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October 1515.
wo der nächste Tag gehalten wird. v. Betreffend die Geltung des Mehrs auf eidgenössischen Tagen istheute abermals beschlossen, „dz sölhs daby blyben soll, doch vnser aller pünden, wo dz die berurte, onSchaden." L. Abermals ist von denen geredet worden, welche im letzten Feldzug an Kirchen, Priestern, Weibern,Kindern und Freunden übel gehandelt, auch Gotteslästerung :c. begangen haben. Alle Eidgenossen sindeinhellig, daß den Schuldigen allenthalben soll nachgefragt und ein Ort das andere, wenn die Seinenangeschuldigt werden, berichten soll, damit Niemand ungestraft bleibe. K. Der verlornen Rosse wegen wirderkennt, daß Jedermann bei den Seinen Nachfrage halten soll und wenn solche gefunden werden, so sollensie ans den nächsten Tag gebracht werden; die, welche sie verloren haben, mögen dann da Nachfrage halten.I». Der Pensionen, Mieth und Gaben wegen, über die auf letztem Tag auch geredet worden ist, hat manauf diesem Tage bei Jedermann guten Willen zu deren Abstellung gefunden. Man kommt daher überein,Zürich und Bern, welche bereits daherige Verordnungen erlassen haben, sollen auf den nächste,: Tag Ab-schriften derselben mitbringen, dazu soll man auch den vor Jahren zu Baden aufgerichteten Brief beibringenund nach Allem dem ermessen, was zu thnn sei. Ebenso soll auch des Geläufs der Knechte wegen ein neuer-liches Verbot erlassen werden. Die Boten sollen auf den nächsten Tag Vollmacht erhalten, in der Sacheabschließlich zu handeln, so daß die Verordnung sofort in Kraft treten kann. Und gleichzeitig soll auchfestgesetzt werden, wie Einer gestraft werden soll, der nach dieser Verordnung Jemanden wegen diesen Dingenverdächtigte, ohne seine Aussagen beweisen zu können. Z. Jedermann erklärt sich einverstanden, die vonWallis in Mitbeherrschnng des Eschenthals kommen zu lassen, damit sie desto williger seien, zu dessen Be-hauptung mitzuwirken. Das Anbringen und die Instruction kaiserlicher Majestät, welche durch JunkerHans von Landenberg und den Jnsiegler von Constanz auf diesem Tag eröffnet worden sind, ist den Botender sechs Orte, welche auf den Tag zu Landeck verordnet sind, mit einer unvorgreiflichen Instruction mit-getheilt. Auf die Meinung des Kaisers, daß die Boten mit unbedingter Vollmacht abgefertigt werden sollen,wollte Niemand eintreten, sondern man hat beschlossen, daß das, was zu Landeck verabredet würde, aufeinem Tag zu Lucern den 17. October behandelt werden soll. I. Auf diesem Tag ist des Herzogs vonMailand Orator erschienen mit einem Mönch, der vor acht Tagen aus dem Schloß zu Mailand entkommenist und Briefe vom Herzog gebracht haben soll, worin derselbe dringend um Entsatz bittet, da die Franzosenschon in die Vorburg gekommen seien und das Schloß streng beschädigen. Dazu hat der Mönch mündlichgesagt, unsere Verwundeten, die in den Spitälern lagen, seien alle elendiglich ermordet worden, i». Esist mich der päpstliche Bote, Bischof von Verulan, auf diesem Tag mit einer deutschen Instruction von demPapst oder dem Cardinal Sancte Marie in Partim erschienen, worin der Papst und der König vonSpanien allerlei Entschuldigungeil anbringen, warum ihre Truppen nicht bei den Unfern gewesen seien unddie Schuld unfern Hauptleuten und Andern beimessen wollen. Darauf hat man eineil Ausschuß bestellt,uni auf diese Instruction zu antworten und insbesondere zu bemerken, daß die Unfern keine Schuld an demUnfall haben, sondern der Mangel darin gelegen sei, daß man den ganzen Sommer sie hingehalten undvon Allem, was man versprochen, nichts gehalten habe, wie das den Boten nach Landeck zum Theil auchin ihre Instruction gestellt worden ist. i». Der Abt und die Stadt St. Gallen sollen den ihnen auferlegtenZusatz von 50 und 10 Mann mit den übrigen Zusätzern, die nach Bellenz verordnet sind, beförderlich hinein-schicken. «. Der Anschlag auf 20,000 Mann, der auf dem letzten Tag angeordnet worden ist, wird be-stätigt; Jedermann soll die Seinen für den Fall eintretender Roth zu eiligem Auszug gerüstet halten.