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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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November 1515.

Cunrad Nußbaumer. Glarus. Jost Tschudi. Basel. Dr. Grieb; Hans Gallizian. Freiburg. HansAmmann. Solothuru. Venner Nuchti; Peter Hebolt. Schaffhauseu. Haus Ziegler. Appenzell. UlrichFehler. Abt von St. Galleu. Christian Frei. Stadt St. Galleu. Zunftmeister Hug. Bünden.Vogt Karliu. Wallis. Haus Werra.

t». Der Vogt von Neuenbürg berichtet, das Kaufhaus daselbst sei baufällig und die von Neuenburgmöchten dasselbeempfachen." Man soll sich daher berathen, ob man solches bauen lassen oder denen vonNeuenburg leihen wolle. ?». Das Verkommniß zu Baden wegen Pensionen, Mielchen, Gaben und Reisläufenwird auf diesem Tage einhellig von den Orten, die eigene dießfällige Ordnungen bei sich erlassen undbeschworen haben, mit Vorbehalt derselben, angenommen, nur Uri hat noch nicht zugestimmt; der Bote solldaher seine Herren veranlassen, auf dem nächsten Tag zu Lucern zu erklären, ob sie darein gehen wollenoder nicht.Dann wo einich ort nit darin gan vnd sich sündern, das wellint wir für sich selbs handelnvnd nit me by vns zu tagen lassen sitzen." Diese Tagleistung ist angesetzt, um zu antworten, ob manden zu Genf verabredeten Frieden und die Vereinung annehmen, aufrichten und besiegeln wolle. Bern,Lucern, Obwalden, Zug, Freiburg und Solothuru stimmen zu, die übrigen Orte geben noch keine definitiveAntwort, einige Boten hatten nur Auftrag anzuhören, andere verweigern den Beitritt. Daher wird einTag nach Luceru angesetzt auf Dienstag nach Nicolai (11. December) um endliche Antwort zugeben. DieOrte, welche noch nicht zugesagt, fluid unsere Bundesgenossen von Graubünden werden auf's freundlichstegebeten, sich in Sachen des Friedens und der Vereiuung von uns nicht zu söndern, sondern zu Abstellungfernern Schadens uud Blutvergießens sie mit uns anzunehmen. Bern, Solothuru und Freiburg sollen demKönig von Frankreich durch Voten oder brieflich anzeigen, warum sich die Sache verzögert habe. UnfernZusätzern zu Velleuz, Lauis und Luggarus wird geschrieben, sie sollen weder abziehen noch augreifen bisauf den Abschied des angesetzten Tages. «I. Jeder Bote weiß, wie den Kaufleuten von Nürnberg, Augs-burg und Ulm auf ihre Bitte Geleit gegeben ist, mit Leib uud Gut durch unsere Eidgenossenschaft zu fahren,doch unter Vorbehalt, daß sie weder Harnisch noch Kriegsbedarf irgend welcher Art unfern Feinden zuführen,noch aus der Eidgenossenschaft wegführen, alles übrigens den Zollgerechtigkeiten unserer Städte, Länder undHerrschaften unschädlich. «. Der kaiserliche Rath, Herr Wilhelm von Neichenbach, meldet, der Kaiser habeseine Botschaft mit einer Instruction abgefertigt aufsetz Sonntag den angesetzten Engelschen tag", umneben den englischen Boten mit uns zu handeln; kaiserliche Majestät begehre laut dieser Instruction zu wissen,ob wir Eidgenossen das gemeine Büuduiß und die Erbeinung halten wollen oder nicht, auch verlange sie12,60014,666 Mann in ihren Sold zu nehmen, die den Sold zu Harste empfangen und nicht voll Stattenziehen sollen, bis sie denselben erhalten haben. Das will man heimbringen und auf dem Tag zu LuccrnDienstag nach Nicolai Antwort geben, t". Der Bote von England hat auf die uns zugesendete Instructionseines Königs Antwort begehrt. Es wird erwidert, man habe wegen Kürze der Zeit die Sache nicht inBetrachtung ziehen können und deßhalb den voir ihm angesetzten Tag bis zum 11. December verschoben,dann werde man antworten. Schultheiß Babenbergs von Solothuru, seines Schreibers und des Unter-vogts wegen ist erkannt, wenn einer derselben in der Eidgenossenschaft betreten werde, soll man selben fest-setzen und arr Bern ausliefern. Solothuru wird empfohlen, wenn sie den Babenberg, Sesseli, Löwensteiuoder andere dergleichen Uebelthüter auf ihrem Gebiet betreten, selbe zu strafen, ausoust man seiire Botennicht mehr auf eidgenössische Tage zulassen werde.