Mai 151S.
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gehabt haben; wenn der König Frieden zu machen begehre, so soll er ohne Verzug Vollmacht geben. Daraufhabe der König ihm geantwortet, er wünsche nichts sehnlicher als Mittel und Wege, um mit den Eidgenossenin Freundschaft zu kommen; daher werde er nochmals eine „große Person", mit seinen Vollmachten' ausgerüstetmit der savoyischen Botschaft zu den Eidgenossen schicken, in der Hoffnung, ein billiges Entgegenkommen zufinden. Da man in Erfahrung gebracht, daß der König von Frankreich über die Verhandlungen allerunserer Tage äußerst schnell berichtet ist und man dafür hält, es könne solches durch Niemanden eher alseben durch die savoyischen Boten, namentlich diesen Secretär Lambert geschehen, der auf allen Tagen erscheintund doch nichts Fruchtbares bringt, so hat man denselben auf diesem Tage kurz abgefertigt und ihn geheißen,zu seinem Fürsten zurückzukehren, dabei ihm jedoch folgende Antwort gegeben: Bezüglich des ersten Punktes:Wir Eidgenossen wissen, daß Savoyer dem König zuziehen, ob mit oder ohne Wissen des Herzogs sei unsNicht bekannt; wir haben aber eine Vereinung mit ihm, wenn er die halte, so werde man sie an ihm auchhalten, das sei vom letzten Tag den Unfern geschrieben worden; wenn es sich aber änderst erfinde, so werdenUnsere Herren sich auch vorzusehen wissen und wollen deßhalb nichts zusagen. Bezüglich des zweiten Punktshabe Niemand Gewalt, einer Gesandtschaft Geleit zu geben, man wolle aber dieses Anbringen den Obrig-keiten vorlegen und deren Meinung seiner Zeit dem Herzog zuschreiben, es sei nicht nöthig, daß Jemandäuf Antwort warte, v. Bei der auf dem Tag zu Bern vorgenommenen Theiluug des zu Lucern gelegenenMailändischen Geldes hat man es bleiben und Jedem seinen Theil zukommen lassen. Nur unsere Bundes-genossen von Graubünden hatten nicht Vollmacht, ihren Theil mit den daran gehängten Bedingungen, Elevenund das Veltlin betreffend, anzunehmen, daher sind ihre 1000 Ducaten zu Lucern liegen geblieben. Appenzellbetreffend, hat man sich bei dem Herzog verwendet, daß er ihm die Pension des letztvergangenen Jahreszukommen lasse, geschieht es nicht, so will man ihm die festgesetzten 400 Ducaten zukommen lassen. Darüberkft jedem der XII Orte von derselben Münze noch 27 Kronen zugekommen, das übrige ist „an der bösenUlünz abgangen". L. Es ist auch angebracht „wie dann dis Jars ein merklich zal der Saut Jacobsbrüdernburch vnser laud allenthalb ziechent, da vermeynt wirdt, nachdem vnd dann der französisch kling ein großenZug landskuechtcu wider vns annimpt, dz er dieselben ouch anuem, sol Jederman heimbringen, wie man sichgegen Inen halten wöll." K-. Des Zolls auf dem Plattifer wegen ist eine Copie angehört und Lucernaufgetragen, den Brief aufzurichten und in unser aller Namen mit seinem Secretinsiegel zu besiegeln. I». DieserTag war angesetzt, um dem Papst und dein Kaiser auf ihre vielfältig gethaueu Anbringen Antwort zugeben und die Anschläge festzusetzen, welche die Beschlüsse des letzten Tages erforderten. Da aber inzwischenbie Sachlage sich geändert hat, wie aus den jedem Boten mitgetheilten Vorträgen des päpstlichen, kaiserlichenUnd mailändischen Boten hervorgeht, so ist man vom heutigen Tage abgeschieden wie folgt: 1. Die nach Mai-land verordneten Boten sollen uichtsdestominder mit einer Instruction abreisen und dazu Vollmacht haben, inUnvorhergesehenen Fällen zu handeln, wie es Lob und Nutzen der Eidgenossen erfordert; wenn ihnen etwasSchweres vorkommt, sollen sie es eilig an uns gelangen lassen. Unfern Hauptleuten und Knechten wirdbefohlen, sich still zu halten. Niemanden zu überziehen und nur das Herzogthum gegen allfälligen Angriffzu vertheidigen. Die Boten sollen ihnen das Beste thuu, für ihre Bezahlung und Anderes sorgen, dieFreiknechte aber heimschicken. 2. Auf das Anbringen der päpstlichen, kaiserlichen und mailändischen Gesandtenlfk ein anderer Tag angesetzt wiederum nach Lucern auf Dienstag vor Corporis Christi (5. Juni). Diekaiserliche Botschaft soll auf diesen Tag Vollmacht bringen, über einen Zug mit Geschütz, Reisigen u. s. w.einen Beschluß fassen zu helfen. 3. Da die mailäudische Gesandtschaft unfern Beistand anspricht, damit der