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dringende Verwendung eingelegt. Man beschließt, die Briefe nach Zug vor die Boten der übrigen dreiOrte, die mit uns in der Herrschaft sind, zu bringen, uns aber scheint nicht, daß man ihm die Stellungblassen oder die Tröstung aus der Hand geben soll. «S. Dieser Tag ist angesetzt worden, um sich überdie auf letztein Tag zu Zürich gefallene Anregung zu berathen, ob wir, die noch nicht im Frieden mit Frankreichluid, zum Kaiser und die acht Orte zum Franzosen eine Botschaft schicken sollen, um zwischen beiden einenMieden zu Stande zu bringen, ferner um über das Begehren des Kaisers, ihm 5000 Knechte über den Gott-hard zuzuschicken, zu verhandeln. Da man ungleiche Aufträge hatte, so wird der Gegenstand bis zum Tag zuZug angestellt. Schwyz hat sich bereits gegen die Sendung einer Botschaft ausgesprochen, dem Kaiser will esUnechte zulaufen lassen, aber keine schicken,' die nicht freiwillig gehen. Unterwaiden stimmt nur für Sendungeiner Botschaft, wenn Uri und Schwpz sich dafür erklären, Die von Bolleuz haben sich beklagt, mantzebe ihnen Schuld an dein Ausbruch des Sees und sie seien deßhalb des Lebens nicht sicher, und begehrenSchirm. Maii hat hierauf die frühere Weisung an die von Bellenz und Riviera wiederholt, daß sie bei 20Ducaten Buße sich ruhig halten und nicht anders denn mit Recht handeln sollen, f. Verschiedeue Anbringen
Fähndrichs von Bollenz werden den Voten, die auf die Rechnung hineingehen, zur Erledigung empfohlen.K» Uri bringt an, es sei nun schon viel Geld in die Schlösser geschickt worden, ohne daß man über dieVertheilung genügende Rechnung erhalten habe. Hierauf wird erkannt, daß man wie bisher je auf 20Unechte 100 Gulden geben wolle. Die Boten, die auf die Rechnung nach Bellenz gehen, sollen auch nachLauis und Luggarus gehen und die Rechnung der Knechte abnehmen. Diese Boten solleil auf Donstagnach des hl. Kreuzestag von Uri abreisen. Sl>. Es wird augezogen, ob man, da Glarus der französischenVereinung beigetreten, seine Knechte, die noch in den Schlössern sind, auffordern wolle, abzuziehen. Z. Ebensodes Begehrens derer von Bollenz wegen, daß man dem Bischof von Chur empfehlen möchte, ihre NomfahrtNl seinem Bisthum zu verkünden.
KÄC»
Altg. f U I t», 2. Mai (am Fritag nach dem Mcycntag vnd der Vfsart).
Staatsorckiv Luccrn: Allgemeine Abschiede, !'. 1!>2. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, V!l. 4. 28. Staatsarchiv Bern: AllgemeineEidgenössische Abschiede, 450. N. Archive Schwyz, Solothnr», Schaffiiause».
Iii Betreff der Forderung des Caspar Göldlin wegen seines dargeliehenen Geldes wird beschlossen,dieselbe soll ans der nächsten Jahrrechnung zu Baden bezahlt werden. Die Orte, welche Theil an Neuen-durg haben, sollen ihre Botschafteil ans Sonntag den 8. Brachmonat („ist vff Medards") zu Neuenburghaben, lun die Vogtrechnung abzunehmeil und was uothwendig ist zu verhandeln. Zürich erhält wegenNeuenburg die schriftliche besiegelte Zusicherung, die Vogtei daselbst „vs vnd an vier Jar zu besetzen."
Abgeordnete von Steckborn klagen, sie haben ihre Knechte für alle Züge bezahlt; da nun aber vomfranzösischen Geld ihnen etwas zugeordnet sei, finden sie, daß etliche Sölde fehlen, vielleicht diejenigen derer,welche zum Kaiser gezogen und derenwegen dem Landvogt die Auszahlung untersagt wordeil sei. Ihredießsällige Beschwerde wird in den Abschied genommen, v. Unfern Eidgenossen von Freiburg wird empfohlen,^egen ihrer Beschwerde gegeil den Herzog von Savoyen, der einen ihrer Burger hat hinrichten lassen, nichtswit Gewalt vorzunehmeil, sondern falls sie Ansprachen an ihn geltend machen wollen, solches nach Inhalt