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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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März 1516.

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welhe dz nit getan haben, zebesiglen senden, demnach sollen alle ort, so dem bißhar nit statt gethan, vff dennechst künftigen sonntag Exaudi im Mer>en an alles verziechen mit eyden sölhen brieff init sinem Inhaltbeuestnen, mit der lütrung, welh ort daran sinnig, mit denen wollen die vbrigen ortt nit iner tagen noch si)Magen beschribm; vnd ob eynich ort lüt vnder Inen so Herwider gewaltigklich thun, söllent die andern ortalle gemeinlich doran sin, dz sölhs gehnndhapt vnd ghalten werd." «. Lienhard Rothengatter ist abermalsauf diesem Tag erschienen und hat Antwort begehrt auf sein auf letztem Tag zu Zürich gethanes Anbringen,»Im von Dision her sin vnd siuer Knechten besoldung zukommen lassen." Dabei hat er Abschiede vonZürich und Baden vorgewiesen, wo dieses ihm zugesagt worden ist. Man hat auf diesem Tag von dreiOrten Boten zu ihm verordnet, um zu ermitteln, wie viele Knechte er gehabt. Darauf hat er durch seineRödel 500 minder 9 ausgewiesen. Demzufolge wurden ihm 1500 rheinische Gulden, das ist auf jeden Knecht3 rheinische Gulden, bestimmt und auf das Geld angewiesen, das zu Bern für die Orte liegt, welche demFrieden noch nicht beigetreten sind, sofern noch so viel vorhanden ist. Bei der nächsten Zahlung soll jedemOrt nach Verhältniß abgezogen werden. Ist nicht mehr so viel vorhanden, so bittet man ihn, sich bis zurnächsten Zahlung zu gedulden; will er dieses nicht, so soll man auf dem nächsten Tag sich berathen, wieMan ihn zufrieden stellen wolle. L. Zürich meint, der von ihm gesetzte Vogt zu Neuenburg soll jetzt auf-ziehen, Uri meint, es soll Lucern nachgehen, Freiburg und Solothurn machen auch Ansprüche aus Kraft ihresBurgrechts mit Neuenburg. Es wird daher mit Zürich geredet, daß es Uri den Vortritt lassen und dannjedes Ort der Reihenfolge nach, wie sie nach einander kommen, die Herrschaft Neuenburg vier Jahre langbevogten soll. Uebrigens will man Niemanden hindern, seine Ansprüche mit Recht geltend zu macheu.K. Der Herr von Verulan soll jedem Ort eine Abschrift seines im Namen päpstlicher Heiligkeit nach Beschlußdieses Tags gethauen, deutsch verlesenen Anbringens zusenden. Auf sein Begehren, ihm einen Ort anzu-weisen, wohin er die verfallene bereitliegende Pension legen soll, hat man ihm Lucern bezeichnet und bemerkt,daß uns gefällig sei, das Geld beförderlich in Empfang zu nehmen. Zs. „Jeder pott sye ingedenk desschribens vnd nllwen meren, so von Lowys heruskomen vnd vnsern lieben eidgnossen von Swpz zukamen sind."

Der Berner- und der Schaffhauser Abschied datiren Mittwoch vor (ZuasimoäoKsniti.

Zu Ein Schreiben Kaiser Maximilians an Ulrich von Habsperg ää. „in vnserm Heer zu Prelol denxxvj tag Marcii Anno xvj" mit Nachrichten über seine Erfolge im Feld, um selbe den Eidgenossen zur Kenntnißzu bringen, findet sich abschriftlich im Solothurner Abschiedeband VIII.

Zu Im Berner Abschiedeband lj. 29 findet sich eine Bescheinigung von Bern, daß von dem französischenGeld nichts mehr vorhanden sei, die französischen Boten haben den für die fünf dem Frieden noch nicht beige-tretenen Orte bestimmten Theil mit sich weggeführt.

Zu 8- Rom, 16. März 1516. Breve Leo's X. an die Eidgenossen. Er habe lange Zeit von den Absichtenund Anschlägen der Eidgenossen keine Nachricht gehabt und mit Betrübniß gehört, daß sie unter einanderuneinig seien, was den gänzlichen Beschluß des Bündnisses und die Ausbezahlung der Pensionen zumeist ver-hindert habe. Nun er aber vernehme, daß sie wieder einig seien und Versäumtes nachholen wollen, schicke er zuihnen seinen Orator Ennius, Bischof zu Verulan, um ihnen anzuzeigen, daß die Pensionen bereit liegen und An-deres mit ihnen zu verhandeln. Deutsche Uebersetzung im Solothurner Abschiedeband VIII.

Rom, 16. März 1516. Breve Leo's X. an Ennius, er habe dem Cardinal Julius de Medicis und demCardinal Bernhard S. M. in Porticu befohlen, ihm brieflich die Instructionen zu geben, nach denen er mit denEidgenossen handeln soll. Uebersetzte Abschrist im Solothurner Abschiedcband VIII.