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Juli 1515.
vorher ein Bote herausgegangen mit einem Brief, man soll keine neue Zuzüge hineingehen lassen, was den Com-missär wundere und eine Verrätherei zu sein scheine; man wisse aus Warnung der Boten, die beim Herzog vonSavoyen sind, daß es erlogen ist. Lucern soll übrigens an Bern schreiben, daß es den über den St. Bernhards-berg dirigirten Zug nicht zurückrufe 2c.
1515, Vigilia Johannis Baptiste. Mailand. Der Eidgenossen Boten schreiben, die Eidgenossen werdenaus Briefen vom Herzog von Mailand und vom Papst wissen, daß der Papst Mißfallen habe am Herzog vonGenua, der ihn verrathen habe, weßhalb er ihn im Namen des Bundes strafen und französischen Anschlägen zu-vorkommen wolle. Auch soll ein Bundesheer gerüstet werden, um dem König von Frankreich zu widerstehen, oderwenn er nicht komme, ihn jenseits der Alpen aufzusuchen. Sie mögen sich also gerüstet halten, Hülfe zu leisten.Die aufrührerischen Mailänder haben sich ergeben. Archiv Soiothur»: Wschicdeband vu.
Lucern. 464t», 16. Juli (off Menteg nach Hcmrici).
Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, I'. 76. Staatsarchiv Zürich: Abschiede. VI. !!1K. Staatsarchiv Bern: AllgemeineEidgenössische Abschiede, 205. Archive Schwyz, Freiburg, Solothnrn.
Auf diesem Tag ist der kaiserliche Orator vr. Wilhelm von Neichenbach erschienen mit folgenden An-bringen, die er auf Befehl seines Herrn vorgetragen hat: 1. Der Kaiser habe die Abänderung der Artikel dergeineinen Vereinigung durch die Eidgenossen gnädig aufgenommen und selbe den Eidgenossen gegenüber bewilligt,doch unter Vorbehalt, daß die Abänderung den in derselben begriffenen Fürsten gegen einander keine Irrungnoch Nachtheil bringen, sondern für sie unter sich die Artikel gelten sollen, wie sie zu Nom beschlossen wordensind. 2. Da kaiserliche Majestät von den Eidgenossen kraft der Erbeinung wegen der Rüstungen der Fran-zosen gemahnt worden fei, so habe sie allenthalben in den Erblanden Mandate ergehen lassen, daß man sichgerüstet halte, zu ziehen, wohin man sie bescheiden werde. In eben dem Sinne wolle er auch mit denanstoßenden Fürsten reden, so daß, wenn der Franzose uns überfallen sollte, wir nicht verlassen sein werden.Dagegen empfiehlt der Kaiser ebenso seine Lande getreuem Aufsehen der Eidgenossen. 3. Die Geschäfte,welche er mit den Königen von Ungarn und Polen hat, wolle er innert zehn Tagen zum Abschluß bringenund dann mit einem großen Zug den Eidgenossen, wo sie im Felde stehen, zuziehen und die Franzosenzurücktreiben helfen. 4. Auch wolle der Kaiser mit Hülfe des heiligen Vaters und anderer Bundesgenossendafür sorgen, daß Dietrichsbern, Brescia und Bergamo gehörig besetzt werden und der Vicekönig mitdem spanischen Heer zu den Eidgenossen stoßen könne. 5. Kaiserliche Majestät wolle in Hochbnrgund nachbestem Vermögeil Vorsorgen, daß den Franzosen weder Paß, Speise noch Vorschub gegeben werde; die GrafschaftBurgund sei aber ein offenes Land mit wenigen festen Plätzen, daher wenn der Franzose mit Macht selbesüberfallen würde, so möchten die Eidgenossen solches nicht zum Argen aufnehmen, der Kaiser wolle es gernnach Kräften verhüten. 6. Gegen die Landsknechte, welche wider seine Mandate zum König von Frankreichgelaufen und nicht zurückgekehrt sind, wolle der Kaiser procediren, ihre Weiber und Kinder ausweisen, ihreGüter in Beschlag nehmen und überhaupt in allen diesen Dingen sich so erzeigen, daß gemeine Eidgenossendaran volle Befriedigung haben werdeil. Der savopische Bote meldet, der Markgraf von Nötheln liegemit 10,000 Landsknechten und eben so viel andern: Fußvolk am Gebirg; ihm ziehe der Herzog voi: Bourbonmit 12,000 Landsknechten und eben so viel andern: Fußvolk nach; der König sei letzte;: Sonntag mit 2000