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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Mai 151k.

des Bündnißbriefs auf rechtlichem Wege zu thuu. Dem Herzog wird die Klage zum Theil schriftlich mit-getheilt, damit er sich verantworten mag. Gleichzeitig fordert man ihn auf, die Orte, denen er Pensionoder Geld von der Sache des de Furno her schuldet, beförderlich zu befriedigen oder den Grund derVerzögerung anzugeben, j'. Hans Bandorf, Bürger von Basel und des Raths daselbst, bittet um Ver-gütung von 12 Säcken Mehl, die er aus seiner Herren „Provenanz" in das Schloß Lauis geliefert undwofür er seinen Herreu 36 rheinische Gulden habe bezahlen müssen. Auf nächstem Tag soll man hierüberantworten. K. Auf das Anbringen des Vogts von Nheineck in Betreff der Sölde der weggelaufenenKnechte wird erkannt, wenn die Gemeinden den Knechten, die zu unfern Nöthen aufgeboten waren, etwasauf den Sold vorgeschossen hätten, so soll er den Gemeinden dieses ersetzen, was an Geld überschießt, dassoll er zu Händen der Eidgenossen behalten, is. Der gleiche Vogt berichtet über die Aeußerung einesdortigen Burgers, „er gäb nit ein höptlishaller vmb des Vogtz verbot, dann er Hab Im nit geschworen."Darüber will man auf dem Tag zu Baden verhandeln. Z. Ebenso will man auf dein Tag zu Badenden Streit über Besetzung der Hauptleute, Lütiner und Venuer zwischen Ober- und Nieder-Nheinthal ent-scheiden. Bern soll den Herzog von Savoyen ernstlich an die Erfüllung seiner Verbindlichkeiten andie betreffenden Orte wegen de Furnos Handel mahmen. L. Dieser Tag war vorzüglich zu dem Zweckangesetzt, damit die fünf Orte anzeigen, was sie an den Verträgen mit Frankreich Theil zu nehmenhindere, auch zur Abordnung von Botschaften an die kriegführenden Theile. Da aber den fünf Orten ausallerlei Ursachen nicht gelegen ist, heute diese Erklärung zu thun, auch über den andern Punkt die Antwortennicht gleichförmig lauten, etliche Orte meinen, es wäre am besten, die Knechte allenthalben her heimzurufen,aller Herren müßig zu gehen und auf unser Land Acht zu haben, andere solches Heimrufen zur Zeit nichtschicklich finden, so hat mau den Gegenstand zu nochmaliger Erwägung in den Abschied genommen bis aufeinen andern Tag zu Zug, Sonntags nach Pfingsten (18. Mai). Wenn es inzwischen nothwendig erscheint, maginan auch den Tag früher ansetzen und selben allen Orten, wie auch dem Herrn von Sax, verkünden. Aufabermalige Klage Lienhard Nothengatters von Constanz, daß ihm trotz aller Versprechungen der Sold fürseine Knechte noch nicht zugekommen sei, hat man in Erwägung, daß solches wenig Glück und Ehre bringenkönne, ihm versprochen, sobald das französische Friedensgeld komme, seine Anforderung zu berichtigen-i». Die sechs Orte Zürich, Uri, Schwyz, Unterwalden nid dem Wald, Basel und Schaffhausen sind aufdiesem Tag bei einander gewesen und haben gefunden, es wäre für uns sechs Orte nützlich und nothwendig,von den Nnsern einige Kunde zu haben. Deßhalb soll Zürich in der sechs Orte Namen und Kosten soforteinen Boten an kaiserliche Majestät senden, um ihr anzuzeigen, daß wir gar nichts von den Unfern verneh-men. Wenn dieser Bote vernehme, daß der Kaiser sich nach Augsburg oder auf anderm Weg von denUnfern weg verfügt hätte, so soll er sofort uns Nachricht senden und er selbst zu den Unfern in's Feldgehen, so weit er gelangen mag, damit er uns von ihnen zuverläßigen Bericht bringe. Doch wird Zürichüberlassen, den Boten näher zu instruiren.

Zu v. „Wir von Stetten vnd lendern gemeiner Eidgnoschaft, nämlich Bern, Vre, Schwitz, Vnderwalden,Zug, Glarus, Basel, Friburg, Soloturn, Schaffhusen bekennend vnd tund kund mcngklichem: Als dann nacheroberung der Herrschaft Nüwenburg vnser getrüw vnd lieb eidgnossen von Bern vnd Lutzern dieselben vogty vorvnd ee wir eegemelten ort vns dero auch angenomen, besetzt vnd bevogtet haben, daruff Inen vnser lieb eidgnosftnvon Zürich gemeint billich sin, so dis Herrschaft zu gemelten Orten aller( Händen) kome, das ft) die vff nttws, altervnd gewonlicher ordnung noch jetzmalen des ersten bevogten vnd zu genempter Orten Händen versechen sölten vnd