November 1515. 9gz
wir mit den Franzosen Krieg oder Frieden haben, i. Alle Orte sollen die Ihrigen, welche „setz an derschlacht in Meyland" fremde Rosse erobert oder gekauft hätten, anweisen, mit denselben auf dein Tag zuLucern, Dienstag nach St. Niclaustag zu erscheinen und selbe beschauen zu lassen. Auch diejenigen, welchePferde verloren haben, sollen da erscheinen und dieselben suchen. Wenn einer fremde Rosse gekauft odergenommen hätte, dieselben nicht auf den Tag brächte und man sie dann hinter ihm fände, so wird mansolches ihm als Diebstahl anrechnen, Es wird angezogen, die Rede gehe, daß „etlich gelt genomenhabint vnd deßhalb daran gewesen, dz es zur schlacht sye komen." Der Bote von Obwalden hat angezeigt,es habe sich Einer in seiner Herren Landschaft merken lassen, er habe auch Geld bekommen, dieser möchtedarum wissen. Man soll daher auf dein nächsten Tag antworten, ob man dieser Sache nachgehen oder waswan darin handeln wolle. Obwalden soll den Betreffenden einvernehmen und auf nächstem Tag antworten.^ Römisch kaiserlicher Majestät Boten, der Bischof von Constanz, Herr Ulrich von Habsperg und HerrWilhelm von Neichenbach sind ans diesem Tag erschienen und haben Antwort begehrt auf die auf dem TagKU Lucern vorgelegte kaiserliche Instruction. Die Antworten der Orte sind meistentheils dahin ausgefallen,ks sei zur Zeit weder gelegen noch möglich, einen Zug zu thun, denn der gemeine Mann sei allenthalbenunwillig, man habe sich in letzter Zeit „vbel verkrieget" und habe Mangel an Geld, dazu sei die Jahreszeitsür einen Feldzug ungünstig. Mau hat den kaiserlichen Boten dieses eröffnet und ihnen erklärt, selbst wennWan einen Zug thun wollte, so würde das Volk dazu nicht aufzubringen sein, mit Bitte, der Kaiser wolledieses uns nicht verdenken, wir seien bereit Alles zu thun, was die Erbeinung von uns fordere, und versehenuns dessen auch von ihm. Ferner haben uns unsere Boten vom Tag zu Genf geschrieben, es sei ein Friedezwischen den Eidgenossen und dem König von Frankreich beschlossen, dessen Inhalt wir zwar noch nicht kennen,doch halten wir dafür, kaiserliche Majestät sei darin wohl bedacht und vorbehalten. Sobald die Artikel unsZur Kenntniß komme», werden wir kaiserlicher Majestät dieselben „sovil sich gebürt" mittheilen und in allwegso handeln, daß es uns als „siner Majestät vndertenigen zu guaden mug reichen, wo vns jendert müglichsye." «». Jeder Bote weiß, daß die kaiserlichen Boten gemeldet haben, das Herzogthum Mailand unddie Schlösser, die wir daselbst innehaben, gehören dem heiligen Reiche zu und es gebühre uns nicht, sie demFranzosen oder irgend Jemanden ohne Bewilligung des Reiches zu übergeben. ii „Vff den gemachtensriden sol allenthalb gut acht vnd sorg gehept werden, dz kein vffbruch zum Franzosen beschech." «. llrisoll einen seiner Augehörigen zu Faido, der dem Ludwig Hösch von Zürich um 15 Kronen einen Hengstverkauft hat, welcher aber Einem von Lucern gehört, anhalten, den Kaufpreis zurückzugeben.
« fehlt im Lucerner- und Verner Exemplar.
Zu t. Darauf bezügliche Briefe siehe im Solothurner Abschiedeband VII.
«S4.
Zürich. 1H1Z, 27. November (Zinstag nach LaMorins).
Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, 109. Staatsarchiv Zürich: Abschiede. VI. 458. Staatsarchiv Bern: AllgemeineEidgenössische Abschiede, I'. 369. Archive Schwyz, Freiburg, Schaffhausen.
Boten: Zürich. Burgermeister Röist; Burgermeister Wyß; M. Berger: Jacob Grebel. Bern.Bartholome May; Venner Senser. Lucern. Hans Holdermeyer. 11 ri. Vogt Göltschi; Vogt Echser.schwyz. Vogt Lilli; Gilg Richmut!). Obwaldeu. Ammaun Wirz. Nidwalden. Ammauu Stolz. Zug.