964
März 1516.
ESI.
Lucern. 4 Z16, 26. März (Mittwoch in der Osterwoche).
Staatsarchiv Luc-r»: Allgemeine Abschiede, I'. Vit. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, VII. 7<i.
Archive Schwyz, Solothurn, Schaffhause».
x». Herr Ulrich von Habsperg, als Gesandter römisch kaiserlicher Majestät, begehrt, daß wir die Unsern,die zum König von Frankreich gezogen sind, abfordern und solche, die allfällig erst noch hinziehen wollen,zurückhalten. Er weist Schriften vor, aus welchen hervorgeht, daß eine merkliche Zahl der Unsern sich beider Person des Kaisers befinde, die sich ehrlich und wohl halten, und wenn man so gegen sie ziehen würde,so brächte das der kaiserlichen Majestät großen Nachtheil, möchte auch hier zu Land unter uns Widerwärtig-keit hervorbringen. Die gleiche Schrift meldet, Franzosen und Venediger haben mit großer Macht Bisgera(Peschiera?) verlassen und das Schloß verbrannt; diesen ziehe der Kaiser mit den Unsern über dasWasser nach, um sie aus Italien zu vertreiben und das Herzogthum Mailand wieder zu erobern. Daraufhat man Herrn Ulrich von Habsperg geantwortet „vnd ouch vff disem tag entflossen", man habe den Unsern,die zum König von Frankreich gezogen sind, mit allem Ernst und Fleiß nachgeworben, sie seien auch zumguten Theil und „schier all" wieder daheim, nichts destominder wolle man auch den klebrigen ernstlichschreiben, hoffend, sie werden sich auch gehorsam erzeigen. Die, welche bei kaiserlicher Majestät sind, „wölleman also lassen sin; wo es Inen vnd le,). Mt. wol gang, mögen wir vns wol fröwen." ?». Zürich theiltein Schreiben des Bischofs von Lodi mit, nebst einem päpstlichen Breve und einem kaiserlichen Empfehlungs-briefe, worin jener sagt, nachdem er in vergangenen Jahren in England freventlich angefallen und nachhergefänglich in unser Land geführt worden und trotz seiner Unschuld unziemlich mit ihm verfahren worden sei,habe er nichts destominder bei päpstlicher Heiligkeit bewirkt, daß der Bischof von Verulan durch ein Brevebevollmächtigt worden sei, dafür Absolution zu geben. Ferner begehrt er, man möchte ihm behülflich sein,damit er seine eigenen und Lehengüter wieder erlange und damit einem seiner Diener, der ein getreuerAnhänger des Hauses Sforza gewesen und dessen Kind und alte Mutter der Trivulz aus dein Ihrige»gestoßen, geholfen werde. Darauf wird unsern Eidgenossen von Zürich und dem Herrn von Vernlan ge-schrieben, die Absolutio,: möchte „insgemein, wen das betreffen mög", gegeben werden; der Güter wegen,die in Händen der Franzosen sind, kann man zur Zeit nichts thnn. („Diser Artikel ist geendert also dasjeder pott an sin Herren vnd obern bringen sol, ob man ein gemeine absolutio,, „einen wölle old nitt vndvff dem nechst gehaltnen tag antwurten.") «. Auf de», letzten Tag hat Onuphrius Setzstab von Zürichbegehrt, man möchte ihm bei seinen Herren behülflich sein, daß ihm die ihm auferlegte Strafe nachgelassenwerde. Wiewohl man der Ansicht ist, unsere Eidgenossen von Zürich wissen Jeden nach seinem Verdienenzu strafen und man ihnen darein nicht reden will, so hat man doch, in Ansehung des besondern Wohlver-haltens des Bittstellers im Krieg und einer von ihm übernommenen Sendung zum König, bei seinen Herrenfür ihn angehalten. «4. „Als dann diser tag angesetzt der seltzen frömden löuffen halb, die vor ougen sind,vnd wol ze vermerken, dz sölh vnruw vnd glöuff von einen, zu dem andern vnd wider ein andern alleinvß eygnem nutz vnd den Pensionen entspringen, darum not sin wil, sölh vrsach des eygnen nutzes abzestellen,Ist also endtlich vnd gemeinlich von allen Orten geratslaget vnd angesechen, das dieselben reformatio,, vndInhalt des briefs bestetten vnd bekrefftigen söllen vnd daby söllen alle ort denselben brief gan Solotnrn,