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Juli 1516.
eingeholt haben, legen die unten folgenden, vom König ihnen zugeschickten Artikel vor, welche den fünf Ortenmitzutheilen beschlossen wurde. Zu diesem Zwecke sollen Bern, Zug, Freiburg, Solothurn und Appenzell ihreBoten auf Freitag vor Jacobi (18. Juli) zu Zürich, Basel und Schaffhausen haben und Tags darauf vor dieoberste Gewalt daselbst treten. Lucern, Unterwalden, Zug, Glarus und Appenzell sollen auf Samstag vorJacobi Boten zu Uri und Schwyz haben und Sonntags darauf sollen dieselben da vor den Geineindenerscheinen. Nachdem solcher Gestalt mit den fünf Orten gehandelt worden, sollen die Boten der acht OrteSonntag nach St. Jacobstag (27. Juli) wieder zu Bern eintreffen und sich weiter über das in Sachen Not-wendige besprechen. «K. Jeder Bote kennt das Schreiben unserer Eidgenossen von Nidwalden „wie sy in deinHandel des fridens zu vns den acht Ortten gefallen sind." v. Die französischen Boten haben zugesagt/sobald die fünf Orte den Handel des Friedens annehmen und beschließen, ihnen ihre Pensionen auszurichten-
„Die Artikel der andtwurt des küngs der acht Orten vff Jr vbergäben artickel zukamen:„Des ersten, den keiser zu begriffen in den friden, sagt der künig, wie sin vorfar küng Ludwig mitkeiserlicher Majestät einen friden gehept vnd gegen Jro gehalten habe, by demselben Er ouch beliben. Vndob keyserlicher Mt. gefalle, sölichen friden zu ernüwern vnd zu bestättigen, spe der künig geneigt vnd desguten willens, mit keyserlicher Majestät frid vnd ruw zu haben, soucrr das si söllichs ouch thüge.
„Vnd wiewol der künig vertruwt vnd gehoffet Hab, das die Sloß vnd Landschaft Lowers, Lnggarusu. s. w. vmb die drümalhunderttusent krönen Im solten vbergäben sin worden, nit desterminder, damit desküngs guter will vnd begird werde verstanden, so will er den Orten gemeiner Eydgnoschaft die wal gäbemdieselben Sloß vnd Stett zu behalten vnd dagegen die drümal hundert tusent krönen nachzulassen oder aberdas galt zu ncmen vnd die berürten Sloß vnd platz zu Händen des küngs zu übergäben vnd darumb solle»si ein verdank haben, sich bis zu vßgendem Ougsten zu erlüttern.
„Zuletst wie wol swär vnd unförmlich zu achten sye, die fünf Ort der hilff zu erlassen vnd Inen nitdesterminder die alten gewonlichen Pensionen zu gäben, so wölle doch der künig zu Eren vnd gefallen vnserEidgnossenschaft vnd damit Einikeit erlanget werde, dieselben fünf Ort der hilff ledig sagen vnd Inen darz»ouch der Pension halb vsrichtung tun, wie hieuor angezöugt ist, doch also das sy wider In nit syen vndsich zu nyemant verpflichten, demselben wider den künig hilff zetund.
„Vnd begärt der künig, das die fünf Ort die friden vnd Tractat zu Jänff vfgericht, besiglen, so wölleaber Er Inen dagegen einen näbend brief gäben vnd si in söllichem der hilff ledig sagen vnd zudem ouch/wo die Sloß vnd Landschaften Lowers, Luggarus u. fr w. angenomen vnd behalten werden, dieselbenquittieren vnd vbergäben."
Zu e. Lucern schreibt Montags St. Marien Magdalcnen Abend (21. Juli) an Bern, auch für Freiburg undSolothurn, es habe sammt den andern dazu verordneten Orten gestern seine Botschaft zu Uri und Schwyz gehabtund den Auftrag des Tages zu Bern vollzogen. Uri habe geantwortet, die Sache komme ihm etwas schnell/erfordere aber Ueberlegung und Verständigung mit den Orten, die noch nicht im Frieden seien, sie werden sichin Kurzem zusammenfügen und dann gebührend Antwort geben. Schwyz habe nach beigelegter Copie geant-wortet. Darauf habe man den Tag der nach Bern auf Sonntag nach Jacobi (27. Juli) angesehen war, aufSonntag nach Vincula Petri (3. August) verschoben. Des Herrn von Chätelard wegen werde dem Boten, derauf den Tag komme, auch Befehl gegeben werden, mit den übrigen zwei Städten zu handeln.
Die Antwort von Landammann und ganzer Gemeinde zu Schwyz lautet wie die Erklärung der fünf Orteaus dem Tag zu Baden am 3. Juni. Siehe Abschied 666 t >» Archiv Hoiothunn Abschiedcband vm.