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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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December 1515.

worden, um auf die Frage der Annahme des Friedens und der Vereinung mit dem König zu antworten.Uri und Schwyz sprechen sich dagegen aus, Unterwalden dagegen bleibt bei seiner zu Genf und Zürichgegebenen Antwort, daß es den Frieden annehmen wolle und den Krieg nicht mehr ertrage. Daher sollman zu Lucern Antwort geben, wie jeder Bote weiß. «I. Des Geleits wegen für die Kaufleute wird demCommissär zu Bellenz geschrieben, v. Ebenso über die Angelegenheit des Stallmeisters von Mailand,welchem sein Gut mit Beschlag belegt worden ist. t'. Wegen eines Todtschlags in Vollenz, wobei ein Priesterbetheiligt war, sollen den Boten auf das Maiengericht geeignete Aufträge gegeben werden. K-» Vogt Nettigvon Schwyz bringt an, die von Bollenz haben großen Schaden vom Wasser erlitten, weßhalb sie vom Papstdurch Bulle und Brief eine Nomfahri erworben haben und nnn von uns, ihren Herreu, eine Empfehlungan den Bischof von Chur begehren, damit er selbe in seinem Bisthum verkünden lasse. Darüber soll manzu Lucern Antwort geben. Zs- Da jetzt bei der Besetzung von Bellenz die einen Orte viel größere Kostengehabt als die andern, so soll man berathen, wie dieses in Zukunft abzustellen sei. >. Da nun die Zusätzeraller Orte von Bellenz abgezogen, von den drei Ländern aber wenige da sind, so findet man, es wäre gut,wenn dem Kommissar, so lang der Friede nicht geschlossen ist, von jedem Ort ein Mann zugeschickt würde,um ihm bei diesen besorglichen Zeitläufen handeln zu helfen, damit eine Ueberraschnng durch die Franzosennicht stattfinden könne.

GZK.

lst u o c r n. 4343, 12. December (Mittwuchen nach Oanosxtivnis Naris).

Staatsarchiv Zürich: Abschiede, VI. 474. Staatsarchiv Bern: Allgemeine Eidgenössische Abschiede, ?. 4!) 37V.

Archive Schwyz, Evlothnrn, Freiburg, Schaffhanseu.

K.« Bie Boten von Bern haben angezogen, des Königs Mutter habe einen freundlichen Brief nachBern geschickt, des Inhalts, sie werde ihren Hofmeister in die Eidgenossenschaft schicken, der uns etwasbringen soll, was uns zu Ruhe und Frieden, auch zu Lob, Nutzen und Ehre dienen werde, man möchtedemselben nach Bern und vor die Eidgenossen Geleit geben. Da dieses Begehren noch nicht allen Ortenhatte mitgetheilt werden können, so hatten zwar die Boten dießfalls keine Befehle, hielten aber doch für gut,dem Hofmeister Geleit nach Bern zu geben. Dort mag man ihn anhören und erforderlichen Falls die Eid-genossen zu einem Tage berufen. ZV« Rothweil dankt für alles Vertrauen, das man ihm beweise, undwünscht auch von diesem Tage wieder, wie von dem zu Zürich, über alle Verhandlungen, welche gemein-eidgenössische Geschäfte betreffen, den Abschied mitgetheilt zu erhalten, da es entschlossen sei, wenn auch weit„neben nssen", Leib und Gut stets zu lins zu setzen. Das wird mit Dank für die gute Gesinnung zugesagt.Zugleich melden die Voten von Rothweil, der umliegende Adel sei zu stündlichem Aufbruch gerüstet, wohinund wofür wissen sie nicht. Man hat sie daher ersucht, gutes Aufsehen zu halten und uns erforderlichenFalls Warnung zukommen zu lassen. «. In dem Handel und Span zwischen Albrecht vom Stein undetlichen von Schwyz und Glarus waren beide Theile auf diesen Tag beschieden. Elfterer ist erschienen, vonder Gegenpartei waren nur zwei von Schwyz und einer von Glarus da, diejenigen, welche an dem Handeldie meiste Schuld tragen, aber nicht. Deßhalb hat man nichts Fruchtbares handeln können und auf An-dringen des vom Stein nochmals beschlosseil, er soll die, welche er berechten will, namentlich angeben unddann soll auf den zwanzigsten Tag nächsthin wieder ein Tag zu Lucern gehalten werde, um die Sache gütlich oderrechtlich zu schlichten. Wer von den Benannten dann nicht erscheint, der soll um die Hauptsache und mn