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December 1515.
was alles uns übel gefalle und wir von einem kaiserlichen Boten nicht erwartet hätten. Was man übrigenskaiserlicher Majestät von der Erbeinung wegen schuldig sei, das werde man treu und ehrlich halten, weitereAntwort könne man zu dieser Zeit aus allerlei Gründen nicht geben, in. Bezüglich der Werbung desKönigs von England wird geantwortet, man wolle die Sache zur Zeit anstehen lassen, auch unsere Knechte«irgendwohin leihen noch ziehen lassen. Dabei wird dem Secretär des englischen Boten, genannt Michael (Abt),eine uns höchst mißfällige Rede vorgehalten, die er zu Winterthur gethan haben soll, als er dein WirthStolleisen sagte, die Laudsassen vor: Bern seien aufgebrochen, um vor die Stadt zu ziehen, da seien von denGewalthabern einige geflohen, die andern haben die Sache angestellt, man werde aber innert acht Tagen wohl„abenthür" vernehmen. Man soll allenthalben berathen, wie solche Schriften und Reden, woraus großesUnheil entstehen könnte, abzustelleil und zu bestrafeil seieil. Nichtsdestomiiider hat man dein englischen Botenbewilligt, auf den zwanzigsten Tag (13. Januar) 151L am Tag zu Lucern zu erscheinen, i». Galeazzo (Visconti)anerbietet sich, selbst zum König von England zu reiten und bis Mitte Hornung zurück zu sein, um uns über diewahre Sachlage zu berichten. Dieses Anerbieten hat man nicht angenommen. Zweitens bittet er um Verwen-dung für seine Interessen beim Friedeiisschluß. Dieses wird ihm zugesagt. „So wir den erluchten HerrnGaleazen Viscouten, vnserm liebsten vnd besundern fründ, in vnsern diensten allweg am bereitesteil habend erkentvnd weder einichs costens noch arbeit haben geschonet, ouch, das mer ist, sius eigens lebens sich einer jeden gefer-lichkeit oil Zwifel vnderzüchen vnd mit größer trüw vnd bestendigkeit sines gemüts glich glük erfaren wellen,habent wir voll Stetten vnd lendern des pundts obertütscher landeil geacht tätlich zu sind, das wir für Vilservnd sin ere, achtung vnd würde von sintwegen ein soliche betrachtung habent in einem jeglichen friden,einiguug vnd pündtniß, darin wir werdent gon mit,»etlichem mechtigen, die wir von uns selbs wegen wollenthaben. Dann wo wir anders tetind u. s. w."
Zu ». ISIS, 12. December. Mittwoch vor Lucie. Gemeiner Eidgenossen von Städten und LändernRäthe zu Lucern versammelt, schreiben unter diesem Datum an Bern, sie haben zwar über das ihnen auf diesemTag angezeigte Geleitbegehren des Hofmeisters der Königin Mutter von Frankreich keine Instruction, wollen dasGeleit jedoch nicht abschlagen, und glauben, Bern sollte dem Hofmeister Geleit geben, sein Anbringen ver-hören, dann den Eidgenossen Tag setzen; man hoffe die Obrigkeiten werden den Tag besuchen und zu allem Handbieten, was zu Frieden und Ruhe dienen mag. Staatsarchiv Zürich: Ms-hi-d- vi. «ss
Zu r. „Item so sind die antwurten, so jedes Ort geben hat:"
Zürich antwortet schriftlich, es habe über den Bericht und die Vereinung zwischen dem König von Frank-reich und den Eidgenossen „so yetz zu Genf abgeret", die Seinigen auf dem Lande berathen und die Antworterhalten, sie wollen ihr Vaterland nach Maßgabe der Bünde betrachten und solcher fremden Herren und Ver-einungen müssig gehen. Zürich versagt also jetztmals seine Zustimmung, besonders da seine Boten keine andereMeinung besiegelt haben als in Abschiedweise und auf Hintersichbringen. Bezüglich der Knechte im Zusatzjenseits des Gebirges könne Zürich, wenn es dem Mehrtheil gefalle, dazu stimmen, daß man sie abmahne.
Bern will bei dem Frieden und Handel zu Genf bleiben, derer wegen, die noch beim König gefangen sind,auch um seine Ehre zu bewahren und damit den Seinen auf dem Land, die nicht mehr Lust haben zu kriegen,etwas an ihre Kosten gelange.
Uri, obschon es gerne Frieden hätte, nimmt den Bericht und die Vereinung doch nicht an und will denenwehren, denen es zu wehren hat, in die Vereinung zu gehen, denn es wolle dem Kaiser die verschriebene Pflichthalten. Daß über den Frieden ein Vergleich gesucht werde, möge es wohl leiden.
Schwi) z kann den Frieden annehmen, nicht aber die Vereinung, und bittet die andern Orte, sich nicht zu söndern.