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3,2 (1869) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1500 bis 1520
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Mai 1515.

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Unruhe entstehen. Damit aber der Herr von Chätelard inzwischen seine Gläubiger befriedigen und sich vorSchaden wahren könne, wird angesehen, daß die vier Städte 4000 Kronen verzinslich aufnehmen und bisPfingsten diese Summe dem Herrn von Chütelard an seine Forderung einhändigen sollen. Ueber die Rück-erstattung von Seite des Herzogs mag man sich dann zu gelegenerer Zeit besprechen. Da aber nicht Jeder-mann hiezu gehörige Vollmacht hatte, soll jeder Bote diese Meinung an seine Herren bringen und aufdem nächsten Tag zu Lucern Antwort geben. Bern soll sich inzwischen in Basel nach einem solchen Anleihenumsehen.

«08.

Lucern. Iii 11), 14. Mai (Mcntag vor der Vffart).

Staatsarchiv Lucern: Allgemeine Abschiede, 41. Staatsarchiv Zürich: Abschiede, VI. 358. Staatsarchiv Bern: AllgemeineEidgenössische Abschiede, I'. 120. Archive Freiburg, Solothurn, Schaffhausen.

u. Uri verlangt, daß zu Vermeidung künftiger Irrungen die auf vorigem Tag gegebene Zusagehinsichtlich des Wegs und Zolls am Plattster verbrieft werde. Der Schreiber von Lucern erhält Austrag,dis zum nächsten Tag, der da gehalten wird, eine Copie zu stellen, die dann verhört und in unser AllerNamen unter dem Siegel von Lucern aufgerichtet werden soll. Der Eidgenossen Boten und Amtleute jen-seits des Gebirgs sollen vom Zolle frei sein. ?». Der Tag ist angesetzt auf Begehren des Herzogs vonMailand, der seine Boten, den Grafen Johannes Colla, seinen obersten Schatzmeister, und den Herrn PhilippJacob da gehabt hat. Diese haben ihre Instruction schriftlich vorgelegt und übersetzen lassen, wovon jedem Orteine Abschrift zugeschickt wird. Und da man dieses Anbringen gehört und die vielen Warnungen vernommenhat, die aus Frankreich, Rom, Genua, Savopen und deutschen Landen herkommen, so soll man auf dem bereitsangesetzten Tag zu Lucern Dienstag vor Pfingsten (22. Mai) unverzüglich und mit aller Vollmacht berathen,wie man den Unfern, welche in großer Zahl ausgezogen sind, Hülfe und Trost bringen und sie und unsvor Schmach und Schaden bewahren wolle, ebenso soll man auf das Anbringen des Herzogs von Artikel zuArtikel antworten. «. Auf das Begehren des Herzogs von Mailand, wir möchten ihm von jedem Ort einenBoten beigeben und diesen Boten Vollmacht geben, in allen Geschäften mit ihm zu handeln, wird beschloffen,jedes Ort, welches zu den Hauptleuten, Räthen :c., die jetzt schon in Mailand sind, noch einen solchen Botenhineinschicken will, soll zwei Boten auf den Tag zu Lucern senden, von denen der eine sodann unmittelbarab dem Tag hineinreiten und nicht vorher heimkehren soll,denn das geschefft nit peyt haben." «1. Aufdem nächsten Tag soll man mit der kaiserlichen Botschaft der Landsknechte wegen, die dem König vonFrankreich zuziehen, weiter reden, auch dem Kaiser unsere Rüstung verkünden :c. «.So ist ein Anschlagalso beschehen, sich angends vff ein nüwes zerüsten vff xij'" Mann vnd die all stund wartend, ob die fran-zosen über das gepirg wöltend oder jemand anders die vnsern so in Meyland überfallen wöllt, das die an-gends vnd pllends vffsyen. Vnd ist die Teillung also gemacht, dz die xij'" Mann söllent von denen vszogenwerden, so im vßzug der vordem knechten ouch sind, vnd dann zu denselben söllen vnser eydtgnossen vonWallis han vj" vnd vnser pundgnossen von pünden j'", tut als xiij'" vnd vs Mann vnd sol mengklich daransin, dz jedermann die sinen vbrigen, so nit vsgenomen werden, im land behalt vnd die, so hinuß geordnet,Vach aller notturft gerüst syent mit harnest, büchsen vnd gewer zum pesten." ll. Jeder Bote hat eine Ab-schrift des Briefs, womit der Herzog von Mailand den Herrn Johannes Colla unserm Schirm empfiehlt.Darüber will man auf nächstem Tag sich entschließen. S. Jeder Bote weiß zu berichten, wie der Herzog