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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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März 1516.

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den nächsten Tag die Bedingungen eröffnen, unter denen sie sich zum Beitritt entschließen könnten. K-. Bern,Freiburg und Solothuru melden, sie haben den Ihrigen Voten nachgeschickt, um sie „by dem höchsten" zurUmkehr zu mahneil. Auch die übrigen Orte habeil diesen Voten nachgeschrieben, um Allgehörige andererOrte uild Zugewandter, die bei dem Zuge sind, heimznlnahnen. II. Es wird auch mit dem Bischof vonVerulan geredet, er möchte päpstlicher Heiligkeit schreiben, daß sie zwischen dein Kaiser und dem König vonFrankreich Krieg und Blutvergießen abzustellen und der Christenheit den Friedeil zu geben trachten wolle.Das gleiche haben wir an päpstliche Heiligkeit auch direct geschrieben, i» Es erschien Herr Ulrich vonHabsperg, Ritter, sammt dem kaiserlichen Secretarius und zeigte an, der Kaiser sei am 7. dieses Monatsmit den Unfern ausgerückt und wiewohl ihm seither, keine Berichte zugekommen, so vernehme er doch ausPrivatbriefen, der Zug gehe gegen Brescia, der Kaiser mit den Unfern, die Landsknechte in einem ab-gesonderten Haufen neben ihnen, die Unfern haben abgesonderte Verpflegung und seien wohl versehen.Er ersucht uns, die zu den Franzosen Gezogeneil abzumahnen, damit sie nicht mit ihren Landsleuten imkaiserlichen Heer zusammenstoßen. Er erbietet sich, wofern man ihm die Tage der Eidgenossen anzeige,jeweilen was er in der Zwischenzeit vernommen zu berichteil. Ii.» Hieronymus Stocker, Landvogt imThurgau, bringt an, da er der vergangeneil Kriege wegen kürzlich auf Güter und Zinse von Prälaten,Stiften von Constanz und Andern Steiler, Bräuche und Reisekosteil gelegt, so haben diese sich geweigert,solche Steuern zu geben. Auf dem nächsten Tag will man ihm hierüber Verhaltungsbefehle geben. A. Dam etlichen Gerichten die Frevel heimlich abgestellt werden und nicht zur Beurtheillnig und daher auch nichtzur Strafe kommen, so wird der Landvogt beauftragt, allenthalben vorzufahren und wenn Erkenntnissegeschähen, die ihm nicht billig schienen, vor unsere Boteil auf den Jahrrechnungstag zu Baden zu appelliren.ts». Weiter wird beschlossen, „das der und die nachkomenden Landvögt kein eignen Mann noch frowenverkouffen vnd one wüsten gemeiner Eidgnossen hingeben vnd ledig lassen sölle." i». Die acht Orte, welchenüt deil Franzosen in Friede und Vereinung sind, habeil von Frankreich Briefe erhalteil, wenn der Auf-bruch zu kaiserlicher Majestät nicht stattgefunden hätte, so würde der König die Unfern mich nicht ange-nommen habeil. Weil aber der Kaiser in's Mailändische einzufallen im Begriff stehe, so bedürfe derKönig der Unfern zur Gegenwehr, in Ansehung, daß er ans unfern Friedeil und die Vereinung Hill einerAnzahl Knechte Urlaub gegeben habe, wiewohl noch einige Hauptleute zu Lyon seien, die ihm täglich an-bieten, ihm wieder Landsknechte zuzuführen. «. Onuphrius Setzstab von Zürich bittet um Verwendung beiseinen Herreil, welche ihn an der Ehre gestraft und zum Verlust des Geldes verurtheilt habeil, das er zurBelohnung wegen der französischen Unterhandlung erhalten. Er sucht diese Verwendung nach nüt Hillsichtauf die Dienste, die er mit Leib und Leben lind Verlust an Pferden und Anderm bei dem Zug nach Mai-land den Eidgenossen geleistet habe. H». Ueber alle vorgeschriebeilen Sachen wird ein weiterer Tag angesetztauf Mittwoch in den Osterfeiertagen (26. März) zu Lucern.i», fehlt im Berner Exemplar.