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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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December 1515.

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Kosten und Schaden verfällt werdein Die Boten von Uri, welche auf diesem Tag nur zu gütlicher Ver-handlung Vollmacht hatten, sollen Vollmacht einholen, erforderlichen Falls auch zu rechtlicher EntscheidungMitzuwirken. Albrecht vom Stein soll auch seine Klage schriftlich eingeben und jeder Bote sie an seineObern bringen, damit ein austrägliches Recht ergehen möge. «I. Ueber die Frage, ob man das KornhausZu Neuenburg bauen oder es denen von Neuenburg mit Ueberbindung der Baupflicht leihen wolle, hat dieMehrzahl sich für letzteres entschieden und dem Vogt Weisung gegeben, ihnen zuzusagen und sie zu sofortigerAnhandnahme des Baues aufzufordern, v. Bezüglich des Verschwörens der Pensionen, Mieth und Gaben,sind alle Orte einhellig, die Reformation und den Brief, der vor Jahren zu Baden aufgerichtet worden ist,anzunehmen und dem stattzuthun. Jedes Ort, das dieser Briefe einen hat, soll denselben an Solothurn,Ms ihn früher nicht besiegelt hat, zur Besiegelung schicken. Auch unfern Bundesgenossen von Wallis und^hurwalen sollen Copien des Briefs gesendet werden mit der Bitte, daß sie sich nicht von uns söndern, sonderndenselben auch annehmen wollen, I. Dieser Tag war angesetzt, damit man sich über den zu Genf abge-redeten Frieden endlich entschließe. Die Räthe und Sendboten gemeiner Eidgnossen sind auf dein Tagerschienen mit Ausnahme von Zürich, St. Gallei, und Wallis. Da es sich um die Erklärung eines defini-tiven Entschlusses handelte, ist man abermals zwieträchtig geworden, wie die Antworten beweisen, die manjedem Boten schriftlich mitgetheilt hat. Da demzufolge auch dießmal nichts Fruchtbares verhandelt werdenmochte, die Sache jedoch keinen weitern Verzug leidet, so hat man Tag angesetzt auf Sonntag vor demheiligen Weihnachttag (23. December) wiederum nach Lucern. Inzwischen sollen die Orte, welche den Frieden nichtZugesagt haben, nochmals darüber sitzen, den Handel ernstlich erwägen und sich zu Frieden und Ruhe neigen.K. Unsere Zusätzer zu Luggarus und Lauis schreiben auf diesen Tag, sie haben Mangel an Speise, Trank und^eld; wenn der Friede nicht angenommen werde und sie belagert würden, so könnten sie bei so schlechter Ver-Moviantirung sich nicht halten. Das soll auch heimgebracht werden behufs Berathung auf dem nächstenTag. i». Die Hauptleute zu Luggarus verwenden sich für Einen genannt Martiguoni, Dominico, und seineFreunde, deren während dem Waffenstillstand von den Franzosen einer erstochen, ein anderer gefangen undMschätzt worden ist. Es wird zugesagt, bei allfälligem Friedensschluß für diese Luggarner Entschädigung vor-zubehalten. I. Die französischen Boten haben nach Bern geschrieben, sie seien unterwegs mit 200,000Kronen, welche den Eidgenossen gehören; der König sei erbötig, alles zu halten, was er zugesagt habe.Dabei begehreu sie zu wissen, ob man dem König die Ratification des abgeredeten Friedens zugeschickt habeoder zuschicken wolle. Da nun die Sache auf den nächsten Tag verschoben ist, wo man sich, so Gott will,endlich vereinbaren wird, so wird unfern Eidgenossen von Bern geschrieben, sie möchten den französischenBoten nach ihrem Gutfinden in Erwartung des nächsten Tages Antwort geben. Ii. Es wurde auch dieAbschrist eines Schreibens kaiserlicher Majestät an die Mutter des Königs von Frankreich verlesen, woriner sie um ihre Vermittlung ersucht, damit er mit dein König, ihrem Sohn, in einen ewigen Friedeil komme.I. Alis diesen: Tag ist der Bischof von Constanz sammt Herrn Ulrich von Habsperg erschienen, um aufdie Vorträge Antwort zu begehren, welche auf bisherigen Tagen im Namen römisch kaiserlicher Majestätgeschehen sind, ebenso hat auch die englische Botschaft auf ihre früher gestellten Anträge Antwort begehrt.Da mai: aber mit der Friedensverhandlung noch nicht einhellig ist, hat man kaiserlicher Majestät in bestenWorten eine aufschiebende Antwort gegeben, und dabei eröffnet, Or. Reichenbach, der nicht auf diesem Tagerschienen ist, habe unter den Angehörigen von Zürich „etwas vffwysung gethau, das man vngezwifelt spe,stz sigent deß in sölich vnruw konimen." Auch im Berner Gebiet habe derselbe einige Unruhe angestiftet,

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