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Juni 1516.
abgelöst haben. M. Auf Anbringen des Vogts von Baden wird Zürich ersucht, durch seinen Vogt zuNegensberg zu verschaffen, daß die Landstraße an der Grenze beider Herrschaften bei Meningen hergestelltwerde. KK-. Rechnung: von Dießenhofen erhalt ein Ort 9 Gl. 1 Dickplaphart; von Bremgarten uas derBüchse 3 Gl. zu 16 Batzen und dazu 12 Batzen, aus der Büchse zu Mellingen 8 Gl. minder 1 Batzen,die Gulden zu 16 Batzen; vom Landvogt von Thurgau 4 Gl. zu 15 Constanzer Batzen, 42 Gl. sind nochausstehend, die soll der neue Vogt einziehen und nächstes Jahr verrechnen; vom Vogt von Sargans 54 Gl-gemeiner Währung; vom Vogt im Nheinthal 48 Gl. zu 16 Batzen; aus der Büchse zu Zurzach 1 Pfund3 h. Haller; vom Vogt Fluder von Domo 20 rhein. Gl. 10 ß.; aus der Büchse von Klingnan 1 Pfund9 ß. Haller, aus der von Koblenz 26 Batzen; von der Vogtei im Argan vom Vogt Pfil 40 Pfund Haller,vom Badhof 3 rhein. Gl. 2 Batzen, vom Schniderhaus 20 rhein. Gl., aus der Geleitbüchse zu Baden20 rhein. Gl. 16 Batzen für 1 Gl. 2 Kronen und 10 Batzen.
v—ev fehlen im Lucerner Exemplar, s, v—«« fehlen im Berner Exemplar.
Zu «1. Das Schreiben Ulrichs von Habsperg, ää. Chur 1. Juni 1516, siehe im Berner Abschied, H. 91,das der Hauptleute zu Chur von gleichem Datum ebenda 95.
Zu l>. Kaiserlicher Majestät Begehren an die Sendboten gemeiner Eidgenossen der acht Orte:
1. Ohne Zweifel wissen die Eidgenossen aus kaiserlichen Briefen und sonst, daß und wie eine Anzahl derIhrigen, die in kaiserlicher Majestät und des Königs von England Dienst und Sold gestanden, unversehens vonBergamo abgezogen sind, weßhalb die übrigen und anderes Kriegsvolk des Kaisers sich nach Bern (Verona)haben zurückziehen und das Feld räumen müssen.
2. Zu Bern (Verona) sei abermals ein Theil der Eidgenossen abgezogen und in Folge dessen seien dieFranzosen und Venediger veranlaßt worden, Stadt und Schloß Brescia zu belagern und zu erobern, indemsolches durch den Rest der Truppen, die zu Verona lagen, nicht entsetzt werden konnte.
3. Die Franzosen und Venediger werden auch Dietrichsbern belagern und weiter gegen Tyrol vorrücken,da kaiserliche Majestät nicht sofort einen Ersatz seines Kriegsvolks zu Stande bringen könne. Was also ihr ausjenen Abzügen der Eidgenossen Schaden erwachse, können die Boten selbst ermessen.
4. Darüber vernehme der Kaiser, die acht Orte haben beschlossen, die Ihrigen, die noch in kaiserlichemDienste stehen, auch die neuerlich durch Herrn Ulrich von Habsperg angenommenen, ebenfalls heimzufordernund stehen mit den fünf Orten, die bisher den französischen Frieden nicht angenommen, in strenger Practik,damit auch diese den Frieden annehmen.
5. Daraus möge Jedermann entnehmen, daß die acht Orte mehr Neigung zum Franzosen haben, als Z"kaiserlicher Majestät, dem römischen Kaiser und als solchem ihrem rechten Herrn und zu deutscher Nation, unddaß sie nicht allein leiden mögen, daß die Franzosen dem heiligen Reiche seine Würde und Obrigkeit im Herzogethum Mailand und in ganz Italien entziehen und die kaiserlichen Erblande bekriegen, sondern wider ihre Eigen'schaft als geborne Deutsche und Glieder des Reichs und wider die Erbeinung mit Oesterreich noch dazu helfen.
6. Kaiserliche Majestät hätte sich solcher Widerwärtigkeit von ihnen nicht versehen, indem sie ihnen stetsgnädig gewesen, auch ihre Söldner, die ehrlich gedient, gut bezahlt und mit Frankreich sich in keine Separat'Friedensverhandlung eingelassen habe, des Willens, den Eidgenossen durch Eroberung ihre alten Rechte undMehreres in Mailand zu sichern.
7. Der Kaiser und der König von England haben den gnädigen Willen, gegenüber den Eidgenossen Alleszu erfüllen, was das gemeinsame Bündniß zwischen ihnen, dem Papst, Mailand und Aragon ihnen auferlege,sofern die Eidgenossen auch demselben statt thun bis zur Eroberung des Herzogthums Mailand.
8. Der Kaiser will auch den Herzog von Mailand anhalten, den Eidgenossen Alles zu geben und zu halten,was Maximilian ihnen schuldig war und noch mehr dazu.