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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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März 1516.

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den fünf Orten, geschehen und dadurch die Unsrigen auch zum Ungehorsam verleitet worden feien; wirwerden auch fürderhin die Unfern möglichst zurückhalten, damit sie weder zum Kaiser noch zum König ziehen.Sie möchten gleiches thun und die bereits Ausgezogenen heimmahnen, damit man bei gutem Frieden undEinigkeit allenthalben bleiben möge. f. Bern soll dem König von Frankreich und seinen Anwälten denBeschluß dieses Tages mündlich oder schriftlich mittheilen. K. Lauts und Luggarus betreffend sind dieMehreren Orte der Meinung, die Unfern, die dort in Besatzung liegen, nach Maßgabe der mit dem Königvereinten und besiegelten Verträge heimzurufen; die übrigen Orte, die nicht dieser Meinung sind, mögenberathen, was sie ihrerseits thun wollen.

«49.

Schwl) z. 1 31 l», 11. März (Zmstag nach luäioa).

Archiv Schwyz.

Dieser Tag war den sechs Orten Zürich, Uri, Schwyz, Nidwalden, Basel, Schaffhausen, nebstAbt und Stadt St. Gallen und unfern Bundesgenossen von Churwalen angesetzt. Nun sind aber Zürichund Schaffhausen nicht erschienen, Basel hat schriftlich zugesagt. Lieb und Leid mit den zwei Ländern zutheilen. Uri und Schwyz haben erklärt, es sei vielleicht ein Artikel in der Zusage von Basel anstößig,nämlich, daß alles Geld, was bereits gefallen sei oder noch fallen werde, getheilt werden soll. Denn wenndieses sich auf die 6000 Gl. bezöge, die Uri und Schwyz, auch Nidwalden, für ihre erlittenen Kosten gegebenseien, so wären sie nicht der Meinung. Wohl aber lassen sie alle Orte nach Marchzahl der Leute, die ander Besatzung der Schlösser Antheil nehmen, in die 5000 Gl. monatlich eintreten, welche vom Kaiser fürBehauptung dieser Schlösser fallen werden. Da die von Basel als weitere Bedingung setzen, daß wir Leibund Gut zu ihnen setzen sollen, hat man geantwortet, wir wollen uns gegenseitig die Bünde halten. Auchsollen sie sich zu uns versehen, daß wir ohne ihren Willen keinen Frieden unterhandeln noch machen werden.Dabei hat man ihnen für ihre getreue Gesinnung gedankt. Da nun aber Niemand vollkommene Vollmachthatte und insbesondere der Bote von Unterwalden nichts verhandeln wollte, hat man die Sache heimzubringengenommen. Die Boten des Abts und der Stadt St. Gallen und von Graubünden sprechen ihre Geneigtheitaus, mit den zwei Ländern zu gehen. Wie insbesondere der Bote von Graubünden geantwortet hat, weißJedermann zu berichten. «. Da von Lauis und Luggarus uns Warnungen gekommen sind, haben wirvon Uri und Schwyz je 20 Mann hineingeschickt, Unterwalden soll auch 20 schicken und Basel die Zahl derSeinigen, die dort sind, auf 40 erfüllen. Alle diese sollen dann aus den 5000 Gl. besoldet werden. Dashaben die Boten von Unterwalden und Basel heimzubringen angenommen, da sie nicht Vollmacht hattendefinitiv zuzustimmen.

«SÄ.

Zürich. 4 3 tk, 13. März (Donstag vor dcm Palmtag).

Staatsarchiv Zürich : Abschiede, VN. 72. Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, IV itt. ij. 2t.

Archive Freiburg, Solothurn.

Boten: Zürich. Burgermeister Nöist; Burgermeister Wyß; Felix Grebel; M. Berger. Bern. VennerSenser; Hans Krauchthaler. Lucern. Vogt Holdermeyer. Uri. Vogt Dietli. Schwyz. Hans Linner.

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