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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Juni 1516.

S. Lucern soll im Sommer das Kornhaus mit Schlag neun Uhr, die Ankenwaage mit Schlag acht Uhraufthun, im Winter die Ankenwaage um 8'/2, das Kornhaus um 9>/s Uhr. Dienstag nach St. JohannesTag soll man sich erklären, ob man bei dieser Abrede bleiben wolle.

«KS.

8 ucern. 4346, 23. Juni (Montag Vi-?Uia 1oks,uni8 Uaxtistö).

Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, !?. 161. Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, 106.

Archive Freiburg, Solothuru.

Tag der acht Orte, die mit Frankreich vertragen sind.

Der Herzog von Savoyen begehrt durch seine Botschaft: 1. Aufschub für die ausstehende Zahlungder von de Furno herrührenden Schuld, denn er könne gegenwärtig bei der Noth seiner Leute das Geldnicht einbringen. 2. Sendung von zwei eidgenössischen Boten, welche, um allen Verdacht von unserer Seitezu verhindern, ihn über das Gebirg begleiten sollen, wohin er ziehen mußte, um die abermals Ungehorsamenzu Montdionys gehorsam zu machen. Beides soll man heimbringen. 4». Der Handel derer von Luccaist neuerdings angezogen worden; Ammann Schwarzmurer hat auf diesen Tag geschrieben, was ihm vonunfern Eidgenossen von Freiburg und Solothurn begegnet ist. Darauf hat man mit den Boten dieser beidenOrte geredet, sie möchten ihre Herren ersuchen, nochmals die Unruhe zu bedenken, die uns aus diesem Handelerwachsen kann, und denselben ohne längere Zögerung zu beseitigen, e. Dieser Tag ist angesetzt, um nachdem Abschied von Baden die Zwietracht und Uneinigkeit zwischen den acht und den fünf Orten zu besprechen.Man hat die von den fünf Orten zu Baden eingegebenen Artikel, dann die Schriften und Erbietungen desKönigs von Frankreich und des Kümmerlings des Herzogs von Mailand, endlich die Instruction, die allen Ortenvom Kaiser zugekommen, verlesen lassen und dabei bemerkt, daß abermals auf beiden Seiten Aufbrüche vonKnechten stattfinden möchten. Deßhalb hat man einen geineinen Tag angesetzt auf Dienstag vor St. Ulrich(I.Juli) nach Bern; die französischen Anwälte und die fünf Orte sollen auch dazu eingeladen werden, damitman in der Sache zu Austrag und Einigkeit komme. «4. Jeder Bote kennt das Anbringen, welches etlicheKnechte zu Lucern gethan, betreffend eine Brandschatzung, die voriges Jahr ihnen in Italien vom Herzog vonSavoyen zugesagt und worüber auch auf Tagen gehandelt worden ist. Die Knechte haben aber bei dieserVerhandlung sich nicht begnügen, sondern die französischen Boten, welche ihnen Recht vorgeschlagen, nieder-werfe,? wollen. Daher wird ein Tag zur rechtlichen Verhandlung nach Maßgabe der Vereinung mit Savoyenauf Sonntag vor Maria Magdalena (20. Juli) nach Lucern angesetzt.

«K4.

3! orscha ch. 4346, 39. Juni (Montag nach Pcter und Paul).

Staatsarchiv Zürich: Abschiede, VII. 24.

Tag der Boten der fünf Orte Zürich, Uri, Schivyz, Basel und Schaffhausen mit den kaiserlichen Rüthen.

Die kaiserlichen Boten eröffnen, der Kaiser habe zu diesen Orten, nachdem sie sich gegen ihn, das heiligeReich und das Haus Oesterreich bisher in mannigfaltiger Weise gehorsam, gutwillig und geneigt erzeigt haben,