten, Unterwalden und Freiburg,nach seinem Begehren Boten zugeordnet. Auf sein abermaliges Begehren um Fristerstreckung für die Zahlung,die er des de Furno wegen noch zu leisten hat, wird ihm Verwendung zugesagt.

KKK

Zürich. 4 ZI 6, 7. Juli (Montag nach Vckalrioi).

Staatsarchiv Zürich: Abschiede, VI!. 83 Ii. Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, lh.

Archive Schwyz, Solothuru, Freiburg, Schaffhausen.

Boten: Zürich. Burgermeister Röist; M. Berger; Caspar Göldli; Jacob Grebel. Bern. Licnhard^challer. Lucern. Meister Heinrich von Alikon, Stadtschreiber. Uri. Vogt Göltschi. Schwyz. Martin abMatten. Obwalden. Niclaus Im Grund. Nidwalden. Ammaun Stolz. Zug. Götschi zu Hag.^larus. Ammann Mab. Basel. Ulrich Falkner; Hans Graf. Freiburg. Jacob Techtermann. Solo-^lurn. Venner Ruchti. Schaffhausen. Hans Ziegler. Appenzell. Hans Steub. Abt von St. Gal-^n. Ludwig von Helmstorf. Stadt St. Gallen. Christian Studer. Bünden. Hans Sal.

». „Heimbringen als jetzt alleuthalb Zwitracht, also dz einer französisch, der ander kaisersch ist, dasPölichs werde abgestellt vnd jederman Eidgnossen syent." I». „Deßglich die pitt dero von Hallow vmb dieMuster." Man soll der mindesten Kosten wegen schriftlich an Zürich antworten, e« Bezüglich des Zolls^üf der untern Brücke zu Baden wird denen von Baden geantwortet, mau wolle sie bei ihrem Zoll nach

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