October 1515.
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ihnen durch „ylende Warnung" vielfältige Kunde geworden, mit Bitte um Hülfe. Deßhalb feien sie bewogenworden, mit ihrem „land vendli" aufzubrechen und ersuchen nun auch den Abt, ihnen seine Leute nachzu-senden. Besiegelt mit dem Landessiegel von Schwyz.
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Lucern. 18. October (Donstag »ach GM).
Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, I''. !)7. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, VI. 422.
Archive Schwyz, Kreiburg, Schaffhausen.
Boten: Zürich. Jacob Grebel; Cunrad Engelhard. Bern. Bartholomäus May; N. Ougspurger.llri. Vogt Echser. Schwyz. Hans Suri. Obwalden. Peter Wirz. Nidwalden. Caspar Zelger. Zug.—Glarus. — Basel. Doctor Grieb; Hans Galizian. Freiburg. — Solothurn. — Schaffhausen.Ziegler. Appenzell. — Abt von St. Gallen. — Stadt St. Gallen. — Luceru. Peter Tam-Niann, Schultheiß; Jacob von Hertenstein; Melchior Zur Gilgen; Hans Gössi; Hans Holdermeyer; ClausHutter, Nathsrichter.
Constauz hat an Zürich eine Warnung ergehen lassen, der falschen Nollebatzen wegen, die den Con-stanzeru sehr ähnlich sehen, nur daß sie im Kreuz ein „merklich tüpfli" haben und daß auch die Umschrift nichtgleich lautet. An Feingehalt halten sie 5 Loth 1 Quiutli l>/ü Pfenning Constanzer Währung. Das solljeder Bote heimbringen, damit man die Leute vor Schaden zu warnen wisse. I». Auf einem jüngst gehal-tenen Tag ist den drei Städten Bern, Freiburg und Solothurn empfohlen worden, in Betreff des Aubriugens,das der Herzog von Savoyen des Friedens wegen gemacht, weiter zu handeln. Nun ist auf diesem Tageine von: Herzog von Savoyen ausgegangene Schrift vorgewiesen worden, welche den Boten der Eidgenossenannehmbar erschien, weßhalb sie angenommen und Bern beauftragt wurde, sie zu besiegeln und eilends demHerzog von Savoyen zuzuschicken. Weiter wurde beschlossen, daß auf den Sonntag Simonis und Judä(28. October) Jedermann seine vollmächtige Botschaft zu Lausanne haben soll, um Tags darauf über denFrieden zu verhandeln. Nichtsdestominder hat mau den auf vorigein Tag nach Bellenz geordneten Zusatzabgehen lassen, den drei Ländern aber und den Zusätzern geschrieben, falls der König, wie obberührte Schriftdes Herzogs von Savoyen anzeigt, allenthalben gegen den Unfern Waffenruhe eintreten lasse, so sollen sieauch „still stau" und das Ergebniß des Tages von Lausanne abwarten, falls aber jenes nicht geschähe, sosollen auch sie nach Nothdurft handeln. «. Unsere Angehörigen im Thurgau beschweren sich, daß man ihnenbei ihrer Armuth zu viele Leute zu unfern Auszügen zu stellen auferlege, es seien ihnen auch in denalten burgundischen Kriegen nie mehr als anderthalbhundert Mann auferlegt worden. Wenn man Geld zutheilen habe, werden sie in der Vertheilung nicht bedacht und wenn mau in eines fremden Herrn Soldziehe, lege man ihnen auch nicht mehr denn 150 Mann auf. Sie werden im Felde nicht zu Rathgezogen, weder zum mindern noch zum mehren, sie werden verachtet und aus den guten Quartieren geschoben;sie erklären, daß sie auf die Dauer eine solche Behandlung nicht ertragen können und bitten dringend,Frieden zu inachen, „dann frömden Herren das Jr zu behalten sy nit in Iren, vermögen, was aber zu vnserVaterlands rettung gepüre zu thund, wöllen sy allwegeu thun als die ghorsameu." Das soll Jedermannheimbringen; von diesem Tag hat man sie mit guten Worten, aber ohne Antwort abgefertigt. «R. Haupt-