Druckschrift 
3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
Entstehung
Seite
953
Einzelbild herunterladen
 

Januar 1516.

953

Begehren des Ritters Ulrich von Habsperg im Namen kaiserlicher Majestät, daß wir mit Frankreich nichtsabschließen möchten, haben wir acht Orte erklärt, von unserer Zusage nicht abgehen zu können, wenn wiraber „gut vnd tougenlich" genug dazu erachtet werden, so wollen wir gern allen möglichen Fleiß anwenden,um zwischen kaiserlicher Majestät und Frankreich einen Frieden zn ermitteln. Dieses hat der von Habspergnicht ungut aufgenommen, sondern sich bereit erklärt, es an die kaiserliche Majestät zu bringe,,. DenHandel wegen Zurttckerstattung der Grafschaft Neuenburg an die Markgräfin hat man dießmal „in rnwlassen anstan" und den Boten der Markgräfin mit freundlichen Worten abgefertigt. S'. Eine Botschaft vonLucca verlangt Ersatz für 28 „Drucken" Seide, welche dortigen Kaufleuten letzten Sonnner von etlichen An-gehörigen der Eidgenossenschaft im Feld vor Rivoli weggenommen worden sind, mit Bemerken daß, wenndiesem Begehren nicht entsprochen werden wollte, sie sich an den Papst wenden und geistliches Gericht und Banngebrauchen müßten. Da man hierüber keinen Befehl hat, so soll auf einem andern Tage darüber Autwortgegeben werden. K. Dieser Tag ist vorzüglich wegen der Theilung der ersten Rate des französischen Geldesangesetzt. Jeder Bote weiß das Mißverständlich, das Anfangs deßhalb unter uns gewaltet hat, doch hat manzuletzt Einhelligkeit gefunden, so daß die erste Theilung auf den Auszug aller Orte und der Zugewandtengemacht und dermalen für die „Freiheit" eine Summe ausgesetzt und ebenfalls vertheilt worden ist, wiebas die Rechnung, wovon jeder Bote eine Abschrift erhält, des Nähern ausweist. Dabei wurde aber betrachtet,daß in der „Freiheit" allerlei unnütze Leute gewesen sind, und daher beschlossen, daß jedes Ort dieselbenmustern und halten möge wie eS ihm gut scheint. Die freien Knechte sollen allenthalben unter den Haupt-leuten, bei denen sie sich haben einschreiben lassen, ihre Zahlung empfangen, doch soll man darauf achten,ab sich etwelche unter mehr als einem Hauptmann haben einschreiben lassen oder andern Unfug getriebenhaben; solche soll man nicht bezahlen, sondern strafen. Bern und etliche andere Orte waren der Meinung,die Theilung soll den Leuten nach, seien sie ausgehoben oder Freiwillige, geschehen. Für dießmal jedochhat es sich mit der Theilung, wie sie vorgenommen ist, begnügt, in Hoffnung, die Seinigen zu Stadt undLand werden sich auch damit begnügen. Wäre aber dieses nicht der Fall, so wolle es den Seinigen alleRechte vorbehalten haben, i». Da unsere Eidgenossen von den fünf Orten sich noch immer weigern, mituns in den Frieden und das Bündniß mit Frankreich zu gehen, so haben wir beschlossen, unsere BotschaftenZU ihnen und ihren Gemeinden zu schicken und sie freundlich zu bitten und zu ermahnen, nochmals unseraller Ruhe und Einigkeit zu betrachten, sich von uns nicht zu söndern, sondern bei dem, was zwischen demKönig und uns Eidgenossen zu Genf beschlossen worden ist, zu bleiben. Die Boten der acht Orte sollen alsosammt der Botschaft des Abts von St. Gallen auf Sonntag Neminiscere (17. Februar) zu Schwpz eintreffenund Montags darauf vor die Gemeinde treten, dann Mittwoch zu Uri sein. Auf den Sonntag Reminisceresollen andere Boten zu Zürich eintreffen und Montags vor dem Großen Rath daselbst erscheinen, von da sollendieselben nach Schaffhausen gehen. Nach Basel sollen ebenfalls auf den Sonntag Reminiscere Boten mitgleichem Auftrag abgehen, i. Da die obersten Fouriers, Wachtmeister und Andere, die uns in den ver-gangenen Feldzügen gedient haben, ihre Besoldung fordern, wird solches heimzubringen genominen, damitwan erwäge, ob jedes Ort die Seinen bezahlen oder ob wir ihnen „vß gemeinem Seckel" Bezahlung thunwolleil. Ii.« Mail hat für zweckmäßig erachtet, unsere Zusätzer zu Lauis und Luggarus bis zu obbemeldtemMontag nach Neminiscere nicht abzufordern. Sosern aber voll unfern Eidgnossen von Uri und Schwyz dieHegehrte Antwort nicht erfolgte, so sollen die Boten, die dahin kommen, Vollmacht habeil, die Zusätzer sofortabzufordern und Anstalt zu treffen, daß jedem Orte sein Theil des in den Schlössern befindlichen Geschützes

120