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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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878
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878 Mai 1515.

von Württemberg auf die vom Tag zu Bern aus ergangene Verwendung für die flüchtigen Württembergergeantwortet und wie man diese darauf abgefertigt hat. I». Auf das wiederholte Begehren des Abts undder Stadt von St. Gallen und der Appenzeller, daß man ihnen einen Theil am mailandischen Gelde, daszu Lucern gelegen, zukommen lassen wolle, soll man sich auf dein nächsten Tag erklären, ob man es bei derzu Bern geschehenen Theilung bewendet sein lassen und ob man ihnen das geben wolle. Auch begehrendieselben zu wissen, ob auch sie Boten nach Mailand zu schicken haben, i. Jeder Bote soll seinen HerrenKenntniß geben von dem am Schlüsse des Tages eingekommen freundlichen Erbieten derer von Rothweil,t fehlt im Zürcher Abschied.

Zu l. Das Schreiben des Herzogs von Mailand zu Gunsten Johann Collas, äck. Vigevano 21, April, sieheim Berner Mg. Eidg. Abschied U. 123.

«OS.

Lncern. t Z t u, 23. Mai (Mittwoch vor Pfingsten).

Staatsarchiv Luccrii: Allgemeine Abschiede, N. Lg. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, VI, ZS8. Staatsarchiv Bern: AllgemeineEidgenössische Abschiede, r. 12g. Ivo. Archive Schwyz, Solothur», Frciburg, Schaffhausen.

». Auf das Schreiben und die Verantwortung des Cardiuals von Sitten, wegen desmißtruwenregiments" zu Mailand, ist neuerdings augezogen worden, der Bischof von Lodi sei trotz alles Ersuchens anden Herzog noch am Regiment, ungeachtet dessen, was er in vorigen Jahren gehandelt haben soll. Es wirdauf diesem Tag beschlossen, die Boten, welche jetzt zum Herzog gehen, sollen auf die Entfernung des Bischofsvon Lodi von der Regierung dringen,dann wir epdtgnossen In da niena wüssen noch haben wöllent."I». Caspar Göldli, Vogt zu Lauis, ist auf diesem Tag erschienen und hat allerlei Mängel und Gebrestendaselbst angezeigt, unter Anderm die Beschwerde, welche den Leuten dort von der mailändischen Negierungwegen dem Salz begegne. Daher wird auf diesem Tag mit den herzoglichen Gesandten geredet und demHerzog selbst geschrieben, daß die Unsrigen laut der Capitel bei der Exemtion und freiem Markt belassenwerden sollen. Auch sollen unsere Boten nach Mailand in gleichem Sinne wirken, ebenso etwas Salz, dasden Graubündnern angehalten wird, befreien, so daß diesen und den Unfern in Lauis, Domo oder Luggarusdas Salz ungehindert zukomme. «. Der Graf von Lupfen verantwortet sich wegen dem Geläuf der Lands-knechte nach Frankreich; man ist aber berichtet, daß sein und des Grafen von Engen Söhne, welche dieKnechte aufwiegeln, nicht ohne Zustimmung der Väter beim König von Frankreich seien. Man hat deßhalbdem Grafen geantwortet, man lasse sein Verantwortuugsschreibenalso sin, als es ist vnd setze man mergloubens vff die bericht, so vns eydtgnossen zukommen, dann vsf dasselb sin verantwurten." DesHerzogs von Savoyen Secretär Lambert hat im Auftrag seines Herrn angebracht, demselben werde von denUnsrigen in Mailand zugemuthet, er lasse die Seinigen dem König von Frankreich zulaufen und neige sichauf die französische Seite, er werde deßhalb bedroht. Das sei nicht wahr, er habe in seinem Herzog-thum bei Leib und Gut solches verboten und werde Ungehorsame strafen; er begehrt eine Schrift an dieUnsrigen im Feld, damit er von ihnen nicht überzogen oder beschädiget werde, und erbietet sich, dieselbenerforderlichen Falls mit Provision, Speise und Trank zu versehen. Zweitens habe der Herzog auf denAbschied zu Bern, betreffend die Vermittlung des Friedens mit dem französischen König, einen Voten nachFrankreich geschickt, um dem König zu erklären, daß die Eidgenossen an dem Vorschlag zu Bern kein Gefallen