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November 1515.
Auch verlangen sie Antwort auf die am Vag zu Lucern gethanen Anbringen. Der Fälle wegen wirdhierauf beschlossen, daß Alle, welche in unfern Kriegen umgekommen, davon frei sein sollen. Wenn Gottes-häuser oder Edle sich über diese Befreiung beschweren wollten, so soll ihnen auf Verlangen Urkunde gegebenwerden, daß dieser Nachlaß ihnen an ihren Gerechtigkeiten im klebrigen kein Schaden sein soll. Auf diezu Lucern gethanen Anbringen wird geantwortet: Bei künftigen Auszügen, die, ob Gott will, nicht mehr sohäufig vorkommen sollen, werde man ihnen weniger Mannschaft zu stellen auferlegen, als in letzter Zeit.Wenn Geld falle, das unter den gemeinen Mann zu theilen sei, so soll den Ihrigen, wie es bisher übrigensauch geschehen, ihr Theil daran auch werden. Von den Rüthen und Anschlägen im Feld seien sie bishernicht ausgeschlossen gewesen, man werde sie auch in Zukunft Nicht ausschließen, ebensowenig von den Quar-tieren; wenn sich dießfalls Anstände ergeben, so sollen sie sich an die Hauptleute wenden, man werde ihnenallweg das Beste thun, in Hoffnung, sie werden es auch thun, wie sie es bisher als die Gehorsamen gethanhaben. «?. „So ist antwnrt erfordert von wegen der Pensionen, mietten vnd gaben, die vns bishar allenthalbvil vnd mengerley vnruw, vnhelligkeit vnd als zu besorgen ist, allen vnsern verlurst vnd schaden gemachthabint, damit die werdint abgestellt." Die mehreren Orte sind bereitwillig, das vor Jahren geinachte Ver-kommst zu Baden gegen Pensionen, Mieth und Gaben und Neisgeläufe wieder anzunehmen und zu halten;die Orte, welche bei sich eigene Verordnungen deßhalb gemacht und die Pensionen verschworen haben, wollendas Verkomniß daneben auch annehmen, doch so, daß wenn man vom Verkommst wieder abgehe, ihre Ver-ordnungen nicht desto minder in Kraft fortbestehen sollen. Nur Bern will allein bei seiner Satzung bleibenund hält seinen Beitritt zum Verkommniß von Baden nicht für nothwendig. Da es gut sein wird, daßwir uns beförderlich über diese Angelegenheit endgültig vereinbaren und Einhelligkeit sehr wünschbar wäre,so sollen die Orte, welche ihre Voten auf diesen Tag noch nicht zur Zusage bevollmächtigt haben, solchesbeförderlichst thun, damit auf dem Tag, welchen die von Genf zurückkehrenden Boten ansetzen werden, auchdieser Gegenstand ohne weitern Verzug in Ordnung gebracht werden könne, v. Unfern Eidgenossen vonBern und ihrem Nathsfreund Albrecht vom Stein ist um den Handel, den Etliche von Schmyz und Glarusmit diesem in Italien gehabt und die er deßhalb persönlich genannt hat, ein besonderer Nechttag auf Dienstagnach St. Niclaustag nächsthin (11. December) nach Lucern angesetzt, wozu jedes Ort seine Boten für gütlichenoder rechtlichen Entscheid bevollmächtigen soll. 6°. Die Boten von Bern haben auf Befehl ihrer Obernangezeigt, ihre Zusätzer zu Vellenz haben herausgeschrieben, es begegnen ihnen allerlei Drohungen undSchmützworte von denen von Uri und Schwpz, dazu sei wenig Pulver und Blei und Anderes, was zurVertheidigung dient, vorhanden; wenn nicht abgeholfen werde, so könnten sie sich veranlaßt finden, heimzu-ziehen. Daneben wurde unter uns geredet, daß eben auch hier draußen viele unkommliche Reden undSchmützworte gebraucht werden, welche Neid und Haß erregen und daß die Unfern zu Lauis und Luggarusgrößern Maugel an Kriegsmaterial haben als die zu Bellenz. Daher soll jeder Bote seine Obern veran-lassen, Drohungen und Schmützworte allenthalben zu verbieten; die Eidgenossen, welche Theil an Bellenzhaben, sollen selbes gehörig mit Kriegsbedarf versehen und für Verproviautirung sorgen, auch für Lauisund Luggarus soll angemessen gesorgt werden. K. Der Geltung des Mehrs auf Tagen wegen hattenabermals nicht alle Voten Vollmacht, sich endlich auszusprechen. Es wird deßhalb wieder erkannt, daß aufnächstem Tag ein Beschluß gefaßt und die Sache nicht länger verzogen werden soll. I». Ueber das Anbringender Hauptleute der freien Knechte, in Betreff der zu Bern liegenden Gefangenen, will mau auch auf deinnächsten Tag eintreten, da bis dannzumal der Tag zu Genf zu Ende gehen und man wissen wird, ob