Juli 1516.
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besonderes Vertrauen. Da er Willens sei, mit gemeinen Eidgenossen nochmals über ein Verständniß undeine Vereinigung zu unterhandeln und ihnen deßhalb von Sonntag über acht Tage einen Tag nach Zürichangesetzt habe, so habe er seinen Boten Auftrag gegeben, sich vor diesem Tage noch mit den fünf Orteninsbesondere zu besprechen und ihren Rath einzuholen, in welcher Gestalt sich dann zu Zürich mit allenOrten am wirksamsten verhandeln lasse, sowie auch von ihnen zu begehren, daß sie bei ihrer guten Gesinnungbeharren, sich durch die listigeil Practiken der Franzosen nicht bewegen lassen und ihre Meinung äußernmöchten, wie mich die andern acht Orte auf die kaiserliche Partei zu bringen wären, damit sie von denFranzosen sich zurückziehen und in eine General-Conföderation mit dem Papst, dem Kaiser und dessen Sohnund Bruder einzutreten bewogen werden möchten. (Eokera äosunt.)
Hiezu folgende kaiserliche Schreiben. 1616, 16. Juni. Staufen. Kaiser Maximilian schreibt an Zürich:Da er jetzt an den Bodensee ziehe, so möchten sie die Orte, welche ihm und dem König von England geholfenhaben, den nächstvergangenen Zug ins Mailändische „dannen richten", sofort einladen, ihre Boten nachArbon zu schicken und ihm nach Constanz berichten, auf welchen Tag sie dort sein werden; er werde dann seineNäthe zu ihnen senden, um mit ihnen über einige Sachen zu verhandeln, woran gemeiner Eidgenossenschaft viel
gelegen sei, Staatsarchiv Zürich.
1516, 22. Juni. Constanz. Kaiser Maximilian schreibt an Zürich: Er gedenke mit gemeinen Eidgenossenaller Orte die Verhandlungen fortzusetzen, weßwegen er die Boten der fünf Orte zu Rorschach erwarte. Zürichmöchte daher gleich nach dem Tag zu Rorschach einen Tag aller Orte nach Zürich ausschreiben, wohin er dannseine Räthe senden werde. Staatsarchiv Zürich.
«<Z5.
Bern. 4646, 1. Juli (Zinstag nach ?<ztrt 6 l'-iuli).
Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, I?. 466. Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, 4j. 424.
Archiv Solothnrn: Abschiedeband, Vlll.
n. Verhandlung über die Anbringeil der savopischen Botschaft: 1. Bezüglich des Aufschubbegehrensfür die Zahlung der voll de Furno herrührenden Schuld, haben etliche Orte ihre Ansprache nachgelassen,andere wollen das Geld haben, noch andere wollen Aufschub geben. Daher sollen die, welche gegenwärtigkeine Vollmacht habeil, Aufschub zu geben, dieselbe bis auf einen andern Tag einholen. I. Betreffend diedem Herzog auf sein Verlangen zuzuordnende Botschaft werden Unterwalden und Freibnrg beauftragt, nachdein Verlangen des Herzogs je einen Boten in der Eidgenossen Namen zu ihm zu senden. 3. Der Handel,der auf letztem Tag zu Lucern von etlichen besondern Personell mit der savoyischen Botschaft vorgenommeilworden ist, will uns nicht gefallen, da die betreffende Ansprache durch den Frieden von Genf Hill und abgethankfl; deßhalb wird der darum nach Lucern angesetzte Tag abgestellt und unsern lieben Eidgenossen von Lucernempfohlen, die Ihrigen anzuhalten, von solcher Ansprache an den Herzog von Savoyen abzustehen und ihnUnd die Seinigen deßhalb ruhig zu lasseil; sofern sie dieses nicht wollen, sollen sie sich mit dem Rechte nachVorschrift des Bundes begnügen und nichts Gewaltsames vornehmen, denn solches könnte nicht geduldetwerden. 4». Jedermann, besonders an den Grenzen, soll Vorsorge treffen, daß den Zigeunern kein EingangUl unsere Eidgenossenschaft gestattet werde, in Betrachtung „der merklichen beswärd, so dem gemeinen manndcchar zustat." «. Dieser Tag ist hauptsächlich der schwierigen Zeitkäufe und der in unserer Eidgenossen-fchaft herrschenden Zwietracht wegen angesetzt. Die französischen Anwälte, welche inzwischen Instruction