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Juni 1515.
II. Kaiserliche Majestät hoffe, die Eidgenossen werden sich auch mit dem Austausch von Parma und Piacenzazufrieden geben:
1. In Ansehung des allen Bundesgenossen daraus entstehenden Nutzens,
2. Der im gegentheiligen Fall dem Herzog von Mailand erwachsenden Beschwerden, sowie
3. Da der Herzog wenig Abbruch an seinen Renten erleide, maßen der Papst ihm die zwei Städte dochnicht abtrete,
4. Da der Kaiser den Herzog aus seinem Besitz und dem, was er leicht erlangen könne, entschädige,
5. Da der Kaiser allein dem Herzog zu Gunsten von drei mit großen Kosten eroberten Städteneine abtrete,
6. Da der Kaiser um der Eidgenossen Willen in diesen Krieg gekommen sei,
7. Da der Kaiser bisher so treu zum Herzog gestanden.
Deßhalb sei mehr Anlaß, dem Kaiser für diesen Tausch zu danken, als deßhalb Anstände zu machen.
III. Der Kaiser nehme die zu Zürich beschlossene Vereinung an. Da der Papst dieselbe nicht öffentlichannehmen wolle, sondern insgeheim gegen den Franzosen zu leistende Hülfe anerbiete, so sei kaiserliche Majestätdamit zufrieden, doch so, daß dafür genügsame Versicherung geschehe.
Der Kaiser verlangt, daß gemeine Eidgenossen dein zu Rom beschlossenen gemeinen Bündniß beitreten, dadas päpstliche gemeine Bündniß, das hier im Land gemacht ist, jenein nicht widerspricht, ausgenommen in den zweiPunkten wegen Austausch von Parma und Piacenza und darin, daß päpstliche Heiligkeit die Offensivhülfe nichtöffentlich, sondern heimlich thun will. Daher sollen die beiden Bündnisse „zusammengehcnkt" werden, damit dieFeinde darob Schrecken empfangen und die Eidgenossen zu einem beständigen Frieden kommen.
Dann soll von der Belagerung von Crema geredet werden.
Dann dürfe man über die Haltung des Papstes ohne Sorgen sein; der Kaiser glaube nicht, daß er fran-zösisch gesinnt sei, deßhalb möchten die Eidgenossen auch ihre Expedition gegen Piacenza, Parma und Bologna,um am letzten Ort die Bentivoglio einzusetzen, fallen lassen, ebenso nichts gegen den Herzog von Genua vornehmen,der dem Herzog von Mailand gute Versicherung gegeben habe.
IV. Neues Anerbieten des Kaisers, daß wenn die Eidgenossen von den Franzosen angegriffen werden, derKönig von Aragon in Frankreich einfallen soll, ebenso wenn die österreichischen oder burgundischen Lande ange-griffen werden, wogegen wenn der Kaiser, Aragon oder Mailand angegriffen werden, die Eidgenossen mit Hülfevon 1000—1200 deutschen Reitern nebst Geschütz und monatlicher Subsidie von 30,000 Ducaten in Burgundoder Delphnat einfallen sollen.
Weitere Anbringen betreffen die Entschuldigung des Herzogs von Savoyen, die Gesandtschaften, die vonallen Seiten zu Erzherzog Karl geschickt werden, die Sendung Andreas von Burgos zum Herzog von Mailand.
«KT.
Baden. 17. Juni (off Simtag xost. Vitt ot. Noäsgli). (Jahrrcchmmg).
Staatsarchiv «uccr»: Allgemeine Abschiede, !>'. «4. Staatsarchiv Zürich! Abschiede, VI. »lg. Staatsarchiv Bern: Allgemeine
Eidgenössische Abschiede, I>. IS». Archiv Schivyz.
Die von Steckborn begehren, wir möchten ihnen die Gnade thun, ihnen, wenn sie Verbote thunvon 5 ß. bis 10 oder 20 Pfund, den Drittheil der Bußen an den Bau ihrer Stadt zu lassen. Darüberhat man den Landvogt angehört, einen „vßgeschuittenen Zedel" ablesen lassen und gefunden, daß manihnen das wohl bewilligen könnte. Nichtsdestominder nimmt man es doch heimzubringen, will aber auf