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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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April 1516. ggg

den französischen Verträgen abhalten, damit man Mittel suche, auch hierin einig zu werden. Ueber allesdas soll man auf den Maitag zu Zug antworten. Z. Ans die Warnung, welche Fatzmann aus dein Thurgauhat ergehen lassen, und auf seine Klage über Rechtsverweigerung wird Basel und Mtthlhauseu empfohlen, sichW erkundigen, wo dieser Fatzmann möge betreten werden und solches unfern Eidgenossen von Zürich zuMelden, damit diese ihn auf den Jahrrechuuugstag nach Baden bescheiden. Auch dein Landvogt im Thurgauwird solches aufgetragen. I5,. Da Uri, Schwpz und Basel von Zürich, Nidwalden und Schaffhausen Antwortdegehren, ob sie ihnen die ennetbirgischeu Schlösser behaupten helfen wollen, so haben diese endlich zugesagt,Nidwalden hatte jedoch noch keine definitive Autwort, wird aber künftigen Sonntag die Sache au die Lands-gemeinde bringen und sich hoffentlich nicht von ihnen sönderu. Darauf wird beschlossen, daß unverzüglichjedes Ort seineu Zusatz auf 40 Manu ergänzen soll; die Zusätzer sollen auf den Maitag von Uri abmarschiren.Der 5000 Gl. wegen, welche kaiserliche Majestät für diese Besatzungen gibt, wird erkannt, da die einen Orteviele, die andern wenige Zusätzer dort gehabt haben, so soll jedem Knecht für die Zeit, da er dort gewesen,sein Sold gegeben, das Uebrige unter die Orte gleich vertheilt werden. Auch für die Zukunft wird dieserModus angenommen, vr. Reichenbach soll dafür sorgen, daß die 5000 Gl. jeweilen im Anfang desMonats bezahlt werden, damit man nicht darnach schicken und Kosten haben müsse.

1. Ii nach dem Zürcher- und Schwyzer Abschied, Ii fehlt im Berncr Abschied.

Zu k—I». 1. Mailand, 1516, 2. April. Die Hauptleute von den acht Orten sammt Zugewandten schreibenan die Hauptleute, Venner, Knechte, die von der Eidgenossenschaft in des Kaisers und des Cardinals Dienst sind: Siehaben auf ihre frühern Vermittlungsvorschläge noch keine Antwort, sie seien berichtet, der Kaiser ziehe ab und lassedie Eidgenossen allein im Mailändischen zurück, der König von Frankreich werde aber mit großer Macht sein Herzog-thum schirmen, sie seien ihrer über 12,000 Mann bei ihm und fürchten, wenn es zur Schlacht komme, möchtees den Eidgenossen im kaiserlichen Dienst übel ergehen. Diese möchten sich daher dem nicht aussetzen, sondernmit ihnen eine Zusammenkunft halten, damit man gemeinsam berathen könne, was gemeiner Eidgenossen Nutzenund Ehre erfordere. Sie sglauben in diesem Fall ihnen ungehinderten Abzug zusichern zu können. Wollen sieaber in keine Unterhandlung eintreten, so wollen die Eidgenossen im französischen Dienst gegen ihnen ihre Ehrebewahrt haben. Staatsarchiv Bern: Allg. Eidg, Abschiede, (Z, 46.

2. 1516, Freitag nach Quasimodogeniti (4. April), Schreiben Zürichs an Bern und Solothurn: I)r. Wil-helm von Reichenbach, kaiserlicher Orator, habe geschrieben, der Kaiser habe ihm einen Brief zugesendet über seinesiegreichen Fortschritte im Mailändischen, die Franzosen ziehen sich auf Pavia zurück, woselbst sie nach ihremVorgeben 10,000 Eidgenossen erwarten, was Zürich sehr mißfällig wäre. Der Kaiser begehre auch, durch HerrnUlrich von Habsperg noch weitere 4000—5000 Knechte aus der Eidgenossenschaft anzuwerben, er habe denSold auf den 1. April Nach ConstaNZ geordnet U. s. w. Archiv Solothurn: Abschicdcbimd vir.

3. Constanz, 4. April 1516. Kaiser Maximilian an der Eidgenossen Hauptleute zu Lodi. Dank für ihreBerichte und ihre Geduld wegen der Bezahlung. Er habe das Heer nur verlassen, um anzuordnen, daß allePässe von Deutschland nach Italien besetzt, den Feinden alle Zufuhr abgeschnitten und dem eigenen Heer gesichertwerde. Es sei von verschiedenen Seiten Hülfe und Zuzug in Aussicht, er selbst werde mit Reisigen und Geschützbald wieder anrücken. Sie sollen inzwischen Pizzighettone erobern u. s. w.

4. Lodi 1516, 5. April. Die Hauptleute, Lütiner, Venner u. s. w. im kaiserlichen Dienst antworten denenim französischen Heer: Sie seien nicht berechtigt, iin Namen der acht Orte zu sprechen, sie seien ohne Erlaubnis; ihrerObern und wider Ehre und Pflicht aus dem Vaterlande zum König von Frankreich gelaufen, mit dem noch keinendlicher Bericht noch Beschluß getroffen sei. Sie hingegen, die Schreibenden, stehen nach Ehre und Pflicht und

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